Frankreichs Verfassungsrat hat Emmanuel Macrons Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige kassiert – und dabei ausgerechnet jenen Mechanismus bestätigt, vor dem Report24 seit Monaten warnt. Wer Kinder aus sozialen Netzwerken aussperren will, muss zwangsläufig auch Erwachsene kontrollieren: Jeder Nutzer muss beweisen, dass er alt genug ist, bevor ihm die digitale Tür geöffnet wird. Während Paris nun fieberhaft nach einer neuen Konstruktion für dasselbe Verbot sucht, baut Ursula von der Leyens EU-Kommission die passende Alterskontroll-Infrastruktur samt Anbindung an die Digital Identity Wallet längst für ganz Europa auf.
Am 21. Juli verabschiedete das französische Parlament ein Gesetz, das Macron unbedingt noch vor der Präsidentschaftswahl 2027 durchsetzen wollte. Unter-15-Jährige sollten ab dem neuen Schuljahr von sozialen Netzwerken ausgeschlossen werden. Für neue Konten sollte die Regelung unmittelbar greifen, bestehende Konten hätten innerhalb von vier Monaten überprüft werden müssen. Die differenziertere Senatslösung mit unterschiedlichen Regeln je nach Plattform wurde in der Vermittlung durch ein allgemeines Verbot ersetzt. Frankreich wollte Vorreiter spielen – und Brüssel gleich noch ein wenig Beine machen. Nicht einmal vier Wochen später war vorerst Schluss: Am 14. August erklärte der Conseil constitutionnel, also der französische Verfassungsrat, die zentrale Vorschrift für verfassungswidrig. Das allgemeine Verbot greife unverhältnismäßig in die Freiheit der Kommunikation ein. Die Konstruktion war zu pauschal, die Unterschiede zwischen Altersgruppen und Plattformen wurden nicht ausreichend berücksichtigt – und dann war da noch jener kleine Schönheitsfehler, über den Politiker bei ihren großen „Kinderschutz“-Plänen lieber nicht allzu lange sprechen: Wer Minderjährige kontrollieren will, muss zuerst alle kontrollieren.
Der 50-Jährige muss beweisen, dass er keine 14 ist
Ein Vierzehnjähriger kann nur ausgesperrt werden, wenn die Plattform weiß, dass er vierzehn ist. Und bevor sie das weiß, weiß sie eben auch nicht, ob vor dem Bildschirm ein Vierzehnjähriger, ein 50-Jähriger oder ein Rentner sitzt. Also müssen alle durch die Kontrolle. Der Verfassungsrat schreibt diesen Zusammenhang bemerkenswert deutlich fest: Das Verbot zwinge seinem Wesen nach „jede Person, selbst einen Erwachsenen“, vor dem Zugang ihr Alter nachzuweisen. Gleichzeitig hatte der Gesetzgeber weder die Bedingungen noch die Grenzen dieser Überprüfung ausreichend geregelt. Aus dem angeblichen Schutz einiger Minderjähriger wurde damit eine gesetzlich verordnete Alterskontrolle für die gesamte Bevölkerung. Genau hier fällt die hübsche politische Verpackung auseinander: Politiker reden von Kindern, technisch kontrolliert wird jeder.
Diesen Mechanismus hat Report24 bereits bei den deutschen Verbotsplänen beschrieben. Die SPD fordert, Plattformen müssten den Zugang für unter 14-Jährige „technisch wirksam unterbinden“. Klingt nach Kinderschutz, bedeutet technisch allerdings: Altersprüfung. Und weil auch der Erwachsene erst einmal beweisen muss, dass er kein Kind ist, entsteht vor sozialen Netzwerken eine digitale Kontrollschranke, durch die jeder Nutzer hindurchmuss. Die französischen Verfassungsrichter haben genau dieses Problem nun keineswegs als übertriebene Warnung irgendwelcher Datenschutz-Paranoiker abgetan. Sie haben Macrons Gesetz unter anderem deshalb kassiert.
