Zu weit gegangen: Deutsche Bundesärztekammer distanziert sich von Montgomery

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Davon kann man in Österreich beim Scharfmacher und gleichzeitig Scharfrichter über die Ärzteschaft, Ärztekammerpräsident Szekeres nur träumen. In Deutschland hingegen besann sich die Bundesärztekammer auf die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und distanzierte sich in großer Deutlichkeit vor den Aussagen des Vorstandsvorsitzenden des Weltärztebundes, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Dieser hatte gegen deutsche Richter gehetzt und sie als „kleine Richterlein“ bezeichnet.

Montgomery erklärte am 27. Dezember in einem Interview: Er stoße sich daran, „dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen“. Das steht dem Mediziner nicht nur nicht zu, die Aussage widerspricht den Grundsätzen von Demokratie und Rechtsstaat. Das Präsidium der deutschen Bundesärztekammer, BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sowie die BÄK-Vizepräsidenten Dr. Ellen Lundershausen und Dr. Günther Matheis, veröffentlichte in Folge am 29. Dezember eine scharfe Replik.

Tragendes Prinzip unseres Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte. Gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten wie diesen ist die Überprüfung exekutiver Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit durch unabhängige Gerichte wichtiger denn je. Die Ausübung dieser Kontrollfunktion ist mithin keine Anmaßung von Richterinnen und Richtern, wie dies jüngst der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes (WMA), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, behauptet hat, sondern schützenswertes Fundament der Gewaltenteilung in Deutschland. Die Arbeit hochqualifizierter Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten trägt maßgeblich dazu bei, das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in die Corona-Eindämmungsmaßnahmen von Bund und Ländern zu erhalten und zu fördern. Die Bundesärztekammer als Vertreterin der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verwahrt sich deshalb ausdrücklich gegen eine Herabwürdigung der Arbeit von unabhängigen Richterinnen und Richtern in Deutschland.

Das erklärte die deutsche Bundesärztekammer auf ihrer Homepage. Doch die Kritik wird noch schärfer:

Es ist Aufgabe des Weltärztebundes und damit auch des Vorstandsvorsitzenden des WMA, internationale medizinethische Fragen des Gesundheitswesens zu erörtern und entsprechende grundlegende Deklarationen zu konsentieren. Der Vorstandsvorsitzende des WMA, Prof. Montgomery, ist keineswegs von der deutschen Ärzteschaft mandatiert, den gesundheitspolitischen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland zu kommentieren und so den Eindruck zu erwecken, für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu sprechen. Ebenso wenig ist er von der deutschen Ärzteschaft legitimiert, einzelne Regelungen der Länderparlamente, des Bundestages oder der Bundesregierung zu kommentieren bzw. das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland in Frage zu stellen.

Das Präsidium der Bundesärztekammer distanziert sich ausdrücklich von der durch Herrn Montgomery zum Ausdruck gebrachten Kritik an den Urteilen der Oberverwaltungsgerichte, sowohl im Inhalt wie auch im Stil.

Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte sind konstitutive Kernelemente unseres Rechtsstaats. Sie sind für die Ärzteschaft in Deutschland von zentraler und grundlegender Bedeutung und dürfen in keiner Weise in Frage gestellt werden.“

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