Nach dem glatten Freispruch in erster Instanz bestätigte das Gericht diese Entscheidung und sprach Florian Machl erneut frei: „Es ist somit gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt“, kommentiert FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst das gestrige Urteil. Ein Sieg für Meinungs- und Pressefreiheit, der Machl jedoch erhebliche Kosten verursacht hat. Fürst und FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker fordern von Van der Bellen nun nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine finanzielle Entschädigung für den Report24-Herausgeber.
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der FPÖ:
FPÖ – Fürst/Hafenecker: Bundespräsident soll willkürlich verfolgten Journalisten finanziell entschädigen
Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch
Wien (OTS) – Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat sein „Sonderverfolgungsrecht“ gröblich missbraucht und die Staatsanwaltschaft aufgrund der durch den Herausgeber des freien Mediums Report24, Florian Machl, an seiner Amtsführung geäußerten Kritik ermächtigt, gegen Machl ein Verfahren wegen übler Nachrede anzustrengen. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei.
„Es ist somit gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt“, zeigte sich FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst zufrieden über den Ausgang.
Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“
Fürst und Hafenecker fordern daher vom Bundespräsidenten, den zu Unrecht verfolgten Journalisten finanziell zu entschädigen. „Florian Machl sind für seine Verteidigung erhebliche Kosten entstanden. Selbst ein Minimum an Anstand würde es gebieten, ihm diese Kosten zu ersetzen und ihn für diese durch und durch peinliche Aktion um Entschuldigung zu bitten“, so die beiden FPÖ-Politiker.