Paris wusste vorher ganz genau, wo das Problem liegt
Besonders unangenehm für Macron und seine Mitstreiter: All das kam keineswegs überraschend. Am Tag der Schlussabstimmung lag das Problem offen auf dem Tisch des französischen Senats. Die grüne Senatorin Mathilde Ollivier kritisierte ein Gesetz, das ohne ausreichende Folgenabschätzung unter dem Druck des präsidialen Zeitplans durchgedrückt werden sollte. Gerade die Altersverifikation sei weiterhin ungelöst. Wer kontrolliert? Staatliche Behörden oder private Unternehmen? Welche Daten werden erhoben? Wie werden sie geschützt? Wie lange gespeichert? Ollivier erinnerte ihre Kollegen ausdrücklich daran, dass es hier um die Daten von Millionen Franzosen und um individuelle Freiheiten geht.
Auch Zentrumssenator Laurent Lafon wusste sehr genau, auf welchem juristischen Pulverfass das Parlament saß. Der Conseil d’État hatte bereits Anfang des Jahres vor der Gefahr gewarnt, dass ein allgemeines Verbot wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit gegen die Verfassung verstoßen könnte. Lafon bezeichnete dieses Risiko ausdrücklich als „sehr real“ und wollte zugleich wissen, welche Garantien verhindern sollten, dass private Dienstleister massenhaft Daten sammeln. Noch deutlicher kann man eine Warnung kaum formulieren. Und die französische Politik hatte reichlich Erfahrung mit solchen Bauchlandungen: Lafon erinnerte selbst an die 2020 teilweise vom Verfassungsrat kassierte Avia-Loi gegen sogenannte Hassinhalte und an die Marcangeli-Loi von 2023 zur „digitalen Volljährigkeit“, die an Problemen mit dem EU-Recht scheiterte. Ein dritter Fehlschlag werde die Glaubwürdigkeit des französischen Gesetzgebers erheblich beschädigen, warnte er. Dann stimmte seine Fraktion dafür. Drei Wochen später kam der dritte Fehlschlag.
Man darf also getrost aufhören, hier von einem unglücklichen juristischen Versehen zu sprechen. Die verfassungsrechtlichen Probleme waren bekannt, die Datenschutzprobleme waren bekannt, die Frage der Massenkontrolle war bekannt – und man beschloss das Gesetz trotzdem.
Selbst Frankreichs Datenschützer beschrieben die kommende Kontrollwelt
Noch unangenehmer wird es beim Blick auf Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL. Die hatte bereits im September 2024 beschrieben, wohin eine immer weitere Ausbreitung solcher Alterskontrollen führen kann. Damals ging es noch um pornografische Webseiten. Die CNIL warnte allerdings ausdrücklich vor einer Ausweitung dieser Verfahren auf weitere Bereiche des Internets. Daraus könne eine „geschlossene digitale Welt“ entstehen, in der Menschen ständig eingeloggt sein oder ihr Alter nachweisen müssten. Das berge erhebliche Risiken für Rechte und Freiheiten.
Die Behörde verwies außerdem darauf, dass Altersprüfungen neue Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogener Daten nach sich ziehen können – bei Minderjährigen ebenso wie bei Erwachsenen. Selbst biometrische Verfahren kommen dabei grundsätzlich ins Spiel. Als datensparsamere Alternative empfahl die CNIL unter anderem wiederverwendbare Altersnachweise auf dem eigenen Gerät oder digitale Identitätslösungen. Da ist er wieder, der Weg zur Digital ID. Er beginnt mit einer vermeintlich eng begrenzten Ausnahme: Pornografie, Jugendschutz, Minderjährige – Bereiche, gegen deren Regulierung sich politisch kaum jemand offen stellen möchte. Dann wandert dieselbe technische Infrastruktur weiter: vom Pornografie-Zugang zu sozialen Netzwerken, von Minderjährigen zu sämtlichen Nutzern, von einzelnen nationalen Lösungen zu einem europaweit standardisierten System. Die französischen Datenschützer haben diese Entwicklung bereits 2024 als Gefahr einer „geschlossenen digitalen Welt“ beschrieben. Zwei Jahre später versucht die französische Regierung, den nächsten großen Teil dieser Welt Realität werden zu lassen.
