Viel zu späte Aufhebung des Impfzwangs für Soldaten zeigt fragwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat

Bild: freepik / aleksandarmalivuk

Die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten ist gefallen – angesichts der schon seit zwei Jahren eindeutigen Datenlage viel zu spät. Doch auf ein Eingeständnis dieses grundrechtsfeindlichen Irrwegs wartet man vergeblich. Vielmehr scheint es, als hätte man sich nur vom Impfzwang verabschiedet, um einem peinlichen Urteil zu entgehen. Es zeigt sich erneut: Politiker sind absolut unfähig, Fehler einzugestehen.

Presseaussendung der GGI-Initiative am 29.05.2024

„Corona ist vorbei“, hört man überall – insbesondere, wenn Forderungen nach Aufarbeitung laut werden. Dabei blieb weitgehend unbemerkt, dass für deutsche Bundeswehrsoldaten weiterhin eine Covid-19-Impfpflicht (Duldungspflicht) in Kraft war. Heute wurde diese aufgehoben. Der Grund dafür war offenkundig nicht, dass sich der Verteidigungsminister einsichtig zeigte, sondern eher, dass man einer Blöße vor Gericht entgehen und ein wegweisendes Urteil vermeiden wollte. Die geforderten Nachweise zur Wirksamkeit konnte das Ministerium nämlich offenbar nicht vorlegen.

Die Covid-19-Impfpflicht, die weder mit der österreichischen Verfassung noch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar war, blieb in Deutschland 2,5 Jahre lang für Bundeswehrsoldaten in Kraft. 70 Soldaten wurden in dieser Zeit aufgrund von Gehorsamsverweigerung entlassen, da sie sich nicht impfen lassen wollten. Zudem gab es zahlreiche disziplinarische Maßnahmen. All das, obwohl für die Impfpflicht keine taugliche Rechtsgrundlage bestand, die mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Fachlich nicht begründbar

Die Covid-19-Impfungen schützen weder vor Infektion, Transmission noch Erkrankungen. Mittlerweile ist auch evident, dass die Nebenwirkungen im Verhältnis zu anderen Impfungen erheblich sind. Es gibt keinen medizinisch fachlichen Grund, diese Impfungen überhaupt noch in Anspruch zu nehmen, geschweige denn eine Impfpflicht zu verordnen. Auch Soldaten müssen keine völlig untauglichen Maßnahmen, die noch dazu drastisch in ihre Grund- und Freiheitsrechte eingreifen, dulden.

Fragwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat

Doch obwohl die Rechtslage grundsätzlich für jeden Juristen offenkundig war, ignorierte das deutsche Verteidigungsministerium die Sachlage. Dieses Verhalten offenbart ein äußerst beunruhigendes Verhältnis der obersten Staatsorgane zur Rechtsstaatlichkeit und zu den demokratischen Prinzipien. Es zeigt, dass es um Gehorsam ging und nicht um sinnvolle, zielführende Bestimmungen. Zudem wurde die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Soldaten tiefgreifend verletzt. Das zeigen auch die Daten, denn eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch Tom Lausen an die Bundeswehr ergab alarmierende Zahlen: Von 3.158 erkrankten Soldaten im Jahr 2020 stieg die Zahl auf 51.631 im Jahr 2022 (Stand 17. Mai 2022). Eine positive Wirkung der Impfpflicht auf den Gesundheitszustand der Soldaten gilt demgemäß als ausgeschlossen.

Mangelnde Fehlerkultur

Das Vorgehen stellt erneut unter Beweis, dass es für Politiker beinahe ein Ding der Unmöglichkeit ist, Fehler einzugestehen. Es wird frei nach dem Motto agiert “wenn man einmal den falschen Weg eingeschlagen hat, muss man ihn auch zu Ende gehen”, – ungeachtet aller demokratischen Prinzipien und rechtsstaatlichen Vorgaben. Und mit völliger Ignoranz gegenüber der fehlenden Sinnhaftigkeit.

Derartiges Verhalten zeigt nicht nur Charakterschwäche, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für den Rechtsstaat dar. Die Staatsorgane sind dem Grundgesetz verpflichtet – ohne Wenn und Aber. Wenn derartiges Verhalten ohne Konsequenzen bleibt, zeugt dies von einer gefährlichen Erosion des Rechtsstaats.

Immerhin zeigt dieser Fall jedoch auch, dass sich Widerstand – auch mithilfe der Gerichte – lohnt. Auch wenn der Weg oft mühsam und langwierig ist.

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