Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-Impfstoffe stellen eine weitaus größere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese „Impfstoffe“angeblich schützen sollen.
Abschließend wird auf § 42 AMG verwiesen: Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Minderjährigen nur unter besonderen – strengen – Voraussetzungen durchgeführt werden, insbesondere muss der Nutzen für den Minderjährigen das Risiko eindeutig überwiegen. Das ist, wie die Strafanzeige gegen Swissmedic und diese Sachverhaltsbekanntgabe u.a. aufzeigen, aufgrund der bereits vorliegenden und allseits bekannten Daten nicht einmal ansatzweise der Fall.
Dr. Michael Brunner / Rechtsanwalt Wien / Bundesparteiobmann der MFG Österreich erläutert in diesem Video die rechtliche Grundlage unserer Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau Johanna Mickl-Leitner / Niederösterreich.
Strafanzeige wegen § 89 StGB ( Gefährdung der körperlichen Sicherheit) infolge Implementierung und Durchsetzung der SARS CoV-2 Impfungen an Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren im Bundesland Niederösterreich gegen Landeshauptfrau Johanna Mickl-Leitner.
Unterstützung erhält der bekannte Gerichtsmediziner von der MFG, denn Kinder überstehen eine SARS-CoV-2 Infektion problemlos. “Gesunde Kinder sterben nicht an SARS-CoV-2 Infektionen, aber sie können an den Nebenwirkungen der SARS-CoV2-Impfungen versterben”, so der Rechtsanwalt und MFG Obmann Dr. Michael Brunner. Aus seiner Sicht müsste die Staatsanwaltschaft St. Pölten jetzt Ermittlungsschritte gegen die Landeshauptfrau setzen, weil der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, noch dazu von Kindern, objektiv erfüllt sei. Brunner verweist auch auf eine in der Schweiz eingebrachte, dreihundert Seiten umfassende Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic, die der Strafanzeigen gegen Mikl-Leitner beigelegt wurde. Die StA St. Pölten wurde somit umfassend informiert.