Auch, wenn der Umstand in den letzten Tagen von allen alternativen Medien aus allen Perspektiven beleuchtet wurde – dass nun die Bundesregierung zähneknirschend einige Vorwürfe zugeben muss, ist neu. Allerdings wäre das natürlich kein Problem, es gäbe keine Hinweise auf Nebenwirkungen.
Die deutsche Bundesregierung antwortete am 19. Dezember 2023 auf eine „Kleine Anfrage“ der AfD-Fraktion. Diese stellte die Problematik der DNA-Verunreinigungen detailliert dar. Ebenso in der Anfrage enthalten ist die Beschreibung des technischen Standards, um DNA aus den Gen-Impfungen zu entfernen. Dies dürfte beim Hersteller aber nicht sauber, nicht vollständig oder gar nicht gemacht werden, so die Befürchtungen von Experten und auch der AfD. Zudem wurde in der Anfrage aufgedeckt, dass bereits die EMA bemängelt habe, dass es Unzulänglichkeiten bei der Beseitigung dieser Fremd-DNA gibt.
Die Fragen:
- Warum wurden die Chargen der COVID-19-mRNA-Impfstoffe im Chargenprüfungsverfahren der OCABR nicht, um die Sicherheit der betreffenden Präparate und das Vertrauen in diese zu verbessern, abweichend von den Leitfäden des EDQM durch das PEI auf DNA-Kontaminationen untersucht und die Messung von Restmengen an DNA bei den amtlichen Arzneimittelkontrolllaboren wiederholt, obwohl ein Grenzwert festgelegt wurde und Defizite bei der Beseitigung von DNA-Kontaminationen beim Herstellungsprozess aufgetreten waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
- Wer traf die Entscheidung, welche in den Leitfäden des EDQM veröffentlicht ist, die Chargen der COVID-19-mRNA-Impfstoffe im Chargenprüfungsverfahren der OCABR nicht auf DNA-Kontaminationen zu untersuchen und die Messung von Restmengen an DNA bei den amtlichen OMCL-Arzneimittelkontrolllaboren nicht zu wiederholen, und wie wurde diese
Entscheidung wissenschaftlich bzw. pharmakologisch begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? - Wurden nach der Veröffentlichung von Analyseergebnissen zu den Kontaminationen des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty mit Restmengen an DNA durch Dr. Jürgen Otto Kirchner (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9033) außerordentliche, von den Leitfäden des EDQM abweichende, Messungen von Restmengen an DNA durch das PEI oder ein anderes amtliches OMCL-Arzneimittelkontrolllabor durchgeführt, oder sind solche geplant?
- Wenn das PEI oder ein anderes amtliches OMCL-Arzneimittelkontrolllabor, entsprechend der Frage 3, bereits Messung von Restmengen an DNA durchgeführt hat, welche Prüf- bzw. Analyseergebnisse haben sich dabei ergeben (bitte in der Antwort die Restmenge an DNA [Nanogramm pro Dosis] für jede geprüfte Charge des geprüften Impfstoffs Comirnaty inklusive der jeweiligen Chargennummer angeben)?
Antwort zeigt: Vorwürfe berechtigt
Lesen Sie in Folge buchstabengetreu die Kurzantwort der Bundesregierung, die bestätigt: Es gibt DNA-Verunreinigungen und man hat selbst nichts geprüft, weil man sich auf den Hersteller verlässt.
19.12.2023, Gesundheit — Antwort — hib 957/2023
Keine unerwünschten Wirkungen durch DNA-Fragmente
Berlin: (hib/PK) Es gibt nach Angaben der Bundesregierung keine wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die in Anti-Corona-Impfstoffen enthaltenen DNA-Fragmente unerwünschte Wirkungen hervorrufen könnten. Jede Wirkstoffcharge des Covid-19 mRNA Impfstoffs werde vom Hersteller verpflichtend auf DNA-Restmengen untersucht. Die Ergebnisse seien Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das geprüft werde, heißt es in der Antwort (20/9697) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9412) der AfD-Fraktion.
In der vollständigen Antwort heißt es weiters:
Experimentelle Prüfungen von Impfstoffen durch die offiziellen Kontroll-Labore (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) im Rahmen der Chargenprüfung umfassen die auf Grundlage der Bewertung der Impfstoffe im Zulassungsprozess als relevant identifizierten produktspezifischen Wirksamkeits-und Sicherheitsparameter. Daneben gehört die Prüfung der Herstellungsdokumentation (sogenanntes Lot Release Protocol, LRP) im Hinblick auf die Einhaltung aller in der Zulassung festgelegten kritischen Parameter und Grenzwerte (Spezifikationen) zum Prüfungsumfang im Rahmen der amtlichen Chargenfreigabe (Official Control Authority Batch Release, OCABR).
Jede Wirkstoffcharge des COVID-19 mRNA Impfstoffs wird vom Hersteller verpflichtend auf DNA- Restmengen untersucht und die Ergebnisse sind Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das im Rahmen des OCABR geprüft wird. Der festgelegte Grenzwert für DNA-Restmengen beträgt 10 Nanogramm (ng) DNA/Dosis.
Alle bisher vorgelegten Ergebnisse für die DNA-Restmengen sowohl für die im Rahmen der Zulassung präsentierten Comirnaty-Chargen als auch für alle nach der Zulassung freigegebenen und anhand der Herstellerdokumentation auf diese Parameter geprüften Chargen liegen nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) innerhalb des in der zentralisierten Zulassung festgelegten Grenzwertes von maximal 10 ng DNA/Dosis für die DNA-Restmenge.
Dass die Bevölkerung horrende Summen an Steuergeld dafür bezahlt, dass der Staat selbst entsprechende Prüfungen durchführt – er verfügt über alle notwendigen Einrichtungen und Labore – interessiert von den Herrschenden in Berlin offenbar momentan noch niemanden.