Die Debatte um ein AfD-Verbot hat an Fahrt aufgenommen: Seit Ende September kursiert nicht nur der Entwurf eines entsprechenden Antrags, sondern auch eine Liste von Abgeordneten, die diesen mutmaßlich unterstützen. Blogger und YouTuber Tim Kellner teilte diese Liste auf Telegram – und kassierte eine Gefährderansprache vom Bielefelder Staatsschutz.
Schon das Teilen einer Liste von Abgeordneten kann im besten Deutschland die Behörden auf den Plan rufen: „Love Priest“ Tim Kellner teilte auf Telegram eine Liste von mutmaßlichen Fürsprechern eines AfD-Verbotsantrags von Marco Wanderwitz (CDU) und mehreren Unterstützern aus verschiedenen Parteien. Die unbestätigte Liste von Namen, die CDU-, SPD-, Grünen- und Linkenpolitiker umfasst, kursierte schon zuvor in den sozialen Netzen. Zahllose Politiker der Altparteien befürworteten bereits öffentlich ein Verbot des politischen Gegners – die Brisanz hält sich demnach in Grenzen.
Am 9. Oktober wurde Kellner dennoch mit einer sogenannten Gefährderansprache beglückt: Der Jungen Freiheit gegenüber gab die Polizei an, es habe sich um eine „präventive individuelle Ansprache im Vorfeld einer strafbaren Handlung“ gehandelt. Welche strafbare Handlung unterstellt wurde, bleibt offen. Kellner unterstützte gerade eine Tiertafel und war für die Beamten nicht persönlich anzutreffen, man holte die Ansprache daher telefonisch nach. Offenbar ging man davon aus, dass in Kellners großer Followerschaft auch gewaltbereite Personen sein könnten.
Die selektive Empörung über vermeintliche und tatsächliche „Feindeslisten“ fiel schon in der Vergangenheit auf: Reiht man Namen von Altparteienpolitikern aneinander, kann das kritisch werden. Offensichtlich reicht dabei inzwischen schon das bloße Wiedergeben einer solchen Liste. (Beispielhaft sei auf einen Tweet mit selbiger Auflistung vom 29. September verwiesen – Kellners Telegram-Post stammte vom 30. September.) Im Falle einer namentlichen Abstimmung über einen Verbotsantrag wären die Fürsprecher dabei ohnehin problemlos nachzuverfolgen. Die Bürger können dann ihre Schlüsse daraus ziehen, welche Parteien und Politiker sie fortan bei Wahlen konsequent abstrafen. Dass Kritiker hier umgehend Attentate planen, mutet jedoch als fragwürdige Unterstellung an.
Linksextremisten sind derweil sehr wohl bekannt dafür, Listen von AfD-Politikern mitsamt Adressen (!) und anderen persönlichen Informationen wie Kfz-Kennzeichen zu publizieren und direkt zu Gewalt aufzurufen – hier zeigen die Behörden sich aber immer wieder völlig machtlos und überfordert. Wir erörterten dieses Ungleichgewicht bereits im Kontext der Verfolgung eines X-Users, der lediglich Zitate von Persönlichkeiten geteilt hatte, die Hass auf Ungeimpfte schürten.
Solche Listen werden tatsächlich regelmäßig von Linksextremisten kreiert und komischerweise kaum je erfolgreich verfolgt, wenn die „Opfer“ Nicht-Linke sind – so hat die Antifa letztes Jahr im Herbst Privatadressen und Kfz-Kennzeichen von AfD-Politikern veröffentlicht und zu ihrer „Bekämpfung“ (sprich: Anschlägen) aufgerufen. Die Behörden selbst und der Hessische Rundfunk haben daran mitgewirkt, die Adressen zu verbreiten, wie die NZZ anprangerte. Konsequenzen hatte das keine, angeblich hat man die Verantwortlichen auch Monate später nicht ermittelt – als „mehr als anspruchsvoll“ bezeichnete man das Durchleuchten der „komplexen Strukturen“. Im Februar folgte bereits die nächste Veröffentlichung einer Feindesliste speziell für AfD-Politiker aus Südhessen. Die Liste ist bis heute online. Wir erinnern uns: Linksgrüne Politiker wollen die Antifa durch eine höhnisch als Demokratieförderung bezeichnete Gesetzgebung konsequent durch Steuergelder finanzieren.
Aus: „#WirHabenMitgemacht: Er sammelte Hetz-Zitate gegen Ungeimpfte – nun muss er vor Gericht„, März 2024
Antrag hochgradig fragwürdig
Ähnlich fragwürdig wie das Agieren der Staatsgewalt ist der „Verbotsantrag“ gegen die AfD. Ein Entwurf des Wanderwitz-Antrags auf Prüfung einer Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht vom 27. September ist hier nachzulesen. Das Dokument ist in vielerlei Hinsicht problematisch: So beruft man sich darin beispielsweise auf die Correctiv-Lüge über erfundene „Pläne zur millionenfachen ‚Remigration‘ auch von deutschen Staatsbürgern“, die gerichtlich wiederholt abgestraft wurde.
Brisant ist auch die Problematik der sogenannten Staatsfreiheit: Man müsste zunächst einmal sämtliche V-Leute und verdeckte Ermittler aus den Führungsebenen der Partei entfernen, um ein Parteiverbot anstreben zu können. Die von einem Verbotsverfahren betroffene Partei darf nämlich in keiner Weise unter dem Einfluss staatlicher oder staatlich kontrollierter Akteure stehen. Das wird auch im Antragsentwurf erörtert. Einige misstrauische Menschen gehen längst von einer starken Durchsetzung der Partei durch V-Leute und Provokateure aus, die gefällige Skandale produzieren könnten, um Verbotsbestrebungen zu stützen. Diese Menschen könnten sich hier bestätigt sehen.
Juristen betrachten das Vorhaben vielfach kritisch. Rechtsanwalt Christian Conrad hat dazu jüngst Ausführungen auf X publiziert: So schließe man im Antragsentwurf vom sogenannten „Verdachtsfall“ auf nicht gegebene Verbotsvoraussetzungen, beziehe sich auf gerichtliche Beurteilungen, die auf Mitglieder abstellen, die längst nicht mehr ihre Ämter bekleiden und impliziere zudem eine massenhafte Strafverfolgung von AfD-Politikern, die gar nicht gegeben ist.
Selbst das ZDF zeigt sich wenig optimistisch, dass dem politischen Gegner so beizukommen ist: „Die Zeichen stehen auf Scheitern“, konstatierte man in der jüngsten Berichterstattung.