In der Debatte um das Reformpaket der deutschen Bundesregierung ging weitgehend unter, dass man das Informationsfreiheitsrecht empfindlich beschneiden will. Der Staat hält offenkundig nichts von Transparenz: Auskunft sollen nur noch „natürliche Personen“ mit „berechtigtem Interesse“ erhalten dürfen. Medienunternehmen sind dann gleich ganz ausgeschlossen. Und wenn die Obrigkeit nicht antworten will, dann bescheinigt sie Fragestellern einfach ein „unberechtigtes“ Interesse.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
34 Punkte hat das Reformpaket, für das Friedrich Merz und seine Truppe sich so emsig feiern. Als zentrale Themen wurden medial vor allem Steuerpläne und geplante Arbeitsmarktreformen behandelt. Doch auch auf den hinteren Rängen finden sich brisante Vorhaben: Punkt 32 des Reformpakets betrifft das Informationsfreiheitsgesetz. Wörtlich heißt es da:
Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.
Quelle: BR.de
Die Implikation, das aktuelle IFG wäre für die dummen Bürgerlein zu kompliziert, ist vielsagend. Natürlich ist die Reform eine reine Serviceleistung! So soll der Text wohl zumindest verstanden werden. In Wahrheit birgt dieser Plan massiven Zündstoff.
Massive Einschränkung der Informationsfreiheit
Zunächst sollen nur mehr natürliche Personen um Auskunft ersuchen können – offenkundig sollen unliebsame Medienunternehmen und Organisationen bestmöglich ausgesperrt werden. Nur wer „berechtigtes Interesse“ hat, soll an Informationen gelangen. Wenn man nichts preisgeben will, bewertet man das Interesse also kurzerhand als unberechtigt? Wie wird denn die Art des Interesses geprüft? Was ist mit dem Datenschutz? Führt eine falsche politische Gesinnung des Fragestellers dazu, dass sein Interesse unberechtigt ist (und er auf einer Liste von potenziellen Staatsfeinden landet)? Wer muss sich verantworten – die Regierung oder der Bürger, der wissen will, was mit seinem Steuergeld getrieben wird?
Personelle Verantwortlichkeiten will man gleich ganz verschleiern (sprich: schwärzen) – wegen „Anfeindungen und Drohungen“, oder vielleicht auch einfach wegen berechtigter Kritik. Immerhin existiere ja auch eine „komplexe Bedrohungslage“. Kein Wunder, die Bundesregierung fühlt sich durch die immense Unzufriedenheit des Souveräns überaus bedroht. Der „besondere Schutzbedarf“ liest sich wie ein Eingeständnis, dass in den erwähnten Bereichen Skandale an Skandalen angehäuft werden, die zu noch mehr Kritik führen. Und genau die sollten wohl besser nicht mehr als Licht kommen.
Dazu passt auch, dass man Transparenz für die Bürger richtig teuer machen will, denn die sollen alle Kosten tragen. Das nennt man dann euphemistisch „Kostendeckungsprinzip“. So funktioniert sie, „unsere Demokratie“.
Wer das Informationsfreiheitsgesetz schwächt, schwächt die Demokratie.
— Christian Haffner (@Aufdecker) July 7, 2026
Ich habe die Protokolle des Corona-Expertenrats nach dem IFG erfolgreich eingeklagt. Auch die WELT hat mithilfe des IFG zentrale Informationen über den Corona-Expertenrat offengelegt. Genau solche…
Souverän verliert Auskunftsrecht
Scharfe Kritik kommt aus der Opposition, vom Deutschen Journalistenverband, der in der „Reform“ nichts anderes als „die Abschaffung der Informationsfreiheit“ sieht, aber auch von jenen, die durch das IFG bereits essenzielle Fakten ans Licht gebracht haben. Einer von ihnen ist Christian Haffner, der dank IFG die Corona-Expertenrat-Protokolle eingeklagt hat. Er prangert auf X an:
Schon heute können IFG-Anfragen bis zu 500 € kosten. Wer sich Transparenz nicht leisten kann, verliert faktisch sein Auskunftsrecht. Werden die Hürden weiter erhöht, werden zwangsläufig weniger Anfragen gestellt – mit weniger Transparenz, weniger Kontrolle, mehr Intransparenz, einem höheren Korruptionsrisiko und weiter schwindendem Vertrauen in den Staat.
Organisationen wie Transparency International, Medien und Bürger müssen staatliches Handeln weiterhin wirksam kontrollieren können – aus meiner Sicht grundsätzlich kostenfrei. Transparenz ist keine Gnade der Regierung, sondern eine Bringschuld des demokratischen Rechtsstaats.
Die Regierung verfestigt damit den Eindruck, dass sie jede Form von Rechenschaftspflicht dem Wahl- und Zahlvieh gegenüber am liebsten vollständig begraben würde.






