WHO-Pandemievertrag: „Was ist da los?“ – Rechtsanwälte verlangen Antworten vom Nationalrat

Bild: freepik / vsr3168

Vor kurzem publizierten die Rechtsanwälte für Grundrechte eine umfassende Analyse der umstrittenen IHR und des sogenannten WHO-Pandemievertrags, der die Konsequenzen dieser Regularien für die Mitgliedsstaaten und deren Bevölkerung beleuchtete. Nun wandten die Juristen sich mit kritischen Nachfragen an den Nationalrat: Bemüht Österreich sich überhaupt darum, die Grundrechte der Bürger zu schützen? Wie verhindert man die Verhängung sinnloser und schädlicher Maßnahmen und das Ausnutzen der neuen WHO-Befugnisse für fremde Interessen? Und wann wird endlich ein öffentlicher Diskurs angestoßen?

Im Folgenden lesen Sie die Erläuterungen der Rechtsanwälte für Grundrechte und ihr Schreiben an die Abgeordneten des Nationalrats:

WHO-Pandemievertrag: Lieber Nationalrat, was ist da los? Fragen zu Grundrechtseingriffen, Österreichs Souveränität und fehlendem politischer Diskurs

Letzte Woche haben wir bezüglich WHO-Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften eine Anfrage an alle Abgeordneten des Nationalrats gesendet. Wir stellen die Fragen, die in der politischen und gesellschaftlichen Debatte zu kurz kommen: Wie steht Österreich zu den von der WHO geplanten Rechtsinstrumenten? Wie sollen sie in Österreich umgesetzt werden? Wie wird kontrolliert, ob ein von der WHO ausgerufener Notstand berechtigt ist und welche vorgeschriebenen Maßnahmen wir umsetzen? Und planen unsere Volksvertreter, sich überhaupt öffentlich damit zu beschäftigen?

Eine Einschätzung dazu, was es mit Pandemievertrag und Co auf sich hat, haben wir vor Kurzem veröffentlicht: Wie die WHO mit Pandemievertrag und International Health Regulations Parlamente und Bürger entmachtet

Im Folgenden lesen Sie den Text, den wir an die Abgeordneten geschickt haben. Er ist im Wesentlichen von Rechtsanwalt Dr. Philipp Kruse aus der Schweiz übernommen, der eine entsprechende Anfrage an die Schweizer Volksvertretung gerichtet hat, die er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Wir bedanken uns vielmals für seine Unterstützung und seinen unermüdlichen Einsatz in der Schweiz!


Sehr geehrte Abgeordnete,
Sehr geehrter Abgeordneter,

Für welchen Bereich, welche Partei und welche politische Richtung Sie auch stehen mögen, wir ersuchen Sie um das aufmerksame Lesen unserer folgenden Anfrage.

Zwei umfassende Rechtsinstrumente der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV, IHR) und der neue „Pandemievertrag“, sollen im Mai 2024 in der 77. Weltgesundheits-Versammlung in Genf verändert bzw. verabschiedet werden.

Damit verbleibt dem österreichischen Parlament und dem österreichischen Souverän weniger als ein Jahr, um sich über die Tragweite des vorgesehenen weitreichenden Reformvorhabens ein Bild zu verschaffen und um allfällige Konflikte mit geltendem Verfassungs- oder Völkerrecht zu identifizieren. Aufgrund der außergewöhnlich großen Dynamik dieser WHO-Reform haben wir Grund zur Sorge, dass für den gebotenen politischen Diskurs in Österreich und für die unverfälschte Willensbildung der Wahlberechtigten am Ende keine ausreichende Zeit mehr übrigbleibt. Deshalb müssen die Österreicherinnen und Österreicher erfahren, worauf die WHO-Verhandlungen in Genf hinauslaufen. Die Bevölkerung muss über die WHO-Thematik ehrlich und rechtzeitig informiert werden, damit eine eigene Meinungsbildung möglich ist.

