Wie werden unsere Grundrechte vor der WHO beschützt? Rechtsanwälte fordern Antworten

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Während das Bewusstsein in der Bevölkerung über die Gefahren der geplanten WHO-Abkommen allmählich wächst, hält die Politik sich trotz aller Kritik weiter bedeckt. Eine erste Anfrage der Rechtsanwälte für Grundrechte zu drängenden Fragen hinsichtlich der drohenden Aushebelung der Souveränität und der Grundrechte wurde vom österreichischen Außenministerium nur unzureichend beantwortet: Die Juristen bleiben hartnäckig und haken nun mit weiteren kritischen Fragen nach.

Nachfolgend lesen Sie den Beitrag der Rechtsanwälte für Grundrechte:

Machtausbau der WHO und öffentliches Schweigen: Erneute Anfrage an unsere Politiker

Machtausbau der WHO und öffentliches Schweigen: Erneute Anfrage an unsere Politiker

Nachdem eine erste Anfrage von uns vom Außenministerium nur oberflächlich beantwortet wurde, sind wir erneut aktiv geworden. Derzeit liegt ein erweiterter Fragenkatalog zu den Themen WHO, IGV, Pandemievertrag und den damit zusammenhängenden Fragen für Österreich und seine Bevölkerung beim Außenministerium. Wir warten gespannt auf die Antwort. Hier lesen Sie, was wir bisher unternommen haben, was uns beschäftigt und was wir fragen.

Erste Anfrage und Appelle an Nationalratsabgeordnete: Beschränkung der österreichischen Souveränität, fehlende Mitsprache und fehlende Information

Schon im Juni haben wir mit einer dringenden Anfrage unsere Nationalratsabgeordneten, Ministerinnen und Minister angesprochen. Wir haben dargelegt, was sich bei der WHO entwickelt, welche Sorgen wir als grundrechtsorientierte Juristen haben – und warum das Ganze uns alle etwas angeht. Den Fragenkatalog haben wir auch auf unserer Website geteilt: WHO-Pandemievertrag: Lieber Nationalrat, was ist da los?

Mit dieser Anfrage haben wir zudem einen Artikel verschickt, den wir zuvor veröffentlichten. Er erklärt, an welchen neuen Regeln die WHO und ihre Mitgliedsstaaten arbeiten und welche Auswirkungen diese Regeln für Bürger in den Mitgliedstaaten haben könnten. Das erschreckende Fazit: Wenn die WHO eine „Pandemie“ wittert, kann sie nach dem derzeitigen Projektstand im Alleingang Anordnungen für Staaten und Bürger tätigen, sie kann die Selbstbestimmung der Staaten beschränken, Grundrechtseinschränkungen für jeden von uns könnten leichter geschehen. Ausführlich hier nachlesbar: Wie die WHO mit Pandemievertrag und IGV Parlamente und Bürger entmachtet.

Wir haben an die Politiker appelliert, die Bevölkerung so umfassend zu informieren, wie es in einer Demokratie geboten ist, und endlich eine öffentliche Debatte über den Machtausbau der WHO anzustoßen, welcher beharrlich totgeschwiegen wird. Höchstens belächelnd wird über „Coronaleugner“ gesprochen, die es jetzt plötzlich mit der WHO hätten. Zu derartigen Seitenhieben sollte eigentlich kein Journalist mehr bereit sein, wenn er darüber berichten könnte, dass eine internationale Organisation neue globale Regeln ausarbeitet, dass Österreich sein Verhandlungsmandat dafür an die EU abtritt, und dass kaum einer unserer Entscheidungsträger darüber ein Wort verliert.

 „Kaum einer“, denn immerhin erhielten wir im August eine Antwort vom Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten. Sie befasste sich erfreulicherweise durchaus sachlich mit dem Pandemievertrag und dem Prozess, den er für das Inkrafttreten durchlaufen muss. Damit war es aber auch schon genug. Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die uns besonders besorgt machen, wurden nur oberflächlich angesprochen. Der Umstand, dass nicht Österreich selbst verhandelt, sondern die EU für alle ihre Mitgliedsstaaten spricht, fiel unter den Tisch. Ob die österreichische Bevölkerung irgendeine Art von Mitspracherecht erhalten soll, wurde nicht thematisiert.

Zweite Anfrage mit erneutem Appell und zusätzlichen drängenden Fragen

Nach dieser unzulänglichen Antwort haben wir nachgehakt. In Zusammenarbeit mit unserem unermüdlichen Schweizer Kollegen Philipp Kruse haben wir eine zweite Anfrage erarbeitet, die 14 Seiten füllt. Seit 22.10. liegt sie beim Außenministerium. Wir erwarten Antworten.

Hier finden Sie diesen Fragenkatalog in Gänze zum Download.

