COFAG-Skandal: Bundesregierung agierte „völlig abseits von Verfassung und Gesetzen“

Bilder: freepik, Koffer via alexkich

Mit der Entscheidung vom 17. Oktober erklärte der Verfassungsgerichtshof die Gesetzeswidrigkeit des Konstrukts „Finanzierungsagentur des Bundes GmbH“ (COFAG), die unter Kritikern seit jeher als Selbstbedienungsladen für die Freunderl der Regierung galt. Auch die MFG sieht hier eine Bestätigung ihrer Einschätzungen: „Nachträglich stellt sich ein weiteres Mal heraus, dass die schwarz-grüne Bundesregierung während der Corona-Zeit völlig abseits von Verfassung und Gesetzen im Freiflug unterwegs war“, prangert LAbg. Dagmar Häuser an.

Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der MFG:

MFG HAT ES IMMER GESAGT: FREUNDERLWIRTSCHAFT BEI COFAG DURCHGEHEND RECHTSWIDRIG

Drei mit einem Streich: verfassungs-, gesetz- und gleichheitswidrig

„Den COFAG-Sumpf schnellstmöglich trockenlegen“, war immer meine Forderung, erinnert LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann. Nun bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Einschätzung der Partei MFG – Menschen – Freiheit – Grundrechte. Die Übertragung von Agenden des Finanzministeriums an die ausgelagerte COFAG zur Verteilung von unfassbaren 19 Milliarden Euro, von denen rund 15 Milliarden Euro bisher als Coronahilfen ausbezahlt wurden, war in Teilen verfassungs-, gesetz- und gleichheitswidrig.

Mit der Entscheidung vom 17. Oktober 2023 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Gesetzeswidrigkeit des Konstrukts „Finanzierungsagentur des Bundes GmbH“ (COFAG).

„Für jeden gesetzestreuen Steuerzahler war von Anfang an klar, dass da eine Riesensauerei abläuft“, erklärt der Finanzspezialist Aigner, der neben seiner politischen Tätigkeit eine Steuerberatungskanzlei leitet. „Das Finanzamt hatte zu jeder Zeit die Kompetenz, die Daten und das Personal, um entsprechende Hilfen zu prüfen und auszuzahlen. Ein zusätzliches Unternehmen außerhalb der Kontrollmechanismen des Parlaments war, höflich formuliert, eine völlig unnötige Erfindung.“

„Viele Kritiker haben darauf hingewiesen, dass die COFAG als Selbstbedienungsladen für Freunderl der Regierung fungiert. Dies betrifft nicht nur die Förderungen, bei deren Gewährung wieder einmal viele gleicher als gleich waren, auch externe Berater sowie der eng mit dem damaligen ÖVP-Mann Thomas Schmid verbundene Bernhard Perner kassierten Unsummen an Honoraren und Gehältern. All diese Gelder – über 21 Millionen Euro an Gagen für externe Berater – hätte man einsparen können, hätte das Finanzamt die Agenden abgewickelt. Schon Ende 2022 wies die MFG in einer Presseaussendung darauf hin, dass viele Unternehmen deutlich höhere Förderungen bezogen haben, als ihnen eigentlich zugestanden wären.

„Mit einer gewichtigen Stimme der Partei MFG in der Bundesregierung wäre ein solcher Wahnsinn niemals möglich gewesen“, ärgert sich LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann.

So hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die COFAG nicht in der Lage war, ihre Aufgaben gleichwertig einem echten staatlichen Organ wahrzunehmen. Weiters wurde festgehalten, dass es verfassungswidrig ist, keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Covid-19-Ausgleichsleistungen zu gewähren. „Diese Willkür einer völlig abgehobenen Regierung hat vielen Unternehmern vorsätzlich Nachteile bereitet“, hält Krautgartner fest.

Der Eindruck der „Schweinerei“ zu Lasten österreichischer Betriebe und Steuerzahler wurde dadurch verstärkt, dass man die COFAG von Weisungen durch das Finanzministerium ausgenommen hat. „Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Die COFAG ist mit bis zu 19 Milliarden Euro ausgestattet – und alle diese Gelder sollten ohne parlamentarische Kontrolle und ohne Weisungsrecht des Ministeriums freihändig verteilt werden!“, zeigt sich Krautgartner entrüstet. Auch dieser Umstand wurde jetzt durch den Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig aufgehoben.

„Nachträglich stellt sich ein weiteres Mal heraus, dass die schwarz-grüne Bundesregierung während der Corona-Zeit völlig abseits von Verfassung und Gesetzen im Freiflug unterwegs war. Der grüne Bundespräsident Van der Bellen sah kein einziges Mal einen Grund, diese Herrschaften zurechtzuweisen und an den Grundsatz zu erinnern, dass sie sich an geltendes Recht zu halten haben“, hält LAbg. Dagmar Häuser, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv., fest.

„Diese gewissenlose Amateurregierung, die noch dazu regelmäßig in die Kasse gegriffen und deren Inhalt unter Günstlingen verteilt hat, hat Österreich nicht verdient“, bringt es Aigner auf den Punkt. „Die Bevölkerung fordert schon lange Neuwahlen, das ist kein Geheimnis. Nach aktuellen Umfragen bringt es die Regierung bereits auf weniger als ein Drittel der Stimmen.

Für diese Regierung gibt es nur noch eine anständige Lösung: Den sofortigen Rücktritt.“

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