Der „Kinderschutz“ funktioniert nicht einmal besonders gut
Besonders grotesk wird die Angelegenheit, wenn man fragt, was die gigantische Kontrollarchitektur eigentlich leisten soll. Report24 berichtete bereits im März über eine Zusammenstellung der baden-württembergischen Landesmedienanstalt. Selbst dort wurde eingeräumt, dass ein Social-Media-Verbot keineswegs automatisch zu mehr Schutz für Kinder und Jugendliche führt. Die empirische Evidenz ist dünn, belastbare Erkenntnisse über die Auswirkungen entsprechender Verbote fehlen weitgehend. Als Alternativen wurden unter anderem altersgerechte Plattformgestaltung, Medienkompetenz und Aufklärung genannt.
Noch interessanter ist Ursula von der Leyens eigenes Expertenpanel. Dessen Abschlussbericht räumt ein, dass erste Erfahrungen mit Altersverboten zeigen, dass viele Minderjährige solche Sperren schlicht umgehen. Das Gremium empfiehlt trotzdem eine harmonisierte EU-weite Zugangsbeschränkung für unter 13-Jährige sowie die Möglichkeit zusätzlicher nationaler Grenzen für ältere Jugendliche. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Diejenigen, die angeblich geschützt werden sollen, finden vielfach Wege um die Sperre herum. Die Erwachsenen dagegen müssen ihre Altersberechtigung nachweisen, damit das System überhaupt funktionieren kann. Das Verbot trifft damit ausgerechnet bei der Kontrollinfrastruktur zuverlässiger als beim vermeintlichen Schutzzweck.
Spätestens hier dürfte die Frage erlaubt sein, ob der „Kinderschutz“ tatsächlich der eigentliche politische Zweck dieser Entwicklung ist – oder ob Kinder und Jugendliche den perfekten Türöffner für etwas darstellen, das sich unter der Überschrift „digitale Zugangskontrolle für alle“ erheblich schwerer verkaufen ließe. Wer könnte schon gegen Kinderschutz sein? Auch deshalb wird das Projekt Totalüberwachung auch mit einem emotional aufgeladenen Thema verkauft.
Brüssel baut die Kontrollinfrastruktur bereits für ganz Europa
Während Macron in Paris am eigenen Verfassungsrat gescheitert ist, arbeitet Ursula von der Leyens EU-Kommission längst am europäischen Fundament. Am 29. April verabschiedete die Kommission ihre Empfehlung 2026/1035 für einen gemeinsamen europäischen Rahmen zur Altersverifikation. Bis Ende 2026 sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Lösungen bereitstellen und sich an einem gemeinsamen europäischen Schema orientieren. Das System soll interoperabel sein und europaweit funktionieren. Mit anderen Worten: Die technische Infrastruktur wird bereits aufgebaut.
Noch hat Brüssel keine allgemeine Vorschrift beschlossen, wonach jeder EU-Bürger beim Aufruf von Facebook, X oder Instagram zwingend einen Altersnachweis vorzeigen muss. Dafür muss die EU diese Pflicht auch gar nicht selbst zentral einführen. Wenn nationale oder europäische Gesetze Altersgrenzen für bestimmte Dienste festlegen, braucht es ein Verfahren, mit dem diese Grenzen kontrolliert werden können. Und eben dieses Verfahren stellt Brüssel bereit. Der Staat beschließt eine Altersgrenze, die Plattform muss sie durchsetzen, der Nutzer muss beweisen, dass er oberhalb dieser Grenze liegt. Frankreichs Verfassungsrat hat gerade erklärt, was daraus zwangsläufig folgt: Die Kontrolle trifft nicht nur Kinder, sondern jeden.
