Wegen Maskenattest im Visier der Behörden: Die irre Verfolgung einer Corona-Kritikerin

Symbolbild: KI

Sie wollte nur einer Kundgebung zuschauen: Als eine Kurierfahrerin aus Hamburg im Januar 2022 von Polizisten angesprochen wurde und ein Maskenattest vorzeigte, geriet sie ins Visier des Corona-Regimes. Ihre Asthmaerkrankung zählte nicht: Ihre Kritik an der Maskenpflicht war den Behörden offensichtlich ein Dorn im Auge. Der Fall von Ruth Gadé zeigt: Nicht nur Ärzte wurden in den Corona-Jahren aufs Härteste verfolgt – es traf auch ihre Patienten.

Mit Ruth Gadé beleuchtet das Portal „Ärzte mit Gewissen“ erstmals auch einen Patientenfall: Denn nicht nur die mutigen Ärzte, die Atteste gegen Masken- und Impfzwang ausstellten, wurden von den Behörden verfolgt. Auch ihre Patienten waren betroffen.

Gadé hatte bis Ende 2021 ein Kuriergewerbe, das sie wegen ihres Asthmas und der Corona-Maßnahmen aufgeben musste, wie sie dem Portal berichtet. Im Januar 2022 wurde sie am Rand einer Kundgebung von Polizisten angesprochen und zeigte auf Aufforderung ihr Maskenattest vor. Ein Beamter unterstellte daraufhin kurzerhand, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest handele. Das Attest war im Juni 2021 von einem Allgemeinmediziner nach gründlicher Anamnese in einem persönlichen Termin auf Basis ihrer Asthma-Diagnose ausgestellt worden.

Der Polizist zog die Attestkopie ein, stufte Gadé und ihre Begleitung als „Störer“ ein und wollte auch noch ihren Personalausweis einbehalten. Der Arzt, der das Attest ausgestellt hatte, wurde ebenfalls verfolgt – als die Beamten seinen Namen erfuhren, änderte sich ihr Verhalten laut Gadé spürbar.

Vom Gebrauch zur Anstiftung

Gadé reichte nach dem Vorfall eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein – inklusive einer Kopie ihrer Asthmadiagnose. Kurz darauf erfuhr sie telefonisch, dass wegen „Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ (§ 278 StGB a.F.) gegen sie ermittelt werde. Schriftlich bekam sie nichts.

Zwei Jahre lang herrschte Ruhe, dann flatterte ihr im Mai 2024 plötzlich ein Strafbefehl in den Briefkasten: Jetzt war von „Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ (§ 278 StGB a.F.) die Rede und Gadé sollte 3.000 Euro zahlen. Angeblich habe sie ihren Arzt zur Ausstellung des Maskenattests angestiftet.

Gadé beschreibt die Vorkommnisse selbst wie folgt:

Am 13. Januar 2022 kamen ich und mein Begleiter, mein Freund H., in Hamburg an einer Kundgebung vorbei und blieben abseits stehen, um zu gucken. Zwei Polizisten kamen auf uns zu und fragten, ob wir Teilnehmer wären. Als wir verneinten, sagte einer der beiden, falls wir doch teilnehmen wollten, müssten wir eine Maske tragen. H. und ich antworteten, wir hätten Maskenbefreiungen. Darauf wurden wir aufgefordert, unsere Atteste vorzuzeigen. Polizist G. sah meine laminierte Attestkopie und äußerte, mein Arzt würde Gefälligkeitsatteste ausstellen.

Im Moment, als der Name meines Attestausstellers bekannt war, verfielen alle Polizisten, auch G., uns gegenüber abrupt in barscheren Tonfall und in ein härteres Verhalten.

Mein Attest sei, so ich, nach Vorlage einer Asthma-bronchiale-Diagnose eines Hamburger Lungenfacharztes ausgestellt worden. Das wiederholte ich mehrfach, da Polizist G. das nicht zur Kenntnis nehmen wollte.

H. und ich wurden dann aufgefordert, unsere Personalausweise vorzuzeigen. Im Hintergrund wurden telefonisch unsere Personalien überprüft. Polizist G. bemerkte, in unserem Fall handele es sich „um zwei Störer“, und gab mir zu verstehen, er wolle meinen Personalausweis einbehalten.

H. und ich forderten Quittungen für die einbehaltenen Atteste und wollten die Namen der beiden Polizisten wissen, bekamen darauf aber keine Antwort.

