Beben in Berlin: Gericht zerschmettert das Correctiv-Märchen vom “Geheimplan”!

(C) Report24/KI

Das Märchen-Kartenhaus des staatlich geförderten Netzwerks “Correctiv” ist endgültig eingestürzt: Das Landgericht Berlin verbietet die zentrale Behauptung zum Potsdamer Treffen. Die massive Kampagne gegen Konservative und insbesondere die AfD, die etliche Linke auf die Straße trieb, bleibt nur mehr als gigantische Täuschung im Gedächtnis.

Es ist eine absolute Katastrophe für das links-grüne Medien-Establishment und die schwerste Niederlage für das selbsternannte “Recherchekollektiv” Correctiv. Das Landgericht Berlin hat gesprochen – und das Urteil ist ein vernichtender Schlag gegen die wohl größte und folgenreichste Medien-Kampagne der letzten Jahre. Die zentrale Botschaft der Räuberpistole über das Potsdamer Treffen ist ab sofort gerichtlich verboten!

Zur Erinnerung: Correctiv hatte vor über zwei Jahren behauptet, in Potsdam sei ein “Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” geschmiedet worden. Eine hanebüchene Behauptung, die das ganze Land in Aufruhr versetzte. Hunderttausende gutgläubige Bürger wurden von der damaligen Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP sowie von der CDU/CSU Woche für Woche auf die Straßen getrieben, um gegen ein Phantom zu demonstrieren. Jetzt stellt das Gericht unmissverständlich klar: Es handelt sich um eine “falsche Tatsachenbehauptung”.

Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, vertreten durch den renommierten Medienanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker. Wie Brennecke auf X unter Berufung auf eine dpa-Reporterin aus dem Gerichtssaal berichtet, hat Correctiv auf ganzer Linie verloren. Die Journalistin hatte die Urteilsverkündung abgewartet und dem Juristen bestätigt: “Correctiv hat heute vor dem Landgericht Berlin verloren.”

Und es kommt noch dicker für die Pseudo-“Faktenchecker”: Auch in zwei weiteren zentralen Punkten kassierte Correctiv eine juristische Klatsche. Die Behauptung, Huy habe in Potsdam vorgeschlagen, Deutschen mit Doppelpass die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wurde ebenfalls verboten. Correctiv hatte sich hierbei auf die Aussagen eines fragwürdigen “Kronzeugen” namens Erik Ahrens gestützt. Das Problem: Huy hatte das nie gesagt. Ebenso erfolgreich ging Anwalt Brennecke gegen die nächste falsche Kernaussage vor: Auch die Behauptung, Martin Sellner habe in Potsdam eine Ausbürgerungsidee vorgestellt, ist nun gerichtlich untersagt!

Besonders entlarvend ist, wie Correctiv versuchte, sich vor Gericht aus der Affäre zu ziehen. Das Portal behauptete plötzlich, all diese dramatischen “Enthüllungen” seien gar keine harten Fakten gewesen, sondern lediglich “zulässige Meinungsäußerungen”. Man flüchtete sich feige in die Meinungsfreiheit, um die eigenen Falschbehauptungen zu rechtfertigen. Doch das Gericht ließ diesen durchschaubaren Trick nicht durchgehen und erkannte sehr wohl falsche Tatsachenbehauptungen.

Anwalt Brennecke bringt das historische Urteil auf den Punkt: “Der Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen ist wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen.” Das Medium habe Tausenden Deutschen bewusst Angst gemacht, weil diese glauben mussten, dass in Potsdam die Ausweisung und Ausbürgerung Deutscher geplant worden sei. So habe man die Menschen auf die Straße getrieben. Brennecke: “Das ist nun vom Tisch, untersagt, gerichtlich verboten.”

Es war also ein schwarzer Tag für Correctiv – und ein großer Tag für die Wahrheit. Die von den linken Mainstreammedien unterstützte Dauerkampagne gegen das konservative und rechte Deutschland erleidet damit eine massive Niederlage.

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