Urteil: Gewalttätige Boosterspritze der Stadt Wien widerspricht Ethik-Kodex

In verschiedenen kurzen Werbespots wurde eine wildgewordene Gewalt-Boosterspritze zum "Helden". Ausschnitte aus der Impfwerbung der Stadt Wien.

Die Stadt Wien irritierte in den letzten Wochen die Bevölkerung mit einer völlig absurden Impf-Werbung, die Kritikern zufolge Gewalt gegen Ungeimpfte fördert und legitimiert. Besonders absurd ist es, dass gleichzeitig von den Sozialisten eine Schwerpunkt-Kampagne gegen Gewalt an Frauen beworben wird. „Boosta“, die Terrorspritze, ging hingegen mit Gewalt auf Frauen mit Migrationshintergrund los oder entführte Frauen im Taxi, um sie der mRNA-Impfkampagne zuzuführen. Nun urteilte der Werberat.

Report24 berichtete bereits früh über die Terrorspritze „Boosta“, auf die man in Wiener Sozialistenkreisen offenbar besonders stolz war: Nun wirbt Stadt Wien mit Gewaltpropaganda für die mRNA Spritze. Auch einer der viel beachteten Wochenkommentare von Edith Brötzner stand im Zeichen des Gewalt-Maskottchens: Wien am Tiefpunkt – “Boosta”- Kampagne fördert Gewalt gegen Ungeimpfte!

Nun urteilte der Werberat, dass mit der Kampagne keinesfalls die Werte und Normen eingehalten wurden, die für Werbung in Österreich vorgesehen sind:

Die Gestaltung der Spots sollte im Hinblick auf den Grundsatz der sozialen Verantwortung gegenüber der Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen überdacht werden. Zu aggressiven oder gar gewalttätigen Verhaltensweisen sollte weder ermutigt werden, noch sollten diese verharmlost oder als gerechtfertigt dargestellt werden.

Der Österreichische Werberat empfiehlt deshalb bei der zukünftigen Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen und von gewalttätigen Verstärkern in Werbemaßnahmen abzusehen.

Im Detail wurde der Ethik-Kodex in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

1.1 Allgemeine Werbegrundsätze

1.1.1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

1.1.4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

1.3 Gewalt

1.3.1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen Darstellungen bedienen.

1.3.1.b) Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comics, Emojis und GIF’s usw.).

Urteil des Verein Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft

Diese Beurteilung ist eine kleine Sensation, wenn man versteht, wie eng „verhabert“ die Institutionen im korrupten Österreich normalerweise sind. Wenn sich ein Verein solchermaßen öffentlich gegen eine Landesregierung stellt, ist von harten Einbußen bei der kommenden Vereinsförderung auszugehen. Es gibt zahlreiche Privatvereine, die als politische Waffe eingesetzt werden, um Andersdenkende zu unterdrücken oder ihnen negative Stempel aufzuzwingen. Ein weiteres Beispiel dafür ist der Presserat, der in der Regel alle „Verfahren“ abweist, wenn es gegen die Interessen linker Systemmedien geht.

Dass die Impfpropaganda endlich einmal einen Dämpfer erhält, kann gar nicht genug gewürdigt werden. Auch wenn die Formulierungen sehr freundschaftlich und zahm ausgefallen sind, so geht doch deutlich hervor, dass brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten in diesen Werbespots enthalten ist. Ein solches darf nach dem Statut des Vereins weder abgebildet noch ermutigt, gefördert oder geduldet werden.

Sehr interessant ist auch der Ausflug in den Passus, Werbung möge doch vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr. Eigentlich hätte die vorhergehende Begründung für die Rüge durch den Werberat ausgereicht. Hier stellt sich die Frage, ob man dort auch verstanden hat, dass Kindern und Jugendlichen durch Covid-19, speziell durch die jetzt übliche schwache „Omikron“-Variante, keinerlei Risiko droht und sich Werbung für mRNA-Impfexperimente speziell nicht an diese Gruppe richten darf.

Das Urteil des Vereins ist natürlich völlig zahnlos und hat keine Konsequenzen. Die notwendigen Konsequenzen müssten die Wähler ziehen, indem sie beteiligten Parteien nicht mehr ihr Vertrauen schenken. Die Frage ist natürlich, ob das Urteil des Werberates nicht vor einem echten Gericht als schlagkräftiges Argument herangezogen werden kann – sofern jemand gegen die Gewaltverherrlichung juristisch vorgeht.

Auch der beliebte widerständige Video-Blogger „Neue Normalität“ hat sich auf YouTube dem Thema angenommen:

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