Eine 74-Jährige aus Düsseldorf wurde am 6. Dezember wegen Volksverhetzung verurteilt. Ihr Vergehen: Sie hatte ein Facebook-Posting von Robert Habeck (Grüne) kommentiert und dabei die Migrationspolitik der Regierung kritisiert. Ihre Strafe: 150 Tagessätze in Höhe von 53 Euro – also fast 8.000 Euro. Das Urteil zeigt, wie schlecht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt ist. Jedoch: Die Reaktionen in der Bevölkerung machen Hoffnung, denn es gab eine Welle der Solidarität für die Rentnerin.
Im Oktober 2023 hatte Doris van Geul auf den Post „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ von Wirtschaftsminister Habeck reagiert. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, hatte sie geschrieben (Report24 berichtete).
In der letzten Woche fand der Prozess gegen die Rentnerin vor dem Amtsgericht Düsseldorf statt. Laut Anklage habe die Rentnerin mit ihrem Facebook-Kommentar „in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass aufgestachelt“. Die Angeklagte gab während der Verhandlung an, dass der betreffende Post ihre „Wut“ zum Ausdruck bringen sollte. Dabei räumte sie ein, „etwas über das Ziel hinausgeschossen“ zu sein, und beschrieb ihre Wortwahl als „etwas heftig“. Sie betonte jedoch ausdrücklich: „Ich habe kein Volk zum Hass aufgerufen.“ Mehrfach zeigte sie sich reumütig und versicherte: „Ich würde es nicht noch einmal tun.“ Zudem gab sie an, nicht mehr auf Facebook aktiv zu sein.
Der Staatsanwalt warf der Angeklagten vor, ihre Äußerungen klängen so, als ob sie die Politik im Umgang mit Asylsuchenden weiterhin ablehne. Er wies darauf hin, dass Doris v. G. bereits zuvor wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt worden sei, konkret wegen „übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens“ – auch dabei ging es um Kritik an den Grünen, wie Achgut berichtete.
Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen. Er kritisierte die „massive Politikkritik“ der Angeklagten und bezeichnete ihren Kommentar als „demokratiefeindlich“. Pauschalisierungen gegenüber geflüchteten Menschen seien geeignet, weitere Unsicherheit und gesellschaftliche Spaltung zu fördern.
Ihr Verteidiger hob hervor, dass die politische Meinung, die seine Mandantin äußert, mittlerweile von fünfzig Prozent der politischen Parteien vertreten wird. Er bezeichnete den Kommentar als politische Meinungsäußerung „mit einem emotionalen Endsatz“.
Doch weder die Argumentation des Verteidigers noch ihre Reue überzeugten den Richter – er verurteilte die Rentnerin wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, was 7.950 Euro entspricht.
Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, müsste die Rentnerin, die mit 1600 Euro Rente auskommen muss, wohl lebenslang für ihre Kritik zahlen müssen. Der Strafbefehl aus dem Jahr 2022 sah eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro vor. Zusammen mit der jetzt verhängten Strafe ergibt sich eine Gesamtsumme von 11.850 Euro. Bei einer monatlichen Ratenzahlung von 50 Euro würde die Begleichung der gesamten Strafe mehr als 19 Jahre in Anspruch nehmen.
Welle der Solidarität
Diese faktische Verurteilung einer unliebsamen Meinung wollten etliche Menschen so nicht stehen lassen: Schnell wurde die Frage laut, wie man van Geul unterstützen könnte. Wie Achgut berichtet, war auf die Schnelle die Einrichtung eines speziellen Spendenkontos nicht möglich; van Geuls Anwalt bat daher um Überweisung auf ihr Sparkassen-Konto (IBAN ist im verlinken Artikel angegeben). Und siehe da: Die Bitte wurde erfüllt!
Überwältigt von der großen Unterstützung verkündigte van Geul am Montag: „Ich habe meinen Anwalt damit beauftragt, in Berufung zu gehen.” Sie bedankte sich außerdem für die Hilfe: „Ansonsten weiß ich im Moment gar nicht, was ich sagen soll. Ich bin einfach überwältigt von so viel Anteilnahme und Unterstützung. Damit hätte ich niemals gerechnet. Ich möchte auf diesem Weg jedem einzelnen Spender für dessen Unterstützung ganz herzlich danken! Hoffen wir, dass die Berufung Gerechtigkeit bringen wird.“
Eine Verurteilung wie in ihrem Fall kann schlussendlich jeden treffen, der online scharf seine Meinung ausdrückt: Die Argumentation des Staatsanwalts und das Urteil selbst zeigen, dass inzwischen gefährlich lebt, wer regierungskritische Ansichten hegt und politische Missstände anprangert. Die Menschen müssen zusammenhalten, um ihre Freiheiten (und somit schlussendlich die Demokratie) zu verteidigen. Das ist hier gelungen – bleibt zu hoffen, dass die Berufung im Sinne der Meinungsfreiheit ausgehen wird.