Verhöhnung des Rechtsstaates: Prozess gegen Mann, der Zerstörung blasphemischer Statue guthieß

Bild:Report24.news / Florian Machl

Das grün geführte Justizministerium ist außer Rand und Band. Während ohne Unterlass christliche Einrichtungen beschmiert, beschädigt und geschändet werden – häufig durch “verwirrte” Zuwanderer – richtet sich die Staatsgewalt gegen einen Österreicher. Seine “Tat” ist eine Tat ohne Opfer und ohne Schäden. Er hat es öffentlich begrüßt, dass die blasphemische, Christen beleidigende Nacktdarstellung der Maria im Linzer Mariendom von einem Unbekannten zerstört wurde. Dafür drohen ihm zwei Jahre Haft.

Eine befremdliche linke Feministen-Initiative, gefördert von der aktuell unter Bergoglio höchst linksliberal orientierten katholischen Kirche, hatte in Linz Mitte 2024 eine blasphemische Statue im Mariendom aufgestellt. Gläubige empfanden die Darstellung als pornographisch, das Geschlecht war entblößt, die Brustwarzen betont deutlich dargestellt und aufgerichtet und dergleichen mehr. Report24 hat umfassend berichtet:

Die Diözese Linz verweigerte jeglichen Dialog zu dem Sachverhalt, Anfragen von Report24 blieben unbeantwortet. Man hatte es sich zum Ziel gesetzt, konservative, gläubige Christen möglichst brutal zu demütigen.

Doch die Staatsmacht geht nicht gegen jene vor, welche die Religion der Christen, hier konkret des römisch-katholischen Glaubens, verspotten und in den Dreck ziehen. Im Gegenteil. Weil man offenbar den Mann nicht finden kann, welcher die Statue letztendlich aufgrund seines fundamentalistisch orientierten Glaubens zerstört hat, attackiert man jemanden, der sich positiv zu dieser Tat geäußert hat.

Wen das grüne Justizministerium nicht verfolgen lässt: Mohammedaner, die christliche Gotteshäuser beschädigen und ihren Freundeskreis, der dies stets auf sozialen Medien bejubelt hat. Mittlerweile finden sich in nahezu jeder größeren Gemeinde Inschriften wie “Islam wird siegen” oder “Tod den Ungläubigen”. Folgen hat das keine – zumindest wären uns keine bekannt. Anzuwenden wäre in vielen Fällen – neben den Gewalt- und Morddrohungen, die im Strafgesetz abgehandelt werden – der § 188 StGB:

Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Hier müsste auch die Frage gestellt werden, ob es sich beim Wegschauen und Nicht-Handeln der zuständigen Behörden nicht um vorsätzlichen Amtsmissbrauch zum Schaden der autochthonen Bevölkerung handelt.

Beim linkstendenziösen Systemmedium ORF scheint die Vorfreude bereits groß zu sein. Denn dem tapferen Christen, der nichts anderes getan hat, als seine Religion – mit Worten! – zu verteidigen, drohen deshalb zwei Jahre Haft. Der Vorwurf findet sich in § 282 StGB:

(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.

Das Justizministerium in Österreich ist trotz des jüngsten Wahlergebnisses immer noch fest in grüner Hand. WEF-Young Global Shaperin Alma Zadic wurde gerade zum zweiten Mal Mutter, ihre Vertretung übt der grüne Gesundheitsminister und Corona-Hardliner Johannes Rauch aus. Es läge in der Hand des Ministeriums, solche Umtriebe abzustellen – doch es ist angesichts der grünen Ideologie anzunehmen, dass man die Vorgangsweise der Justiz in dieser Form auch noch bekräftigt.

Report24 wird dem Prozess beiwohnen, der am 21. März in Linz stattfinden soll. Möglicherweise möchten auch einige unserer Leser diesem Mann vor Ort beistehen.

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