Das Verhalten von Polizist G. empfand ich als völlig überzogen und übergriffig. Ich entriss ihm meinen Personalausweis, steckte ihn wieder ein und bemerkte, wir würden als Passanten wie RAF-Terroristen behandelt. Polizist G. erwiderte, wir könnten froh sein, in einem Rechtsstaat zu leben.

Auf meine Frage, welcher Einheit er angehöre, benannte Polizist G. die Bereitschaftspolizei. Darauf gab ich ihm zu verstehen, dass ich ihn jetzt mit Dienstnummer auf seiner Uniform fotografieren werde, als Beleg. Auf seine Bemerkung, ich könne die ja abschreiben, antwortete ich, dass ich keinen Kuli dabei hätte. Er drehte sich um, um mein Vorhaben abzuwehren; deshalb ging ich um ihn und die im Kreis vor uns stehenden Kollegen herum und machte ein Foto von vorn.

Zwischendurch bemerkte Polizist G. gegenüber seinem Kollegen, er wolle mich körperlich festsetzen; dieser antwortete daraufhin: „Ach lass das.“ Ich entfernte mich ca. 20 Meter und wartete ab, was passiert. Die Atteste blieben eingezogen, Quittungen erhielten wir nicht. H. und ich entfernten uns schließlich.

Das Foto von Polizist G. reichte ich einen Tag später, mit schwarzem Balken vorm Gesicht, zusammen mit meiner Asthmadiagnose im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Beschwerdemanagement der Polizei Hamburg ein. Von dort erhielt ich am 16. Januar 2022 in einem Telefonat die Information, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde, wegen „Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“. Mein Attest wurde ‚lege artis‘ ausgestellt; ich ging daher davon aus, dass die gegen mich eingeleiteten Ermittlungen eingestellt würden.

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgte ich weiter: Nach meinem Freispruch im Februar 2025 nahm ich sie wieder auf. Einsicht in den polizeilichen Einsatzbericht vom 13.01.2022 wurde mir – selbst als Betroffener nach Abschluss des Strafverfahrens – verwehrt. Nach monatelangem Schriftwechsel endete die Auseinandersetzung mit der Polizei mit einer allgemein gehaltenen, nichtssagenden Auskunft nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG). H. und ich wurden fälschlicherweise zu Teilnehmern einer Kundgebung mit angeordneter Maskenpflicht erklärt; daraus leiteten die Polizisten die Rechtmäßigkeit der Überprüfung von Maskenattest und Personalausweis ab. Laut Polizei hätte man damals vor Ort nicht klar zwischen Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern unterscheiden können. Ein Video der Kundgebung hatte ich ebenfalls eingereicht; laut Schreiben der Polizei war die entscheidende Videosequenz wegen zu niedrigen Beweiswerts nicht verwertbar, da ich darauf nicht eindeutig zu erkennen sei und das Video keinen lückenlosen Beweis für eine Nicht-Teilnahme liefere. Auch die zusätzliche Akteneinsicht in meine Strafakte der Staatsanwaltschaft ergab keinerlei verwertbare Hinweise auf die Kontrollsituation.

— Ruth Gadé

Quelle: Ärzte mit Gewissen

Tom Lausen erwirkte Freispruch

Gadé wurde pro bono von Tom Lausen verteidigt. So kam es am 27. Februar 2025 zum Freispruch durch das Amtsgericht Hamburg-Harburg. Rechtskräftig ist es seit dem 3. April 2025, nachdem die Staatsanwaltschaft die Berufung zurücknahm. Das schriftliche Urteil folgte allerdings erst am 1. Juli 2025 – nach mehreren Anfragen und einer Fachaufsichtsbeschwerde.

Gadé beschreibt den „Ärzten mit Gewissen“ gegenüber den immensen Stress, unter den sie die Verfolgung setzte: Ihr Asthma verschlimmerte sich massiv; sie litt unter Unruhe und Angstgefühlen angesichts einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung aufgrund von möglicher Zahlungsunfähigkeit wegen Schulden. Sie fürchtete sich außerdem vor einer Hausdurchsuchung.

Jeden bestrafen, der sich gegen die Maske aussprach?

