Die Zahlen von sogenannten Corona-Toten gelten in der politischen und gesellschaftlichen Debatte als Totschlagargument gegen jede Form von Kritik an den Corona-Maßnahmen. Dass ein positives Testergebnis in Wahrheit nichts darüber aussagt, ob ein Mensch tatsächlich an Covid-19 verstorben ist, ist lange bekannt. Dass für das Label „Corona-Toter“ allerdings nicht einmal ein positiver Test notwendig ist, ist ein Skandal.
So heißt es auf der Seite der Statistik Austria:
In der Todesursachenstatistik können auch COVID-19-Fälle ohne positiven Laborbefund aufscheinen. Diese müssen allerdings eine eindeutige klinische Symptomatik aufweisen (zu den Kodierdetails siehe www.dimdi.de).
Kein Test als Nachweis nötig
Nun müsste eine eindeutige klinische Symptomatik sich ja problemlos in einem positiven Laborbefund nachweisen lassen. Doch sei’s drum: Wir folgen dem zitierten Link auf die Seite des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort geht es um die richtige Zuordnung der ICD-Diagnoseschlüssel. Aus einer Tabelle ist eindeutig ablesbar, dass bei nicht vorliegendem labordiagnostischem Nachweis, aber „positiver“ epidemiologischer Bestätigung der Schlüssel U07.2! verwendet werden soll.
U07.2! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen wurde, sondern die Infektion klinisch-epidemiologisch bestätigt wurde.
Kontakt mit positiv getesteter Person reicht für Corona-Diagnose
Die epidemiologische Bestätigung wiederum wird auf der Seite des RKI definiert. Dort heißt es:
Epidemiologische Bestätigung, definiert als folgender Nachweis unter Berücksichtigung der Inkubationszeit:
- epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen
durch
- Mensch-zu-Mensch-Übertragung
Inkubationszeit maximal 14 Tage
Zusatzinformation
Die epidemiologische Bestätigung ist erfüllt, wenn Kontakt zu einem bestätigten Fall bestanden hat, aber auch bei einer Zugehörigkeit zu einem Ausbruchsgeschehen.
Von einer eindeutigen klinischen Symptomatik als Voraussetzung ist hier nicht die Rede. Damit ein Verstorbener als Corona-Toter in die Statistik eingehen kann, reicht im Endeffekt ein vorangegangener Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Wurde beispielsweise in einem Pflegeheim ein Bewohner positiv getestet, so ließe sich prinzipiell jeder Verstorbene desselben Heimes als Corona-Toter handeln – auch, wenn er an anderen Erkrankungen oder Altersschwäche gestorben ist.
In wie vielen Fällen der offiziellen Zahlen von „Corona-Toten“ auf diese Weise verfahren wurde, ist unklar. Fakt ist, dass die Verwendung derartiger Definitionen nur als lügnerisch betitelt werden kann – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die daraus resultierenden völlig unglaubwürdigen Daten konstant als politische Waffe genutzt werden.