Die wichtigsten 10 Punkte daraus in Kürze:

  1. Der Generalsekretär der WHO soll in Zukunft entscheiden können, wann eine Pandemie ausgerufen wird – ohne Nachweis einer echten Bedrohung und ohne Rechtskontrolle.
    Mit welchem unabhängigen Kontroll- und Sicherungsmechanismus wird sichergestellt, dass die Rechtfertigung für Pandemie-Notrecht wirksam überprüft werden kann und dass der Pandemiestatus nicht unnötig lang aufrecht erhalten wird?
  2. WHO-„Empfehlungen“ für Pandemiebekämpfung sollen bindend werden
    Welcher unabhängige Kontroll- und Sicherungsmechanismus ist in den IGV vorgesehen, damit WHO-Vorgaben umgehend auf ihre Notwendigkeit und auf ihr Kosten- /Risiko-/Nutzenverhältnis hin überprüft werden?
    Wie stellt Österreich sicher, dass unnötige, untaugliche, unsichere oder schädliche WHO-Weisungen rasch beendet oder ignoriert werden können?
  3. Die WHO soll im Bereich der Pandemievorsorge und -Bekämpfung gegen „Desinformation“ vorgehen können. Das lässt befürchten, dass ihr ein Wahrheitsmonopol zugesprochen wird. Derartige Zensurmechanismen müssen verhindert werden.
    Wie ist der Unfehlbarkeitsanspruch der WHO mit unserem verfassungsrechtlichen Zensurverbot und mit den Grundrechten auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit vereinbar? Wie wird garantiert, dass die WHO diese Befugnis nicht missbraucht?
  4. Es ist kein unabhängiger Kontroll- oder Korrekturmechanismus vorgesehen, der prüfen könnte, ob von der WHO erteilte Weisungen sinnvoll, berechtigt und erforderlich sind und ob Kollateralschäden vermieden werden.
    Wie wird eine Qualitätskontrolle sowohl für die Vergangenheit (Covid-19) als auch für die Zukunft (checks and balances) garantiert?
  5. Es gibt in den vorgeschlagenen Änderungen der IGV keine Mechanismen zum Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte in Zeiten behaupteter Pandemien. Insbesondere fehlt der Schutz vor Experimenten am Menschen.
    Was wird Österreich und was wird die Weltgesundheitsversammlung (=die Gesamtheit aller Mitgliedsstaaten der WHO) unternehmen, damit die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Privatleben, …) auch in Pandemiezeiten garantiert bleiben?
  6. Gesamtwürdigung: Die WHO scheint uneingeschränkte Macht zur Selbstermächtigung und zur beliebig langen Suspension staatlicher Souveränität und individueller Selbstbestimmung in Kernfragen der eigenen Existenz (Gesundheit, Privatleben) zu erhalten – auf unbestimmte Dauer.
    Diese Änderung kommt einer Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung gleich. Derartige Änderungen von Grundprinzipien der Verfassung verlangen in Österreich aber eine Volksabstimmung und eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Auch „einfache“ Verfassungsänderungen (kein Eingriff in Grundprinzipien) brauchen eine Zweidrittelmehrheit. Volksabstimmungen dieser Art sind nicht in Sicht.
  7. Es wird nicht medial berichtet oder politisch thematisiert, wie Österreich als Mitgliedsstaat der WHO zu den Änderungen steht.
    Welche Position wird Österreich einnehmen, wenn es zum Entscheidungsprozess innerhalb der WHO kommt? Kann man sich wirklich vorstellen, der WHO ohne genuin gerichtliches Rechtsschutzsystem bindende Entscheidungen zu übertragen?
  8. Rolle der Europäischen Union, die in den IGV-Verhandlungen für ihre Mitgliedsstaaten spricht
    Welche Kompetenzen hat die Europäische Union im Zusammenhang mit der Epidemiebekämpfung und der WHO insgesamt? Wie ist ein allfälliger Entscheidungsmechanismus in Brüssel konstruiert?
    Welche Standpunkte nimmt Österreich in diesem Zusammenhang im Entscheidungsprozess der EU ein?
  9. Theoretisch können die Mitgliedsstaaten der WHO Änderungen der IGV für sich ablehnen (Opt-Out) und ein „Pandemievertrag“ müsste erst ratifiziert werden, um gültig zu sein.
    Könnte Österreich einen „Pandemievertrag“ oder Änderungen der IGV wirklich effektiv ablehnen?
  10. Insgesamt hat sich im Zuge der „Pandemie“ ein allgemeines Rechtsschutzdefizit gezeigt. Der Verfassungsgerichtshof ist weder für schnellen Rechtsschutz noch für Sachverhaltsprüfungen konzipiert, womit sich die Frage stellt, ob nicht einstweiliger Rechtsschutz auf Sachverhaltsebene, zum Beispiel beim Bundesverwaltungsgericht, eingerichtet werden müsste.
    Wird daran gedacht, den vorläufigen Rechtsschutz in Österreich zu stärken, unter anderem als Ausgleich für die weitreichenden Eingriffsbefugnisse in die Grundrechte, die die WHO bekommen soll, nachdem Grundrechtseingriffe in den letzten drei Jahren gehäuft und zunehmend zu verzeichnen waren?

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