Im Anhang finden Sie unseren jüngsten Beitrag zur Information der Bevölkerung. Er legt dar, über welche Rechtsvorschriften die WHO und ihre Mitgliedsstaaten – also auch Österreich – verhandeln, wie weit der Prozess fortgeschritten ist, was diese Vorschriften künftig beinhalten sollen und was sie für die Vertragsstaaten bedeuten könnten. Wir rufen darin die Bevölkerung auf, sich an Sie zu wenden. Ebenso möchten wir Sie ersuchen, sich zu diesem äußerst kritischen Thema umfassend zu informieren und ihrerseits mit den Österreicherinnen und Österreichern in Kontakt zu treten. Wir bieten ausdrücklich an, zur Diskussion kritischer Rechtsfragen zur Verfügung zu stehen.

Wir ersuchen Sie zudem dringend, unsere Fragen zu folgenden fünf Themen zu beantworten:

THEMA 1: Grundrechte sollen während Pandemien noch weniger Beachtung finden als bereits bisher (2020-2022)

Rechtliche Grundlage Art. 3 Abs. 1 IGV-Entwurf, Fundstelle:Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022) https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

Aus Art. 3 Abs. 1 IGV-Entwurf ist ersichtlich, dass Menschenwürde, Menschenrechte und Grundfreiheiten als Leitgrundsätze aus dem ursprünglichen Text von 2005 herausgestrichen werden sollen. Sie sollen ua ersetzt werden durch das Prinzip „Equity“ und „Inclusivity“, was so viel bedeutet wie: „gleiche Medikamente und gleiche Maßnahmen“ für alle. Die gleichmäßige Verteilung von Überwachungstechnik, Testmitteln und von Impfstoffen scheint im aktuellen Entwurf wichtiger zu sein als Menschenrechte und Menschenwürde. Eine solche ausdrückliche Zurückstufung der Grundrechte während Pandemiezeiten widerspricht dem Grundrechtsschutz 1. gemäß Bundesverfassung, 2. gemäß Völkerrecht und 3. gemäß Epidemiegesetz. 

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

1.1.             Was hat Österreich in den Verhandlungen unternommen, damit ein wirksamer Schutz der Grundrechte im Rahmen der IGV (nicht bloß im Rahmen des Pandemievertrages „CA+“) sichergestellt ist?

1.2.             Welcher wirksame Kontroll- und Sicherungsmechanismus ist vorgesehen, damit die Grundrechte in Österreich auch in Pandemiezeiten wirksam geschützt werden?

THEMA 2:  Generalsekretär der WHO soll eine Pandemie noch früher und noch länger ausrufen können als bisher

Rechtliche Grundlagen Art. 12, Art. 15 IGV-Entwurf

Die aktuell vorgeschlagenen neuen Formulierungen weisen darauf hin, dass die WHO den Gesundheitsnotstand noch leichter nach eigenem Ermessen ausrufen und diesen noch länger aufrechterhalten kann.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

2.1.      Welcher unabhängige Kontroll- und Sicherungsmechanismus („Checks and Balances“) ist in den IGV vorgesehen, damit die Rechtfertigung für Pandemie-Notrecht so rasch wie möglich bzw. regelmäßig wirksam überprüft werden kann?

2.2       Wie stellen Sie sicher, dass ungerechtfertigte Pandemie- und Notrechtsregimes so rasch wie möglich beendet werden können, und dass diese unser Land nicht länger schädigen als unbedingt notwendig?

2.3       Wie stellen Sie sicher, dass die WHO kein Notrecht ausruft, welches sachfremden Interessen (z.B. ökonomische Interessen von WHO-Sponsoren) dient?

THEMA 3:  WHO-Empfehlungen sollen verbindlicher werden als bisher

In Zukunft sollen die Empfehlungen der WHO einen verbindlicheren Vorschriftscharakter bekommen als bisher. Dies geht aus den aktuell vorgeschlagenen neuen Bestimmungen hervor.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

3.1       Welcher unabhängige Kontroll- und Sicherungsmechanismus („Checks and Balances“) ist in den IGV vorgesehen, damit WHO-Empfehlungen und Weisungen so rasch wie möglich bzw. regelmäßig wirksam auf ihr Kosten-/Nutzenverhältnis hin überprüft werden?

