User fordert Lauterbach zur Impfung auf – Twitter beurteilt das als Gewaltandrohung und sperrt ihn

Bild: freepik

Ist impfen Gewalt? Geht es nach X / Twitter, dann offenkundig schon. Ein User, der unter schwersten Impfschäden leidet, forderte Gesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Tweet auf, sich selbst mit den experimentellen Gentherapeutika zu impfen, um zu realisieren, was er Impfgeschädigten angetan habe. Twitter reagierte mit einer Sperre des Accounts – mit der Begründung, man dürfe Schaden oder Gewalt nicht androhen, verherrlichen, dazu anstacheln oder den Wunsch danach äußern. Sind die offiziellen Impfempfehlungen dann auch eine Gewaltandrohung?

Der Nutzer wird juristisch von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich vertreten, der für das Recht zahlreicher Impfgeschädigter in Deutschland kämpft. Auf X berichtete Ulbrich am 2. September über autoimmune Hauterkrankungen nach der Corona-Impfung, unter denen auch mehrere seiner Mandanten leiden würden. „Jede Bewegung ist schmerzhafter Horror“, beschrieb der Anwalt das Leid der Betroffenen.

Sehr verständlich scheint es da, wenn einer dieser Betroffenen überaus ungehalten auf die völlige Ignoranz von Impfschäden seitens Deutschlands (Un-)Gesundheitsminister Karl Lauterbach reagiert und ihm dessen Impfaufforderungen in Dauerschleife zum Vorwurf macht. Ein User und Mandant von Ulbrich ließ sich daher zu folgendem an Lauterbach gerichteten Tweet hinreißen:

„Hauen Sie, sich die Plörre selber rein. Am besten soviel damit Sie, wissen was ein Impfschaden ist. Und Sie merken was Sie, den Menschen mit einem Impfschaden angetan haben. Schämen Sie sich“

X reagierte prompt – und sperrte den Mann. Anscheinend stellt die Aufforderung, sich mehrere Injektionen der gepriesenen Corona-Gentherapeutika verabreichen zu lassen, Gewaltverherrlichung dar. Ein Eingeständnis, dass man auch hier endlich realisiert hat, dass die Massenimpfungen in Verbindung mit dem massiven Impfzwang ein Verbrechen darstellten? Der Eindruck könnte sich aufdrängen. Rechtsanwalt Ulbrich erörterte den Fall wie folgt (Hervorhebungen durch Redaktion):

Unsere Mandantschaft bat mich alle darüber im Netz in Kenntnis zu setzen, dass er heute durch die #Zensur von Twitter gesperrt wurde. Anlässlich meiner heutigen Berichterstattung über #dermatologische #Schäden infolge der sog. #Impfung, an denen unsere Mandantschaft ebenfalls erheblich ärztlich attestiert leidet, wie unschwer auch seine Fotos, die ich in seinem Namen einstellen sollte, belegen, riss unserer Mandantschaft heute die Hutschnur, dass Tausende andere sein Schicksal teilen und er wie gegen Windmühlen scheinbar allein kämpfen muss. Er schrieb deshalb als Geschädigter völlig zu Recht aus seiner Perspektive. Den Grund der Sperrung erfahren Sie unten links im Bild neben den Fotos.

Da Herr @Karl_Lauterbach schrieb, dass die Impfung „nebenwirkungsfrei“ sei und dies bei Anne Will wiederholte, ist es mit allgemeinen Denkgesetzen ausgeschlossen, dass die im Post unserer Mandantschaft enthaltene Bitte einer Mehrfachimpfung , die Herr Lauterbach an sich vornehmen möge, gegen die Richtlinien von Twitter/X verstoßen kann. Wenn doch gerade bis heute noch die Empfehlung greift und der Mandant nichts anderes macht, als @Karl_Lauterbach mehrfach die Impfung anzuempfehlen, auf das er sehe, wie nebenwirkungsfrei sie tatsächlich ist. Er beginnt ja gerade schon wieder seine Herbstimpfkampagne.

Der Wunsch, dass sich Lauterbach mehrfach mit den tatsächlichen Impfstoffen impfen möge, sei ein Anstacheln zur Gewaltverherrlichung. Damit erklärt Twitter, dass die Verabreichung von Impfungen „Gewalt“ sei. Ist es das, was die Zensoren ernsthaft vertreten wollen. Die Tatsache, dass unsere Mandantschaft statt Impfung das bei Geschädigten gern genutzte abfällige Synonym „Plörre“ nutzte macht doch aus der Wiederholung der Empfehlung des Ministeriums, sich mehrfach doch bitte selbst zu impfen keine Gewaltverherrlichung. Ansonsten müsste doch dem Bundesministerium der Gesundheit durch Twitter denklogisch Gewaltverherrlichung durch die Empfehlung der Impfung selbst unterstellt werden.

Wir verlangen sofort die Freischaltung des Accounts unseres Mandanten @JörgNannen. Wenn ein Geschädigter nicht bei der umfassenden Berichterstattung über sein Schicksal mehr wütend sein darf und bei der Erkenntnis, dass Tausende sein Schicksal teilen, dann kann sich dieses Land und auch Twitter bald verabschieden. Das muss von Art. 5 GG gedeckt sein ebenso, wie es dem Minister umgekehrt zugestanden wurde, entgegen § 8 AMG irreführend die Behauptung zu vertreten, der Stoff sei „nebenswirkungsfei“. Diejenigen, die sich aufgrund solcher Aussagen des Ministers haben impfen lassen und nun schwerstgeschädigt sind den Mund zu verbieten ist eine Ungeheuerlichkeit.

RA T. Ulbrich

Am Morgen des 3. Septembers wurde der Account des Users wieder entsperrt – doch die Einschätzung der Impfung als „Gewalt“ dürfte bei den Nutzern, die den Fall verfolgten, hängen bleiben. Wenn die Aufforderung zur Mehrfachimpfung „Gewalt“ darstellt, was haben Regierungen weltweit ihren Bürgern dann angetan?

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