Zwei Jahre nach Nord Stream-Anschlag: Erster Haftbefehl gegen Ukrainer erwirkt

Bild: Unterwasser-Drohnenaufnahmen des norwegischen Unternehmens Blueeye Robotics

Gerade noch sorgte die desinteressiert anmutende Beantwortung einer AfD-Anfrage durch die Bundesregierung zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines für Unverständnis in der deutschen Bevölkerung. Nun soll Medienberichten zufolge ein erster Haftbefehl erwirkt worden sein: Ein Ukrainer wird verdächtigt, einer der Taucher zu sein, die die Sprengsätze platziert hatten. Jedoch: Der Mann ist untergetaucht.

Bald zwei Jahre ist der Anschlag auf die beiden Gas-Pipelines her: Die Sprengungen fanden am 26. September 2022 statt. Echte Bemühungen, diese Sabotage der deutschen Erdgasversorgung inmitten der politisch forcierten Energiekrise aufzuarbeiten, waren für die Bevölkerung nicht erkennbar. Nun wurde publik, dass der Generalbundesanwalt einen Haftbefehl beim Bundesgerichtshof erwirkt haben soll: Verdächtigt wird ein Ukrainer, der als einer der Taucher an der Platzierung der Sprengsätze beteiligt gewesen sein soll.

Zuletzt soll der Mann – angeblich ein Tauchlehrer – sich in Polen aufgehalten haben. Der Europäische Haftbefehl sei bereits im Juni beantragt worden, aber die polnischen Behörden nahmen den Ukrainer bislang nicht fest: Mittlerweile soll er untergetaucht sein.

Zwei weitere ukrainische Staatsangehörige stehen unter Tatverdacht. Bei den beiden – ein Mann und eine Frau – könnte es sich ebenfalls um Taucher gehandelt haben. Haftbefehle liegen aber bislang nicht gegen sie vor.

Die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen dürfte niemanden überraschen. Unvergessen sind die Versuche der Systempresse, den Anschlag Russland in die Schuhe zu schieben – obwohl man sich mit der Sabotage der Pipelines selbst geschadet hätte. Schon seit einem Jahr steht die sechsköpfige ukrainische Crew (fünf Männer, eine Frau) der Segeljacht „Andromeda“ in Verdacht, die Sprengsätze angebracht zu haben. Warum man sich mit dem Erwirken des ersten Haftbefehls ein knappes Jahr Zeit ließ, bleibt das Geheimnis der Behörden…

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