So entsteht aus einem angeblichen Jugendschutzgesetz Schritt für Schritt eine digitale Eintrittskontrolle für die gesamte Bevölkerung. Das ist keine Verschwörungstheorie. Das ist die technische Funktionsweise des Systems.
Natürlich hängt auch die Digitale ID dran
Wer die EU kennt, wird vom nächsten Baustein kaum überrascht sein. Die Altersprüfung wird eng mit der European Digital Identity Wallet verzahnt. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten ausdrücklich, bis Ende 2026 eine EU-kompatible Altersverifikationslösung bereitzustellen – als eigene Anwendung, direkt innerhalb der Digital Identity Wallet oder in beiden Varianten. Mehrere Staaten planen eine entsprechende Altersfunktion in ihrer Wallet.
Offiziell klingt auch das wieder wunderbar harmlos. Die Plattform soll möglichst nicht Name, Geburtsdatum und Personalausweisnummer erhalten, sondern beispielsweise lediglich die Meldung: Dieser Nutzer ist älter als 15. Brüssel wirbt mit Datensparsamkeit, selektiver Datenfreigabe, Sicherheit und Privatsphäre. Die übliche Beruhigungspille, denn sie lenkt von der entscheidenden Frage ab: Warum muss ein erwachsener Bürger künftig überhaupt einem digitalen System beweisen, dass er eine Webseite betreten darf?
Ob Facebook den Namen des Nutzers kennt oder lediglich ein staatlich akzeptiertes digitales „über 15: ja“ erhält, ändert am Prinzip nichts. Zwischen Bürger und Internetseite wird eine Kontrollinstanz geschoben. Sie entscheidet, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Ohne Altersnachweis kein Zugang, ohne anerkanntes Verfahren kein Altersnachweis. Die Digital Identity Wallet mag offiziell freiwillig sein. Doch Freiwilligkeit bekommt eine bemerkenswert eigene Bedeutung, sobald der Staat oder seine Regulierung immer mehr alltägliche Dienste schafft, die ohne entsprechende digitale Nachweise nicht mehr genutzt werden können. Niemand muss die Wallet verwenden. Man kommt dann eben nur nicht mehr überall hinein. Was für ein Zufall.
Von der Leyen liefert gleich noch die passende EU-Altersgrenze
„Zensursula“ von der Leyen arbeitet schließlich nicht nur an der technischen Infrastruktur. Das von ihr eingesetzte Special Panel on Child Safety Online legte im Juli seine Empfehlungen vor. Vorgeschlagen wird eine harmonisierte EU-weite Zugangsbeschränkung für soziale Medien und weitere digitale Dienste für Kinder unter 13 Jahren. Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus zusätzliche Beschränkungen für ältere Jugendliche verhängen können. Parallel verlangt das Panel „wirksame“ Systeme zur Altersfeststellung. Die Kommission will nach der Sommerpause eigene Vorschläge auf Grundlage des Berichts vorlegen.
Man sollte sich diese Abfolge ruhig einmal ansehen: Brüssel lässt eine europaweite digitale Alterskontrolle aufbauen. Von der Leyen setzt ein Expertenpanel ein. Das Expertenpanel empfiehlt EU-weite Altersgrenzen. Zur Durchsetzung braucht man „wirksame“ Alterskontrollen. Und zufälligerweise steht dafür bereits eine europaweit kompatible Infrastruktur bereit, die sich mit der Digital Identity Wallet verbinden lässt. Natürlich geht es nur um die Kinder.
