Am Dienstag (12. November) fanden im Rahmen des Aktionstages gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet in ganz Deutschland Hausdurchsuchungen statt – Nancy Faeser sprach von „[f]ast 130 Polizei-Maßnahmen gegen Judenhass“. Dazu gehörte jedoch auch die Razzia bei dem Rentner, der das Habeck-Meme weiter verbreitet hatte. Zudem stellte sich nun heraus, dass Habeck den Mann selbst angezeigt hatte.
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Laut Bundeskriminalamt gab es insgesamt 127 polizeiliche Maßnahmen „gegen Judenhass“ im Zuge des 11. Aktionstages „gegen Verfasser von strafbaren Hasspostings im Internet“ – in über 90 Ermittlungsverfahren wurden mehr als 50 Wohnungen durchsucht. „Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat“, schrieb Innenministerin Nancy Faeser auf X.
Der Themenschwerpunkt des Aktionstages war dem BKA zufolge Antisemitismus. Doch bei knapp zwei Dritteln der Maßnahmen ging es um Ermittlungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts-. Dazu kommen Fälle aus den Bereichen PMK -sonstige Zuordnung-, PMK -ausländische Ideologie- und PMK -religiöse Ideologie-. Die häufigsten Straftaten waren dabei Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung von Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
Auch die Hausdurchsuchung bei dem Rentner aus Unterfranken, der das Meme, auf dem Wirtschaftsminister Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird, retweetet hatte, – Report24 berichtete – fand im Rahmen des Aktionstages statt. Zudem wird gegen den 64-Jährigen inzwischen wegen des Verdachts der Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens nach den Paragrafen 185 und 188 Strafgesetzbuch ermittelt. Im Durchsuchungsbeschluss war wörtlich von Ermittlungen wegen „Volksverhetzung“ die Rede, das Habeck-Meme wird als Grund für die Durchsuchung beschrieben.
Paragraf 188, der „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“, ist von der Ampelkoalition eingeführt worden. Dort heißt es: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
Zudem berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg, dass Habeck selbst den Strafantrag gegen den Rentner gestellt hat. Die Grünen scheinen sich recht häufig beleidigt und bedroht zu fühlen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion ging hervor, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (805 Anzeigen) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (513 Anzeigen) seit Beginn der Legislaturperiode am häufigsten Beleidigungen und Bedrohungen zur Anzeige gebracht haben.
Update: Die Staatsanwaltschaft Bamberg befindet inzwischen in einer Pressemitteilung, der Anfangsverdacht der Volksverhetzung beruhe auf einem Kommentar des X-Users, in dem er ein Bild eines SA- oder SS-Mannes mit Boykottaufruf gegen Juden und u.a. den Worten „Hatten wir alles schon mal“ gezeigt habe. Das ändert nichts daran, dass das Habeck-Meme im Beschluss ganz klar als Begründung für die Hausdurchsuchung genannt wurde. Hinterfragt werden darf auch, warum ein offenkundig kritisch gemeinter Hinweis Ermittlungen wegen Volksverhetzung auslöst.