Für Gadé war das rigorose Vorgehen gegen sie klar politisch motiviert. Nachfolgend lesen Sie ihren Ausblick:

Mein Begleiter am 13.01.2022, Freund H. (derselbe Attestaussteller, identische Kontrollsituation), wurde angeklagt wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 279 StGB). Die Geldstrafe auf seinem Strafbefehl betrug lediglich 1.200 €, 40 Tagessätze à 30 €. Dieser Anklagevorwurf traf laut Aussage des Beschwerdemanagements der Polizei Hamburg im Januar 2022 auch auf mich zu. – Warum wurde der Anklagevorwurf in „Anstiftung …“ geändert? Worauf beruhte die Höhe der Geldstrafe in meinem Fall?

Ich hatte in Mails an meinen Attestaussteller scharfe Kritik an der Maskenpflicht („Untertanensymbol“) und an den Corona-Maßnahmen geäußert. Die Polizei beschlagnahmte diese mit der gesamten IT bei seiner Hausdurchsuchung. Die Staatsanwältin trug in der Hauptverhandlung vor, ich hätte den Arzt primär wegen Ablehnung der Maskenpflicht zum Ausstellen des Attestes angestiftet; die angestrebte Befreiung sei nicht medizinisch indiziert gewesen. Asthma, ausführlich dargelegt durch zahlreiche Belege der Krankenkasse über abgerechnete Arzttermine, spielte für sie offenbar keine Rolle. Kurzzeitig stand eine Strafanzeige wegen nicht erfolgter Ermittlungen, Verfahrensfehlern und Verdacht auf § 344 „Verfolgung Unschuldiger“ gegen die Staatsanwältin im Raum, die Tom Lausen dann nicht stellte.

Ich vermute, dass es darum ging, jeden zu bestrafen, der sich gegen die Maske als Symbol aussprach. Diese so massiv zur Schau gestellte, angebliche Gefahr war geeignet, den Einsatz der mRNA-Stoffe voranzutreiben, bis hin zur staatlichen Pflicht.

Bei Erhalt des Strafbefehls wurde mir klar, dass Maßnahmegegner die volle Härte der von der Politik instrumentalisierten Strafjustiz zu spüren bekommen.

Tom Lausen vertrat mich und meinen Freund H. vor Gericht. Unsere Verhandlungen wurden am selben Tag an zwei unterschiedlichen Amtsgerichten fast zeitgleich terminiert. Hätte Lausen meine Verhandlung verlassen, wäre ich einer Verurteilung sehr viel näher gewesen. Dies wurde verhindert, indem mein Freund H. zustimmte, in seiner Verhandlung irgendwie allein eine Einstellung zu erwirken, was ihm gelang.

Das Strafverfahren hat – neben der Zerstörung meiner beruflichen Existenz durch die Corona-Maßnahmenpolitik – mein Vertrauen in staatliche Institutionen vollständig zerstört. Dieses Vertrauen könnte nur durch eine tatsächliche, umfassende politische Aufarbeitung der Corona-Krise seit März 2020 wiederhergestellt werden.

Da diese, wenn sie überhaupt stattfindet, in meinen Augen in weiter Ferne liegt, braucht es Alternativorte wie diese Plattform, an denen die Folgen dieses totalitär anmutenden Maßnahme-Albtraums sichtbar werden: die Ausgrenzung Andersdenkender „im Namen der Gesundheit“, Sanktionierung von Entscheidungen freier Ärzte und Patienten durch die Strafjustiz bis heute sowie die wirtschaftliche Vernichtung von Existenzen ohne absehbare Aussicht auf Entschädigung.
Ich wünsche mir, dass die Dokumentation meines Falls, mit meinem Namen und meinem Gesicht, dazu beiträgt.

Die durch Angsterzeugung, staatlichen Druck und rigorose, wissenschaftlich bis heute nicht hinreichend begründete behördliche Maßnahmen verursachten psychischen und sozialen Folgen wirken in vielen Menschen bis heute nach und müssten als Ausdruck einer Form „weißer Folter“ auch gesellschaftlich aufgearbeitet werden. Für mich selbst bleibt weiterhin die Aufgabe, ein neues inneres Selbstverständnis zu entwickeln – eines, in dem ich ganz bei mir und in der Welt sein kann. Heilen kann ich nur, indem ich alte Prägungen loslasse, mich von Anhaftung an Äußeres löse und mich geistig weiterentwickle.

Quelle: Ärzte mit Gewissen

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