Meinungsäußerung ist Volksverhetzung: 74-Jährige muss wegen Facebook-Post vor Gericht

Ein Leben lang gearbeitet und das ist der Dank? Symbolbild: R24 / KI

Regierungskritiker leben im linken Deutschland gefährlich. Wer es heutzutage noch wagt, im Internet seine Meinung zu brisanten Themen oder Politikern zu äußern, muss mit einer Anklage rechnen. In Düsseldorf ist laut einem Bericht von NIUS eine 74-Jährige wegen Volksverhetzung angeklagt worden, weil sie Kritik an der deutschen Flüchtlingspolitik geäußert hatte.

Meinungs- und Pressefreiheit sind im Grundgesetz festgeschrieben und Wesensmerkmale der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Artikel 5 besagt: Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung öffentlich zu sagen. Zum Beispiel kann man sagen, was man über Politik denkt. Staatliche Zensur gibt es nur in autoritären Staaten – eigentlich. In Deutschland kreist offensichtlich der Zensur-Hammer.

In Düsseldorf wird einer 74-Jährigen Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Im Oktober 2023 hatte sie ein Facebook-Posting von Robert Habeck kommentiert. Dieser hatte geschrieben: „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“.

Der Kommentar der Frau lautete: „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“ Anfang Dezember muss sie wegen dieser Äußerung vorm Amtsgericht erscheinen.

Gegenüber NIUS argumentierte die Düsseldorferin: „Das ist keine Volksverhetzung, sondern mein Frust über die aktuelle Situation in Deutschland. Ich habe seit meinem 14. Lebensjahr – und bis ich 72 Jahre alt wurde – gearbeitet. Nebenher am Wochenende im Seniorenheim. Und auch in der Rente habe ich weiter mit Senioren gearbeitet. Ich habe rein gar nichts gegen Menschen, die hierherkommen, sich Arbeit suchen und sich darum bemühen, Teil dieser Gesellschaft zu werden – das habe ich in meinem Kommentar auch so abgegrenzt.“

Hier wird Kritik an der Migrationspolitik der Regierung als Volksverhetzung eingestuft. Auch einem Rentner, der ein Habeck-Meme nur retweetet hatte, war zunächst Volksverhetzung vorgeworfen worden – in der Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses hieß es dann, das „Schwachkopf“-Meme falle unter §§ 185, 188 StGB. Bei dem Mann hatte um 6 Uhr morgens die Polizei zur Hausdurchsuchung vor der Tür gestanden (Report24 berichtete hier und hier).

§188 StGB, der Majestätsbeleidigungs-Paragraph, der von der Ampel-Regierung eingeführt wurde, wird besonders von Grünen-Politikern oft und gerne genutzt – Robert Habeck und Annalena Baerbock haben zusammen über 1300 Strafanzeigen wegen Beleidigung oder Bedrohung gegen einfache Bürger gestellt.

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