In Belgien gibt es einen weiteren Präzedenzfall für die juristische Bekämpfung der Meinungsfreiheit. Der rechtskonservative Dissident Dries Van Langenhove wurde erneut zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt. Für Postings, die nicht einmal von ihm selbst stammen.
Das belgische Berufungsgericht in Gent hat ein Zeichen gesetzt – nicht für Rechtsstaatlichkeit, sondern für die politische Justiz neuer Prägung. Der konservative Aktivist Dries Van Langenhove wurde zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Es geht um Inhalte in einer Chatgruppe, die er vor sieben Jahren mitverwaltete – Beiträge, die nicht von ihm selbst stammen, sondern von Dritten.
Dass ein Mensch für fremde Nachrichten in einem privaten digitalen Raum belangt wird, hätte noch vor wenigen Jahren als juristische Absurdität gegolten. Doch die Maßstäbe haben sich verschoben. Nicht mehr die Tat selbst, sondern deren politische Einordnung entscheidet zunehmend über Schuld oder Unschuld. Das Gericht folgte dieser Logik konsequent – und eröffnete damit ein gefährliches Feld.
Vom Chat zum Strafgericht
Im Zentrum des Prozesses steht eine private Facebook- und Discord-Gruppe namens „Schild & Vrienden“, in der laut Anklage rassistische Memes und Cartoons kursierten. Die Inhalte wurden durch eine TV-Dokumentation öffentlich – nicht durch Anzeige, sondern durch journalistische Recherche. Van Langenhove postete selbst nichts. Doch das reichte nicht, um ihn freizusprechen. Die bloße Möglichkeit, Inhalte zu löschen, wurde ihm als unterlassene Handlung ausgelegt.
Das ist ein Paradigmenwechsel: Es genügt nun offenbar, dass eine Person hätte handeln können. Das Schuldprinzip wird durch ein Präventivprinzip ersetzt, das jede Verbindung zur Tat kriminalisiert. So wird aus einem ehemaligen Parlamentsabgeordneten ein juristisch haftbarer Mitwisser – nicht wegen Handlung, sondern wegen vermuteter Gesinnung.
I just received the written verdict. It's very long so it will take time to analyse everything, but the 12 month prison sentence appears to be a suspended sentence.
— Dries Van Langenhove (@DVanLangenhove) June 20, 2025
The irony is that I have been fighting against mass migration for well over a decade now, and it has gotten me a… pic.twitter.com/8aeAxzXsLz
Zwischen Recht und Ideologie
Belgien beruft sich auf ein Antirassismusgesetz, das bereits in der Vergangenheit zur Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt wurde. In Ländern wie den USA wäre ein solcher Fall mit Verweis auf den First Amendment undenkbar. Doch die EU geht einen anderen Weg: nicht der Schutz der Rede, sondern die Kontrolle ihrer Deutbarkeit ist das Ziel. Und was als „Hassrede“ gilt, definieren zunehmend politische und mediale Eliten.
Van Langenhove ist kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Trends. Wer sich gegen Einwanderung, gegen Genderideologie oder für nationale Selbstbestimmung ausspricht, wird nicht nur gesellschaftlich, sondern nun auch strafrechtlich isoliert. Die rote Linie verläuft nicht entlang des Gesetzes, sondern entlang ideologischer Parameter.
Strafverfolgung mit doppeltem Maß
Auffällig ist das Ungleichgewicht in der Strafverfolgung. Während islamistische Hetzer, linksextreme Gewalttäter oder antiwestliche Agitatoren in Belgien selten zur Verantwortung gezogen werden, trifft es konservative und rechte Stimmen mit aller Härte. Dass Van Langenhove wegen Humor in einem Chat mit juristischen Sanktionen belegt wird, sagt mehr über das System aus als über ihn selbst.
Dabei ist das Verfahren in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Die Herkunft der Chatnachrichten ist nicht restlos geklärt, es gibt Hinweise auf unautorisierte Zugriffe. Dennoch verließ sich das Gericht auf journalistisch gefilterte Informationen – und ignorierte Widersprüche und entlastende Umstände. Objektivität wich einem Bedürfnis nach Bestrafung.
Der politische Kontext ist entscheidend
Dass Van Langenhove ins Fadenkreuz geriet, ist kein Zufall. Als Kritiker der EU, der Einwanderungspolitik und des Multikulturalismus widerspricht er den dominanten Narrativen der Brüsseler Ordnung. Seine Verurteilung ist daher nicht nur juristischer, sondern auch symbolischer Natur. Wer sich dem Mainstream widersetzt, riskiert nicht nur Diffamierung, sondern inzwischen auch Kriminalisierung.
Van Langenhove sprach nach dem Urteil von einem „schwarzen Tag für Europa“. Diese Feststellung ist nicht unbegründet. Der Fall steht exemplarisch für eine EU, die in Fragen der Meinungsfreiheit ihren eigenen Werten zuwiderläuft. Nicht wegen blankem Autoritarismus, sondern durch die stille Logik des Verwaltungsstaates, der Dissens zur Ordnungsstörung erklärt.
Rechtsstaat im Rückwärtsgang
Das Urteil ist rechtskräftig, wird aber vom Kassationsgericht überprüft. Dieses entscheidet nicht über Tatsachen, sondern über Verfahrensfehler. Van Langenhove kündigte bereits an, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Doch der Weg ist lang, die Aussichten unsicher. Inzwischen wirkt die Strafe – nicht durch Haft, sondern durch politisches Stigma.
Mit jedem neuen Fall dieser Art wächst der Druck auf Andersdenkende. Europa driftet in eine Ordnung ab, in der Grundrechte nicht mehr universell gelten, sondern an Bedingungen geknüpft sind. Van Langenhove ist dabei ein Indikator für eine Entwicklung, die weit über Belgien hinausreicht.