Keine Schüler-Zwangstests in Freistadt: BH pfeift Schule nach Anwaltsbriefen zurück

Symbolbild: freepik / @suravikin

Am Sonntag kam es nach der Berichterstattung durch Report24 und zwei Briefen der Rechtsanwälte für Grundrechte zu reger Betriebsamkeit. Am Freitag davor hatte die Schuldirektion versucht, Eltern einzuschüchtern und mit behördlichen Abmahnungen gedroht, würden sich die Kinder nicht am Montag einer Zwangstestung nach der PCR-Methode unterziehen. Entsetzte Eltern wandten sich an Report24 – wir fragten bei den Rechtsanwälten nach und erhielten dankenswerter Weise schnelle Hilfe. Noch am Sonntag korrigierte die BH schriftlich die „Fehlinterpretation“ durch die Schulleitung. Es handle sich um ein freiwilliges Testangebot ohne Zwangsbescheid.

Im Zuge der Corona-Pandemie haben wohl alle schon Menschen kennengelernt, die etwas zu übereifrig das tun wollen, was die Regierung vermeintlich von ihnen erwartet. Das dürfte auch die Schuldirektion einer Volksschule in Freistadt betreffen, welche die Eltern der Schüler am Freitag über eine angeblich durch mündlichen Bescheid von der Behörde angeordnete Zwangstestung am Montag informierte. Eine Teilnahme sollte durch als nötigend zu interpretierende Formulierungen erreicht werden. (Report24 berichtete umfangreich am Sonntagvormittag).

Rechtsanwälte zerpflückten intransparente Vorgangsweise

Rechtsanwalt Dr. Brunner und Rechtsanwalt Dr. Schiessler von den Rechtsanwälten für Grundrechte hatten sich am Wochenende aufgrund der Dringlichkeit des Falls Zeit genommen und ihre Rechtssicht ausgebreitet. Kurz zusammengefasst: Die Vorgangsweise der Schule wurde als irreführend und intransparent bezeichnet, aufgrund der vorliegenden Informationen ging man davon aus, dass es keinen oder zumindest keinen rechtsgültigen Bescheid gäbe. Eigenmächtige Heilbehandlung und Nötigung wären strafbare Delikte. Zudem müssten rechtsgültige Bescheide, welche Tests oder Quarantäne nach sich ziehen nachvollziehbar begründet sein. Die Panik könne man nicht nachvollziehen, weil beispielsweise auch in Weimar festgehalten wurde, dass Kinder das Ansteckungsrisiko ihrer Umgebung senken – und damit alles andere als ein Seuchenherd sind.

BH stellt klar: PCR-Testangebot freiwillig

Dies führte offenbar dazu, dass die Bezirkshauptmannschaft Freistadt noch am Sonntag eine schriftliche Richtigstellung zur bisherigen Vorgangsweise durch die Schuldirektion veröffentlichte. Darin wird klar festgehalten, dass es sich um ein „Freiwilliges PCR-Testangebot“ handeln würde, das aufgrund bisheriger Covid-19 Fälle empfohlen werde. Leider stellt auch dieses Schreiben nicht klar, ob es in Freistadt zu vielen positiven Tests gekommen ist oder ob tatsächlich Menschen mit Symptomen erkrankten. Jedenfalls hätten Eltern, die einer Testung nicht zustimmen, keine Konsequenzen zu befürchten.

Dr. Brunner sieht in jedem Fall Datenschutz verletzt

Rechtsanwalt Dr. Brunner freute sich in einer ersten Reaktion über die Aufklärung, merkte aber an, dass zumindest in der ohne Zustimmung erfolgten Weitergabe der Daten der Eltern an das Rote Kreuz der Datenschutz verletzt wurde. Eine entsprechende Beschwerde wird empfohlen.


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