Wie befürchtet: EU beschließt noch härtere Richtlinien bei Zwangssanierungen

Bild: freepik / vkstudio

Mittlerweile berichtete selbst der Mainstream über die skandalösen Pläne für einen EU-weiten Sanierungszwang unter dem Deckmäntelchen des „Klimaschutzes“. Auch hierzulande wurde prompt scharfe Kritik an dem Vorhaben laut. Das EU-Parlament ließ sich davon jedoch nicht beirren und stimmte nun trotzdem für die Verschärfung der utopischen und bürgerfeindlichen Richtlinien. Geht es hier um Enteignungen durch die Hintertür?

Wir berichteten bereits im Dezember erstmals von den fraglichen EU-Richtlinien: Damals hieß es noch, dass Neubauten ab 2030 „emissionsfrei“ sein müssen und die Wohngebäude mit der schlechtesten „Energy Performance Class“ bis 2030 mindestens auf Klasse F saniert werden müssten. Schon das war ein Skandal, denn während die Regulierung des Bausektors Wohnungsnot und Mietpreisexplosionen weiter verschärfen wird, sind die Zwangssanierungen für Besitzer von Häusern mit schlechter Energieeffizienz schlicht nicht zu stemmen.

In der EU handelt man aber nicht zugunsten der Bürger, sondern rein nach Ideologie. „Fürs Klima“ wurde eine Verschärfung der besagten Richtlinien gefordert (Report24 berichtete): Neubauten müssen nun schon ab 2028 „emissionsfrei“ sein und Wohngebäude bis 2030 auf Klasse E statt F saniert werden. Damit wird es aber nicht getan sein: Schon im Jahr 2033 soll die schlechteste Energy Performance Class dann Klasse D sein – und so weiter und so fort. Forderungen, die schon zuvor nicht umsetzbar waren, wurden also kurzerhand noch utopischer.

Das EU-Parlament hält trotz massivster Kritik an diesen Plänen fest. Die Energieeffizienzklassen, die in den verschiedenen Mitgliedsstaaten variieren, sollen EU-weit harmonisiert werden, um einheitlich Sanierungen erzwingen zu können. „Für Häuser, in denen einkommensschwache Menschen leben, sollen Ausnahmen möglich sein“, so heißt es – doch wie diese Ausnahmen aussehen, darüber schweigt man sich aus. Die Details sollen noch debattiert und geklärt werden. Fakt ist, dass die Inflation die wenigen verbliebenen Ersparnisse der Bürger mehr und mehr auffrisst – und auch wer als Besserverdiener gilt, kann sich keine Sanierungen um bis zu 100.000 Euro leisten.

Die Durchsetzung wird den einzelnen Mitgliedstaaten obliegen. Es darf dabei kaum angenommen werden, dass süd- und osteuropäische Staaten, in denen die durchschnittliche Energieeffizienz von Gebäuden vielfach noch unter der von denen in etwa Deutschland liegt, tatsächlich harte Sanktionen gegen große Teile ihrer Bevölkerung verhängen werden. Es werden Länder wie Deutschland sein, die wie so oft ideologiegesteuert gegen die eigenen Bürger agieren werden: Mit den Grünen in Regierungsbeteiligung – und gerade Habeck war es, der die Verschärfung der EU-Regularien ausdrücklich befürwortete – wundert es nicht, wenn Menschen Enteignungen befürchten. Übermäßigen „Flächenkonsum“ durch Bürger, die sich durch harte Arbeit ihr Eigenheim oder eine größere Wohnung finanzieren, möchte man hier bekanntlich am liebsten verbieten. Wie gelegen kommt es da, wenn diesen Personen ihr nicht ausreichend energieeffizientes Heim streitig gemacht werden kann?

Scharfe Kritik an den EU-Richtlinien kommt unter anderem von Markus Buchheit, EU-Abgeordneter der AfD und Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie. Er verweist auf das Grundgesetz und die Immunität der Wohnung:

„Dass Öko-Fanatiker und Klimasektierer einen derartig tiefen Eingriff ins Eigentums- und Privatrecht wagen dürfen, ist unglaublich. Dieser Vorgang betrifft nicht nur Eigenheimbesitzer. Auch die Mieter werden die Kosten mittragen müssen. Man darf außerdem auf tausende juristische Verfahren gespannt sein, die die gepeinigten Bürger anstrengen werden. Denn noch gilt in Deutschland grundsätzlich das Grundrecht aus Art. 13 GG, das die Immunität der Wohnung garantiert. Der Einzelne hat das Recht auf einen gesicherten elementaren Lebensraum, in dem man in Ruhe gelassen wird – und zwar auch vor planwirtschaftlich regulatorischen Eingriffen in die Freiheit des Einzelnen.“

Leider hat die Corona-Krise eindrücklich gezeigt, dass das Grundgesetz für die Politik keine Priorität mehr hat.

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