Frankreich sollte Brüssel den Weg zeigen
Dass Macrons französischer Vorstoß und von der Leyens EU-Pläne zusammengehören, muss man nicht einmal aus den Abläufen ableiten. Im französischen Senat wurde es offen ausgesprochen. Laurent Lafon erklärte am 21. Juli, allen sei bewusst, dass das französische Gesetz vermutlich nur vorübergehend gelten werde, weil die Europäische Union auf Initiative Ursula von der Leyens selbst an einer Regelung für sämtliche Mitgliedstaaten arbeite. Frankreichs Gesetz solle als „Aiguillon“, als Ansporn, dienen, damit die EU-Kommission schneller vorankomme.
Paris wollte also den Versuchsbetrieb übernehmen. Frankreich sollte zeigen, wie sich eine Altersgrenze gesetzlich durchsetzen lässt, während Brüssel das technische System aufbaut, mit dem solche Grenzen europaweit kontrolliert werden können. Nun hat Frankreich unfreiwillig etwas anderes demonstriert: Das Grundrechtsproblem steckt nicht irgendwo am Rand dieser Konstruktion, sondern mitten darin. Ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bleibt eben nicht bei Minderjährigen. Sobald der Staat den Zugang nach Alter sortieren will, braucht er eine Kontrollstelle vor der digitalen Tür – und dort müssen alle ihren Nachweis vorzeigen.
Verfassungswidrig? Dann bauen wir eben Version zwei
Der aufschlussreichste Teil der ganzen Geschichte kam wenige Stunden nach dem Urteil. Der französische Verfassungsrat hatte Macrons Prestigeprojekt gerade kassiert. Die Risiken waren vorher bekannt, der Conseil d’État hatte gewarnt, Senatoren hatten gewarnt, die Kontrolle von Millionen Erwachsenen war im Parlament ausdrücklich angesprochen worden und Frankreichs Datenschutzbehörde hatte bereits Jahre zuvor vor einer „geschlossenen digitalen Welt“ aus permanenten Alters- und Identitätsnachweisen gewarnt. Nun bestätigte das höchste französische Verfassungsorgan genau diese Bedenken.
Die Reaktion aus dem Élysée? Premierminister Sébastien Lecornu soll möglichst schnell eine neue, diesmal „juristisch robuste“ Fassung ausarbeiten. Der Text soll die Entscheidung des Verfassungsrates berücksichtigen und zugleich zum europäischen Rechtsrahmen passen. Macrons Entschlossenheit, die Reform bis zum Frühjahr 2027 durchzubringen, bleibe „total“. Man muss sich schon fragen, welches Verständnis von verfassungsrechtlichen Grenzen im französischen Präsidentenpalast eigentlich gepflegt wird. Die Verfassung setzt einer politischen Idee eine Grenze – und für Macron scheint daraus vor allem die Aufgabe zu entstehen, dieselbe Idee so umzukonstruieren, dass sie beim nächsten Versuch durch diese Grenze passt.
Über Alternativen zum Verbot verliert der Élysée in seiner Reaktion kein Wort. Kein großes Programm für Medienkompetenz, kein Ausbau elterlicher Werkzeuge, kein Umdenken nach der Verfassungs-Ohrfeige. Die Vorgabe lautet: neues Gesetz, juristisch robuster verpackt, fertig vor der Wahl. Es drängt sich damit der Verdacht auf, dass der Schutz von Kindern längst nicht mehr der entscheidende Punkt sein dürfte. Denn wenn selbst Behörden die Schutzwirkung pauschaler Verbote bezweifeln, Minderjährige sie vielfach umgehen können und das eigentliche Ergebnis eine Kontrollinfrastruktur für jeden Bürger ist, müsste eine Regierung mit echtem Interesse am Kinderschutz wenigstens über wirksamere Alternativen sprechen. Macron tut das nicht. Von der Leyen tut das nicht. Stattdessen werden Altersgrenzen, Alterskontrollen und digitale Identitätslösungen Stück für Stück miteinander verzahnt.





