„Urteilchen“ nach versuchtem Ehrenmord unter Ausländern: 2 Jahre bedingt

Symbolbild: freepik / @sevendeman

Ein 23-jähriger Chinese übergoss einen 33-jährigen Chinesen mit geschätzt 150 Grad heißem Wasser. Dieser verlor 30 Prozent der Hautoberfläche, rang auf der Intensivstation zwei Wochen lang um sein Leben. Der Grund: Der ältere habe die Freundin des Jüngeren vergewaltigt. Das Skandalurteil: 2 Jahre bedingte Haftstrafe. Aber immerhin hat sich der Täter ja entschuldigt.

Ein Kommentar von Willi Huber

Wie in einer Diktatur muss man auch als Medienkonsument in Österreich lernen, zwischen den Zeilen zu lesen. Speziell bei Nachrichten im ORF liegt die vollständige Wahrheit nahezu ausnahmslos in den Inhalten, die nicht im Artikel stehen. Beim aktuellen Sachverhalt tut man sich aber auch mit der Krone schwer, die sich bemühte den ORF als Lückenpresse um Längen zu schlagen.

Selbstjustiz in Österreich immer verboten

Wir Reden von einem Vorfall in Österreich, nicht im hintersten Entwicklungsland. Zur Erinnerung, Selbstjustiz ist in Österreich verboten. Ehrenmorde auch. Unter anderem wegen geplanter „Selbstjustiz“ sitzen beispielsweise – geistig sicherlich sehr derangierte – Anhänge der Reichsbürger bis zu 14 Jahre in Haft. Wenn Fremde sich auf österreichischem Hoheitsgebiet gegenseitig ermorden wollen, geht sich hingegen eine bedingte Haftstrafe aus. Das nennt sich dann Gerechtigkeit und wird „Im Namen des Volkes“ verkündet.

Lückenpresse …

Beginnen wir beim Titel: Im ORF klingt alles sehr niedlich. „Mit heißer Suppe verletzt.“ Kann ja mal passieren. Wer hat noch nie zu heiße Suppe gekostet. Wird ja wieder gut. In der Krone ist quasi nur ein Sack Reis umgefallen, nur dass es eben der Suppentopf war. Von den Qualen des Opfers im Krankenhaus erfährt man dort nichts. Fast fühlt man sich in die Zeit versetzt, als noch nicht alle Medien wortgleich von der APA kopierten und man die Wahrheit durch die Lektüre von 3-5 Medien selbst herausfiltern konnte. Um herauszufinden, dass es sich um Chinesen handelte, musste man diesmal auch den Kurier zu Rate ziehen.

… vs. Realität

Was war wirklich geschehen? Ein 23-jähriger Chinese (zum Tatzeitpunkt 22-jährig) saß am 19. Juli 2020 mit seiner Freundin in einem China-Lokal in Wien-Margareten. Plötzlich wurde die Frau unruhig und wies ihn auf einen anderen Gast hin. Dieser habe sie vergewaltigt. Die Vergewaltigung habe stattgefunden, als sich das Paar gestritten hatte und die Frau beim 33-jährigen Zuflucht suchte. Als sie in seiner Wohnung übernachtete, soll es zur von ihr behaupteten Tat gekommen sein. Wütend sprang der junge Mann auf und konfrontierte den vermeintlichen Vergewaltiger, einen 33-jährigen Chinesen.

Körper mit kochendem Öl übergossen

Der solchermaßen Beschuldigte, ebenso in Begleitung seiner Freundin, ignorierte den Wütenden. Daraufhin soll der Jüngere den am Tisch befindlichen Feuertopf, mit ca. 150 Grad heißem Öl und Wasser befüllt, hochgehoben und über den Älteren geschüttet haben. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt. 30 Prozent seiner Haut wurden verbrannt. Zwei Wochen lang war unklar, ob er mit dem Leben davonkommt. Auf der Intensivstation erlitt er in Folge Nierenversagen, Atemnotsyndrom und eine Lungenentzündung. Erst nach 6 Wochen konnte er das Krankenhaus wieder verlassen – gezeichnet für sein Leben.

Zwei Jahre bedingte Haft

Für das Gericht war ja nicht so viel passiert. Die Erregung des Mannes verständlich. Außerdem habe er sich ja entschuldigt und sogar 60.000 Euro Schmerzensgeld angeboten. Das „Urteilchen“: Zwei Jahre bedingte Haft wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Kann man ja nicht wissen, was passiert, wenn man jemand mit kochendem Öl von Kopf bis Fuß übergießt. Der Verteidiger des Täters, Elmar Kresbach, kommentierte lapidar, „dass das Vorgehen seines Mandanten nicht ideal war“ wie es ihm der Kurier in den Mund legt. Wörtlich: „G’scheiter wär’s gewesen, er hätt ihm zwei mal in die Goschn g’haut.“ Das wäre übrigens auch nicht legal, aber als Anwalt muss man in Österreich wegen solcher Kleinigkeiten nicht um seine Zulassung fürchten. Ist ja alles nur ein Spaß. Ob der Schöffensenat insgeheim auch nicht als rassistisch gelten wollte und die Strafe somit ein extra kuscheliges Urteil aussprach, wird sich nicht ermitteln lassen.

Die behauptete Vergewaltigung der Frau war letztendlich übrigens nicht nachweisbar, ein entsprechendes Verfahren wurde eingestellt. Was die Chance beinhaltet, dass der Mordversuch ohne jeglichen greifbaren Grund verübt wurde. Zudem soll es in der Menschheitsgeschichte schon Fälle gegeben haben, wo eine Frau bei einem Mann „Zuflucht“ vor ihrer schlimmen Beziehung suchte und ganz freiwillig Sex mit diesem hatte.

Gleiches Recht für alle?

Nochmal zum Vergleich: Angeblich „rechte“ Staatsverweigerer gehen wegen geplanter, nie vollzogener Selbstjustiz 14 Jahre in Haft – für eine theoretische Tat ohne jegliche Opfer. Ein Chinese, der im Affekt einen Mordversuch verübt – im freundlichsten Fall vielleicht einen versuchten Totschlag – muss keinen Tag in Haft. Gleiches Recht für alle?

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: