Wehe all jenen, die die brutale Ausgrenzung Ungeimpfter in den Corona-Jahren auch nur ansatzweise mit Deutschlands dunkelsten Zeiten in Verbindung brachten: Nazi-Vergleiche scheinen im besten Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie Regierungskritiker treffen. Doch was ist davon zu halten, dass man sich im „Nie wieder“-Land gerichtlich immer wieder auf ein Urteil aus dem Jahr 1940 beruft, in dem man die Hinwendung zu „nationalsozialistischen Grundsätzen“ und somit zur Priorisierung der „Volksgesundheit“ betonte?
Bis heute werden Urteile gegen kritische Mediziner ausgesprochen, die ihre Patienten mit Attesten von der Maskenpflicht befreiten. Angesichts von so vielen Studien, die die Schädlichkeit und den mangelnden Nutzen von Masken gegen Viren bestätigen, ist das eigentlich Skandal genug. Wer genau hinsieht, wird jedoch eines Besseren belehrt: Bei der Nachforschung zu den Urteilsbegründungen wird man nämlich immer wieder auf ein Urteil aus dem Jahr 1940 stoßen, auf das man sich beruft.
Report24-Leser kennen das „Dirnen-Urteil“ bereits – es ging seinerzeit um körperliche Untersuchungen von Prostituierten. Vereinfacht gesagt argumentiert man: Weil das höchste Gericht 1940 urteilte, dass Dirnen körperlich auf Geschlechtskrankheiten untersucht werden müssen, bevor sie ihre für die Berufsausübung nötige Bescheinigung erhalten können, dürfen heutzutage Ärzte keine Maskenatteste ohne eingehende körperliche Untersuchung des Patienten ausstellen. Wir veröffentlichten schon im März die aufschlussreiche MWGFD-Aussendung von Juristin Cornelia Margot zum Thema: „Unglaublich: Beeinflusst ein Urteil aus 1940 die aktuellen Verfahren gegen die Mut-Ärzte?„
Dieses Urteil auf die kritischen Mediziner in den Corona-Jahren anzuwenden, wirkt bereits an den Haaren herbeigezogen. Fast noch brisanter ist allerdings die Tatsache, dass das damalige Urteil auch damit begründet wurde, dass man sich ja inzwischen an „nationalsozialistische Grundsätze“ halte und somit die „Volksgesundheit“ über die Belange einzelner stelle. Margot schrieb dazu:
Allerdings seien im Reichstag Bestrebungen vorhanden gewesen, „namentlich bei den links gerichteten Parteien“, Dirnen noch schonender zu behandeln, als es nach dem Gesetzesentwurf geschehen sollte. Warum das nicht zu akzeptieren war, wird dann in diesem Urteil, auf das sich noch heute Gerichte beziehen, mit folgenden Worten begründet:
„[..] diese Strömungen können jetzt nicht mehr beachtet werden, nachdem durch die Wendung zu nationalsozialistischen Grundsätzen das Verhältnis zwischen der Bewertung der Belange einzelner – sicherlich nicht der Besten – und der Bewertung der Volksgesundheit grundlegend verändert worden ist.“
Dieser Satz steht am Ende eines Urteils (auf Seite 9 von 9), auf das sich in den Zwanzigerjahren des 21. Jahrhunderts in Deutschland Richter beziehen, um Ärzte wegen des Ausstellens angeblich unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu verurteilen.
Frage an diese Richter: Ist das Ihr Ernst?
Dieser Skandal blieb auch dem Analysten Tom Lausen nicht verborgen, der darüber in der Sendung „FAIR TALK“ spricht:
Lausen konstatiert: „Und das Interessante daran ist, dass alle Urteile in der Coronazeit sich direkt oder indirekt auf dieses Reichsurteil stützen. Die unterstützen Nazi-Rechtsprechung und das in Zeiten, wo Hunderttausende auf die Straße gehen gegen rechts und gegen Nazis.“ Das sei kein „Vorwurf“, sondern die Rechtssprechung, die leicht nachzuvollziehen sei. Lausen sieht ein großes Problem bei den Gerichten, die, so mahnt er, „im Nationalsozialismus teilweise wieder angekommen sind“.
Leider ist der fragwürdige Rückbezug auf das Naziurteil der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt – und dürfte vor allem an jenen vorbeigegangen sein, die so wacker im Regierungsauftrag „gegen rechts“ demonstrieren. Andere sehen bei Nazi-Bezügen vielleicht auch gar kein Problem, wie eine „Community Note“ auf X zu einer Aufstellung von Urteilen zeigt, in denen das Reichsgerichtsurteil aufgegriffen wurde. Man fragt sich: Wie konnte die Entnazifizierung in Deutschland so scheitern?