Weil der Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien, Univ. Prof. Andreas Sönnichsen, sich kritisch zur sogenannten Corona-Pandemie geäußert hatte, war er vom Disziplinarrat der Ärztekammer Wien zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro verurteilt worden. Sönnichsen wehrte sich gegen diese Strafe und legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien ein – erfolgreich!
Grund für die von der Kammer verhängte Geldbuße waren Äußerungen Sönnichsens bei einer Pressekonferenz der „Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen“ (ICI), die sich nicht mit den Regierungsnarrativen deckten: Sönnichsen hatte etwa festgehalten, die Gefährlichkeit von Covid-19 werde überschätzt und die Todesraten seien auch auf Lebensumstände der Patientinnen, auf die statistische Zählweise und auch auf die Funktionalität des Gesundheitswesens zurückzuführen. Insbesondere sei die Erkrankung für Kinder in den allermeisten Fällen ungefährlich. Weiterhin brächten Masken so, wie sie von den meisten Menschen angewandt würden, mehr Schaden als Nutzen und die einzig sinnvolle Maßnahme zum Schutz sei Händehygiene, Hust- und Niesetikette sowie Abstand von tatsächlich Erkrankten. Hinsichtlich der umstrittenen Covid-Vakzine kritisierte Sönnichsen die mangelnde Datenlage zu Langzeiteffektivität und -sicherheit.
Das Verwaltungsgericht Wien hielt hierzu nun eindeutig fest:
„Die vom Disziplinarbeschuldigten getätigten inkriminierten Äußerungen, die er als solche nicht bestreitet, stellen Werturteile dar, die auf einer faktischen Grundlage beruhen. Diese Äußerungen unterfallen daher sowohl der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10 EMRK) als auch der Freiheit der Wissenschaft (Artikel 17 StGG).“
Kammer droht Strafanzeige
Disziplinarrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer stehen immer wieder in der Kritik. Rechtsstaatlichen Standards entsprechen sie nicht annähernd. Die Anklagebehörde ist gleichzeitig die beurteilende Behörde, was einen Vergleich zu Inquisitionsprozessen nahelegt. Die Ärztekammer verlangt zudem den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Weil inkriminierte Ärzte für ihre Kosten unabhängig vom Verfahrensausgang selbst aufkommen müssen, dreht Andreas Sönnichsen nun den Spieß um und lässt ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Entscheidungsträger der Disziplinarkommission der Ärztekammer prüfen. Somit drohen der Ärztekammer nun eine Strafanzeige und eine Klage auf Schadensersatz.