Das EU-Parlament fordert ein europaweites Sexualstrafrecht nach dem umstrittenen spanischen Vorbild. Ausgerechnet dieses sogenannte „Nur-Ja-heißt-Ja“-Gesetz führte in Spanien jedoch dazu, dass über 100 verurteilte Sexualstraftäter vorzeitig freikamen und fast 1.000 weitere massive Strafminderungen erhielten. Trotz dieses Justiz-Desasters blendet Brüssel die dramatischen Warnsignale aus und will den juristischen Wahnsinn nun allen Mitgliedsstaaten aufzwingen.
Mit 447 zu 160 Stimmen hat das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet, die das Sexualstrafrecht in Europa radikal umbauen soll. Künftig soll jede sexuelle Handlung ohne vorheriges, ausdrückliches und klares Einverständnis automatisch als Vergewaltigung gelten. Schweigen oder fehlende Gegenwehr reichen dann nicht mehr aus. Was im Brüsseler Plenarsaal als großer Sieg für Frauenrechte gefeiert wird, hat in der echten Welt allerdings bereits bewiesen, dass es zu katastrophalen Folgen führt. Als leuchtendes Vorbild für die EU-Pläne dient ausgerechnet das spanische „Ley del solo sí es sí“, das 2022 unter der linken Regierung von Pedro Sánchez eingeführt wurde.
Vor der Einführung dieses Gesetzes wurde in Spanien strikt zwischen „sexuellem Missbrauch“ (ohne Gewalt oder Einschüchterung) und „sexueller Aggression/Vergewaltigung“ (mit Gewalt oder Einschüchterung) unterschieden. Das neue Gesetz hob diese Unterscheidung auf. Alles, was ohne Zustimmung geschieht, gilt nun als „sexuelle Aggression“. Weil dieser neue, weiter gefasste Straftatbestand nun aber auch weniger schwere Taten umfasste (bei denen keine Gewalt angewendet wurde), wurden die Mindeststrafen im Gesetzestext nach unten korrigiert, um den Richtern einen Ermessensspielraum zu geben.
Das spanische Gesetz wurde damit jedoch zu einem Segen für viele solcher Straftäter. Da in einem Rechtsstaat üblicherweise neue, mildere Gesetze rückwirkend für bereits Verurteilte (das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“) gelten, öffneten sich in Spanien die Gefängnistore. Offizielle Zahlen des Generalrats der spanischen Justiz zeigen: Nicht einmal fünf Monate nach Inkrafttreten durften sich unfassbare 978 verurteilte Sexualstraftäter über reduzierte Haftstrafen freuen. 104 Vergewaltiger und Schänder spazierten als freie Männer einfach aus dem Gefängnis!
Ein anderes Problem liegt in der Beweislastumkehr und der Aushöhlung der Unschuldsvermutung. Denn wie beweist man ein „Ja“, wenn es in solchen Fällen stets Aussage gegen Aussage steht? Mehr noch muss so der Staat nicht mehr beweisen, dass der Täter gegen den Willen des Opfers gehandelt hat, sondern der Beschuldigte muss schlussendlich irgendwie beweisen, dass das (mutmaßliche) Opfer explizit zugestimmt hat. Dies widerspricht jedoch den grundlegenden Prinzipien des Strafrechts. Ein solches Gesetz führt also unter Umständen dazu, dass einerseits tatsächliche Sexualstraftäter mit niedrigeren Haftstrafen davonkommen, während gleichzeitig auch mehr unschuldige Männer wegen falscher Anschuldigungen im Gefängnis landen.
Diese Probleme sorgten dafür, dass der oberste Gerichtshof Spaniens die sozialistische Regierung schlussendlich dazu zwang, eine Nachbesserung durchzuführen – doch der Schaden war bereits angerichtet. Dennoch wollen die Eurokraten einen EU-weit ähnlichen Rechtsrahmen für solche Delikte durchboxen. Noch ist die Resolution nicht bindend. Nun liegt der Ball bei der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten.
Allerdings stößt diese Resolution auch auf Widerstand auf nationaler Ebene. Bereits 2024 war ein ähnlicher Versuch krachend gescheitert. Länder wie Frankreich machten damals schon völlig zu Recht klar: Das nationale Strafrecht ist Sache der souveränen Nationalstaaten und hat in den Händen von EU-Bürokraten nichts zu suchen. Auch Länder wie Italien, Ungarn und die Slowakei fordern weiterhin handfeste Beweise wie Gewalt oder Drohungen für eine Verurteilung.
