Wegen Kinder-Impfpropaganda: Strafanzeige gegen NÖ Landeshauptfrau Mikl-Leitner

Bild Johanna Mikl-Leitner: Flickr / EPP Group in the COR https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Der auch an der Aufklärung hinsichtlich zahlreicher krebserregender und erbgutverändernder Gifte in Antigen-Schnelltests zentral beteiligte Professor der Gerichtsmedizin und vielfacher Buchautor, Prof. i. R. Dr. Johann Missliwetz hat Strafanzeige gegen die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner eingereicht. Unterstützt wird diese Vorgangsweise von der MFG-Bundespartei, die sich damit endlich wieder auf die Themen besinnt, wegen denen sie von den Menschen so viel Zuspruch erhielt.

Vom nationalen Impfgremium wurde die Empfehlung ausgesprochen, Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren gegen SARS-COV-2 mittels mRNA-Injektionen zu impfen. Das größte Bundesland Österreichs, Niederösterreich, setzt nun die umstrittene Kinderimpfung um.

Impfpropaganda mit gefährlichen Folgen

Konkret sucht die Ärztekammer bzw. eine mit ihr assoziierte Werbeagentur Ärzte, die sich bereit erklären, motivierende medizinische Vorträge zur Impfung in Schulen abzuhalten. Entsprechendes Werbematerial soll zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise erstattet der Gerichtsmediziner Prof. i.R. Dr. Johann Missliwetz nun Strafanzeige wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Denn die mRNA-Impfkampagne werde auf ihre Anweisung in Schulen und Impfzentren umgesetzt.

Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-Impfstoffe stellen eine weitaus größere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese „Impfstoffe“angeblich schützen sollen.

Abschließend wird auf § 42 AMG verwiesen: Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Minderjährigen nur unter besonderen – strengen – Voraussetzungen durchgeführt werden, insbesondere muss der Nutzen für den Minderjährigen das Risiko eindeutig überwiegen. Das ist, wie die Strafanzeige gegen Swissmedic und diese Sachverhaltsbekanntgabe u.a. aufzeigen, aufgrund der bereits vorliegenden und allseits bekannten Daten nicht einmal ansatzweise der Fall.

Dr. Michael Brunner / Rechtsanwalt Wien / Bundesparteiobmann der MFG Österreich erläutert in diesem Video die rechtliche Grundlage unserer Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau Johanna Mickl-Leitner / Niederösterreich.

Strafanzeige wegen § 89 StGB ( Gefährdung der körperlichen Sicherheit) infolge Implementierung und Durchsetzung der SARS CoV-2 Impfungen an Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren im Bundesland Niederösterreich gegen Landeshauptfrau Johanna Mickl-Leitner.

Impfung richtet mehr Schaden als Nutzen an

“Entgegen dem gängigen Narrativ von Politikern, sowie angeblicher Experten, den Printmedien, Staatsfernsehen und den Pharmafirmen sind die geplanten Impfungen gegen Covid-19 weder nebenwirkungsfrei noch harmlos”, sagt Missliwetz. “Wie inzwischen nahezu jedem bekannt ist, schützen sie nicht einmal zuverlässig vor der Erkrankung an sich oder der Übertragung der Erkrankung auf andere Personen. „Jeder medizinische Eingriff, auch Impfungen, seien nur dann indiziert, wenn das Nutzen – Risiko Verhältnis angemessen ist. Aber bei der Impfung junger Kinder ist aufgrund der verfügbaren wissenschaftlichen Daten davon auszugehen, dass diese schwere Nebenwirkungen mit bleibender Gesundheitsschädigung erleiden werden und einige wenige Kinder an kausalen Impfnebenwirkungen versterben”, so Missliwetz.

Nebenwirkungen mit Todesfolgen möglich

Unterstützung erhält der bekannte Gerichtsmediziner von der MFG, denn Kinder überstehen eine SARS-CoV-2 Infektion problemlos. “Gesunde Kinder sterben nicht an SARS-CoV-2 Infektionen, aber sie können an den Nebenwirkungen der SARS-CoV2-Impfungen versterben”, so der Rechtsanwalt und MFG Obmann Dr. Michael Brunner. Aus seiner Sicht müsste die Staatsanwaltschaft St. Pölten jetzt Ermittlungsschritte gegen die Landeshauptfrau setzen, weil der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, noch dazu von Kindern, objektiv erfüllt sei. Brunner verweist auch auf eine in der Schweiz eingebrachte, dreihundert Seiten umfassende Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic, die der Strafanzeigen gegen Mikl-Leitner beigelegt wurde. Die StA St. Pölten wurde somit umfassend informiert.

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