Die Republik Österreich braucht für ihr Narrativ offensichtlich hohe Zahlen von „Long Covid“-Erkrankungen. Die Strategie dazu wurde zuerst in Niederösterreich umgesetzt. Jeder Arzt kann für im Prinzip jeden seiner Patienten die Verdachtsdiagnose „Long Covid“ stellen – und bekommt dafür Geld. Die Obergrenze wird dabei nur durch die Gesamtanzahl der jeweiligen Patienten limitiert. Was wird da wohl dabei herauskommen? Genau, eine gigantische Long Covid-Seuche, denn der Verdacht genügt.
Ein Kommentar von Willi Huber
In den vergangenen Tagen trudelte Post bei den Vertragsärzten in Niederösterreich ein. Für die schrecklichen Mehraufwände, welche die armen Mediziner bei der Abklärung von „Long Covid“ hätten, gibt es jetzt bare Münze als Entschädigung. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Diagnose nicht präzise ausfallen muss. Es genügt der „Verdacht“ auf Basis einer langen Liste von Symptomen. Und natürlich musste der Patient schon einmal an Covid-19 erkrankt gewesen sein, was im Prinzip jeden Österreicher betrifft.
Entsprechende Briefe ergingen zumindest von der NÖ Ärztekammer und der SVS an die Ärzteschaft, beide liegen uns vollinhaltlich vor. So schreibt beispielsweise die SVS:
Im Interesse der Versicherten und Anspruchsberechtigten der SVS etabliert die SVS in der Zeit vom
01.07.2022 bis 30.06.2023 ein Maßnahmenpaket zur Abklärung und Behandlung von Long CovidPatienten sowie -Verdachtsfällen durch Vertragsärzte.
Sowie:
Um dem Mehraufwand, der für die Abklärung des Long Covid-Verdachts und den besonderen
Betreuungsbedarf dieser Patienten anfällt, Rechnung zu tragen, wird für die Fachgebiete Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie und Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie die Position „TA-LC“ geschaffen. Diese fällt nicht in das Limit für die Position
„Therapeutische Aussprache (TA)“ und ist grundsätzlich nur einmal pro Patient mit Long CovidVerdacht im Zeitraum ab der fünften Woche nach der nachgewiesenen Covid-Erkrankung verrechenbar. Eine für den Patienten am selben Tag auch erbrachte „TA“ ist neben der Position
„TA-LC“ im Rahmen der bestehenden Limitierungen verrechenbar. Im Falle der Fachgruppen
Neurologie und Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Position „TA-LC“ zudem
nur auf Überweisung durch Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde im Zusammenhang mit Long Covid oder zur Abklärung eines LongCovid-Verdachts
verrechenbar. Eine mehrmalige Abrechnung ist bei diesen Fachgebieten bei Vorliegen einer besonderen Begründung durch den Überweisenden möglich (siehe Anlage).
Auch Fachärzte sind vom außerordentlichen Geldsegen betroffen:
Um dem Mehraufwand, der für die Abklärung des Long Covid-Verdachts und den besonderen
Für die Fachgebiete Lungenheilkunde, Innere Medizin und Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
werden ebenfalls Leistungspositionen geschaffen, mit denen dem Mehraufwand, der für die Abklärung des Long Covid-Verdachts bzw für den allfälligen besonderen Betreuungsbedarf dieser
Patienten bei den genannten Fachgebieten anfällt, Rechnung getragen wird und die daher nicht
in ein allfälliges Limit für die entsprechende, bereits bestehende Honorarposition fallen. Diese
neuen Positionen sind im Zeitraum ab der fünften Woche nach der nachgewiesenen Covid-Erkrankung (…)
Im Grunde genommen fast jeder Patient verrechenbar
Was kann zu einem „Long Covid“-Verdacht führen? Im Grunde genommen die Einschätzung des Arztes, wenn eine zuvorgehende Covid-19 Erkrankung protokolliert wurde. Hilfreich ist, wenn der Patient sich müde fühlt, kurzatmig ist – oder nicht voll leistungsfähig. Zunächst wird die Leistung „19c-Verdacht auf Long Covid“ geltend gemacht, danach können die unten stehenden Zusatzuntersuchungen zur Abklärung „notwendig“ sein.
Nachfolgend finden Sie den Leistungskatalog, nach dem zur Abklärung von Long Covid neben der normalen Arzttätigkeit abgerechnet werden kann. Ein Schelm, wer vermutet, dass all diese Untersuchungen in Hinkunft „ganz dringend notwendig“ sind, um dem Long-Covid-Verdacht nachzugehen.
Und, nicht vergessen: Eine „Long Covid“-Diagnose ist stets unabhängig von einer oder mehreren Covid-„Impfungen“ zu sehen. Dass möglicherweise Nebenwirkungen als „Long Covid“ diagnostiziert werden könnten, hat für die Verrechnung keine Bedeutung – und für die Statistik wohl auch nicht.
Es ist davon auszugehen, dass wir vor einer „Long Covid Epidemie“ unglaublichen Ausmaßes stehen – die den Beitragszahler der Sozialversicherungen natürlich sehr teuer zu stehen kommt. Vermutlich wird man bei den zu erwartenden Kosten auch andere Leistungen streichen müssen, darauf darf man schon gespannt warten.
Für die Meldung von Nebenwirkungen gibt es keinen Lohn
Übrigens, für die Meldung von Nebenwirkungen oder dem Verdacht auf Nebenwirkungen bei Covid-19 „Impfungen“ erhält ein Arzt nichts. Null. Diese Leistung soll er kostenlos erbringen. Allerdings: Nichtmelden kann irgendwann deutlich teurer kommen. Es soll niemand sagen, er habe davon nicht gewusst. Österreichisches Recht: Missachten der Meldepflicht bei Nebenwirkungen empfindlich strafbar.
Zu guter Letzt sollten wir uns daran erinnern, was das System mit Ärzten gemacht hat, die von der Impfung abrieten oder ihren Patienten Masken oder gar Impfbefreiungen ausstellten. Denken Sie wirklich, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht? Und, falls Sie Arzt sind: Wie lange wollen sie da eigentlich noch mitspielen?