3.2       Wie wird sichergestellt, dass unnötige, untaugliche, unsichere oder schädliche Empfehlungen oder Vorgaben der WHO rasch beendet werden können und diese unser Land nicht länger schädigen als unbedingt notwendig?

Beispiele aus 2020-2022:

  • Überlanger Lockdown und Zutrittsbeschränkungen für das gesamte Land;
  • Kumuliert Millionen von Manntagen Isolation für hunderttausende von gesunden Bürgerinnen und Bürger
  • Impfempfehlungen, mangelhafte Aufklärung und psychologischer Impfdruck für die gesamte gesunde Bevölkerung trotz zahlreichen Hinweisen auf mangelnde Wirksamkeit und mangelnde Sicherheit der eingesetzten Substanzen.

THEMA 4:      Konsequente Verweigerung jeder unabhängigen Qualitätskontrolle („After-Action-Review) des WHO-Pandemie-Managements unter Covid-19

Die weitreichenden WHO-Reformen werden mit nie dagewesener internationaler Dynamik vorangetrieben und haben das Potenzial, sämtliche Bereiche unseres Lebens zu erfassen. Die WHO soll mehr Kompetenzen und mehr finanzielle Mittel erhalten. 

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

4.1       Beabsichtigen Sie, darauf hinzuwirken, dass die WHO eine „After-Action-Review“ durchführt, und dass die maßgebenden Fragen (4.2 – 4.4) zur Verbesserung ihres Pandemie-Managements unabhängig, kritisch und zeitnah überprüft werden?

4.2       Wie gefährlich war Covid-19 wirklich, d.h.: Wieviele Menschen sind tatsächlich überwiegend ursächlich aufgrund von SARS-CoV-2 verstorben oder wurden wegen SARS-COV-2 hospitalisiert (nicht aus anderen Gründen)?

4.3       Welche Methoden ergeben tatsächlich aussagekräftige Antworten zu Frage 4.2 (also für den Nachweis der Ursächlichkeit von  SARS-CoV-2 für Hospitalisationen und für Todesfälle; die PCR-Methode allein ist für diesen Nachweis bekanntlich ungeeignet).

4.4       Woher stammte der Erreger SARS-CoV-2 wirklich und wie kann eine Wiederholung einer analogen Krise ausgeschlossen werden?

FAZIT: Das Verlustpotenzial der Österreichischen Souveränität ist erheblich.

THEMA 5:          Gefährdung der Souveränität, fehlende öffentliche und politische Debatte

Die WHO wird durch die vorgesehenen Änderungen der IGV in die Lage versetzt, hinkünftig noch unmittelbarer in den Gang der Dinge und in das Leben der Menschen, sowie in die Wirtschaft und in die Politik all ihrer Mitgliedstaaten einzugreifen.

Vor allem aber wird die WHO in die Lage versetzt, wesentliche verfassungsmäßige Grundprinzipien Österreichs (inkl. die Souveränität) ohne nähere Begründung, ohne unabhängige Kontrolle und ohne wirksame Korrekturmöglichkeit auf beliebige Dauer außer Kraft zu setzen.

Ein solcher Zustand ist verfassungsrechtlich inakzeptabel und mit dem österreichischen Souveränitätsverständnis nicht vereinbar.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

5.1       Erkennen Sie an, dass die Auswirkungen der vorgeschlagenen IGV-Änderungen die Souveränität und die verfassungsrechtliche Grundordnung Österreichs im Kern bedroht?

5.2       Wann gedenken Sie, das Parlament und die Öffentlichkeit über die absehbar weitreichenden und dauerhaften Konsequenzen für Österreich und für die Bevölkerung resultierend aus der Anpassung der IGV (sowie aus dem neuen Pandemievertrag; „CA+“) adäquat zu informieren? Wir erbitten einen konkreten und detaillierten Zeitplan.

Wir schätzen ihre Aufmerksamkeit und sehen Ihrer Rückantwort entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Verein Rechtsanwälte für Grundrechte
Anwälte für Aufklärung in Österreich
www.afa-zone.at

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