Internet-Zensur vor Gericht: Wenn ein Merkel-Meme zur Straftat wird

Symbolbild: KI

Der Fall um den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron bringt die juristische Verfolgung der Opposition in Deutschland auf eine neue Stufe. Für ein im Internet verbreitetes Meme wurde gegen ihn zunächst eine Geldstrafe von über 11.250 Euro verhängt. Am 7. Mai entscheidet die Instanz. Bystron hatte aufgezeigt, wie viele deutsche Politiker öffentlich Hitlergruß-ähnliche Handbewegungen gezeigt haben. Dafür machte man nicht den Tätern den Prozess, sondern dem Aufdecker.

Ausgangspunkt war die Debatte um den ukrainischen Diplomaten Andrij Melnyk und dessen Aussagen zu Stepan Bandera. In diesem Zusammenhang veröffentlichte Bystron ein Meme. Der Journalist Julian Röpcke griff den Vorgang auf und machte ihn öffentlich, woraufhin Anzeigen aus dem politisch linken Umfeld folgten. Unten sehen Sie, um welches Posting es in diesem Gerichtsverfahren geht.

Konkret wurde Bystron zunächst vorgeworfen, bei einer Demonstration einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Dieser Vorwurf ließ sich nicht halten. Seine Verteidigung verwies unter anderem auf vergleichbare Gesten, etwa von Angela Merkel, die ebenfalls als Winken interpretiert werden. Im Anschluss veröffentlichte Bystron ein Bild Merkels mit erhobenem Arm. Genau diese Darstellung wurde später zum Gegenstand eines Strafverfahrens. Die Behörden sahen darin eine Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik im weiteren Sinn. Das ist natürlich ein Hohn – man verfolgt die Person, die einen Sachverhalt aufgezeigt hat, weil man es offenbar aufgrund der politischen Machtverhältnisse kann. Mit Recht und Gerechtigkeit hat das freilich nichts mehr zu tun.

Im Oktober 2025 wurde Bystron wegen dieser Fotomontage, die er wie im Screenshot ersichtlich im Juli 2022 veröffentlicht hat, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 90 Tagessätzen verurteilt. Eine abenteuerliche Rechtsbeugung, die mit einem ordentlichen Rechtsstaat nichts zu tun hat.

Bystron steht im Mittelpunkt einer brutalen staatlichen Verfolgung. Hausdurchsuchungen erfolgen nahezu im Wochentakt – Beweise für die wirren Vorwürfe fanden sich noch nie. Siehe: Unfassbar: 22. Hausdurchsuchung bei AfD-MdEP Petr Bystron!

Der AfD-Europapolitiker Bystron selbst spricht von gezieltem Vorgehen gegen seine Person. Er verweist auf den Zeitpunkt der Anklage im Umfeld politischer Auseinandersetzungen und bewertet das Verfahren als klar politisch motiviert. Aus seiner Sicht wird Kritik mit bestimmten Schlagworten diskreditiert.

Das Gericht verhängte im Oktober 2025 eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Damit bleibt der Politiker formal ohne Vorstrafe, die Wirkung des Urteils reichte jedoch weit darüber hinaus und wurde von der gleichgeschalteten Systempresse genüsslich ausgeschlachtet.

Für den 7. Mai 2026 ist die Berufungsverhandlung angesetzt. Dort wird sich zeigen, ob die bisherige Entscheidung Bestand hat. Im Raum steht die grundsätzliche Frage, wie Gerichte politische Äußerungen im digitalen Raum bewerten. Wird man bereit sein, die Meinungsfreiheit zu verteidigen, die hier klar ersichtlich nicht überschritten wurde – oder bleibt man bei politisch gefärbten Vernichtungsurteilen, um Andersdenkende in Deutschland zu erziehen und ihnen jegliche Kritik an der Obrigkeit abzugewöhnen?


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