Überfälle auf Andersdenkende: Deutsche Behörden auf einer Stufe mit Diktatur China

Staatlicher Übergriff gegen "Hasskriminelle". Statt einer Gefährderansprache setzt man nun auf maximale Staatsgewalt.

Blendgranaten, automatische Waffen. Deutschand greift hart gegen „Verbrecher“ durch. Nur handelt es sich nicht um Clankriminelle, Vergewaltiger oder Mörder. Für diese sind unter der aktuellen Regierung weiterhin Samthandschuhe und Bewährungsstrafen vorgesehen. Das aus Außensicht zunehmend kriminell anmutende Regime setzt auf Übergriffe und Einschüchterung von Regierungskritikern. Dabei steht man der Vorgangsweise in China um nichts nach.

Es ist völlig irre, was unter der „Ampel-Regierung“ aus diesem Deutschland geworden ist. Dagegen war die autokratische Merkel-Diktatur ein Kindergeburtstag. Der Staat lässt alle Masken fallen. Demokratie war gestern – ersetzt durch blanken Staatsterror.

Das deutsche Bundeskriminalamt führte einen „Aktionstag“ gegen „Internet-Hetzer“ durch. Dabei schoss man Blendgranaten in die Wohnungen betagter Bürger, stürmte ihre Wohnungen mit automatischen Waffen. Die Intention ist klar: Das Regime will zeigen, wer die Macht hat. Bestrafe einen, erziehe Hunderte – es ist das chinesische Mao-Prinzip, das man in Deutschland nun zum Normalzustand macht.

Mit dem „8. bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings“ hat das deutsche Regime dem Volk gezeigt, was es von ihm hält – und wo der Platz der Steuerzahler ist. In 14 Bundesländern wurden 91 Wohnungen mit brutaler Gewalt gestürmt, weil deren Mieter oder Eigentümer eine unerwünschte Meinungsäußerung getätigt haben. Nach geltendem Recht sind solche Übergriffe natürlich illegal, weil nicht sachangemessen. In der behördlichen Arbeit hat man das gelindeste angemessene Mittel zu wählen.

Es ist nicht anzunehmen, dass ein deutscher Rentner, der beispielsweise „Scheiß Baerbock“ postet, sich mit Kriegswaffen gegen anrückende Polizeibeamte zur Wehr setzt. Sachangemessen wäre es vielleicht, wenn zwei Beamte an der Tür klingeln und eine höfliche, aber bestimmte Gefährderansprache machen. Dabei können sie feststellen, ob Frau Baerbock oder dem Staat tatsächlich Gefahr droht, sie können ihre Wahrnehmungen protokollieren und weitermelden. Tatsächlich würde eine funktionierende Demokratie bei so einem Sachverhalt aber weder eine Straftat annehmen, noch seine Polizei für solche sinnlosen Aktionen einsetzen. Speziell dann nicht, wenn bereits ganze Ortsteile von organisierten Kriminellen übernommen wurden.

Wir haben hier einige anwendbare Grundlagen für rechtsstaatlich korrekte Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat zusammengetragen:

Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes bedeutet dabei, dass die vollziehende Gewalt – und damit insbesondere auch die Polizei – dem Gesetz entsprechend handeln muss. Sie darf nicht gegen das geltende Recht verstoßen und hat alle Maßnahmen zu unterlassen, die dem Gesetz widersprechen. Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes ist umfassend und gilt für jedwede Tätigkeit der vollziehenden Gewalt.

Unter dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes ist zu verstehen, dass die vollziehende Gewalt nur dann in Rechte des Bürgers und damit die auch grundrechtliche geschützte Freiheitssphäre eingreifen darf, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Rahmen und die Voraussetzungen für ein Einschreiten im Einzelfall hinreichend konkret bestimmt. 

Polizeirecht Deutschland

Seit jeher ist es Ziel aller berufsethischen Bemühungen in der Polizei gewesen, ein Klima zu schaffen. das bei der Bevölkerung Zweifel an der demokratischen und gesetzestreuen Überzeugung der Polizeibeamten gar nicht erst aufkommen lässt. Polizeiliches Fehlverhalten oder gar polizeiliche Übergriffe auf Bürger, insbesondere auf Personen mit geringer Beschwerdemacht, können in keinster Weise hingenommen werden, weil dadurch die Achtung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsweise der Polizei erschüttert werden.

Ethik im Polizeimanagement, BKA Forschungsreihe 42, Seite 20 (sehr lesenswerte Arbeit!)

Das gesamte polizeiliche Handeln muss sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen. Es darf nur dann in die Rechte der Menschen eingegriffen werden, wenn eine gesetzliche Ermächtigung dazu besteht.

Zum Vergleich, Polizeibefugnis Österreich

Ein Staat, der auf Intensivgewalt gegen unerwünschte Meinungsäußerungen setzt, darf sich nicht wundern, wenn rechtstreue Bürger seine Legitimation in Frage stellen. Denn er bewegt sich mittlerweile weit außerhalb des zulässigen und zumutbaren Rechts- und Verfassungsbogens. Klar ist, dass solche Handlungen nicht im Einklang mit Friedensziel, Kompromiss und Konsens des polizeilichen Handelns übereinstimmbar sind. Wer seinen Bürgern objektiv ersichtlich Unrecht antut, erschüttert nicht nur das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, er provoziert letztendlich auch Gegenwehr von jenen, die nichts mehr zu verlieren haben oder durch den Staat bereits zu viel verloren haben. Das ist eine Situation, die sich in einem zivilisierten Land aber niemand wünscht. Im Gegenteil, speziell die brav arbeitende, steuerzahlende Bevölkerung Deutschlands fordert Schutz, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit ein. Für Willkür und Übergriffigkeit darf kein Platz sein.

In Folge der Gewaltexzesse gegen mutmaßlich überwiegend friedliche, besorgte Bürger verhöhnte die Polizei Berlin die Bevölkerung noch und drohte weitere Übergriffe an:

Jedenfalls wird schön langsam klar, weshalb die Polizei Deutschlands immer mehr militarisiert wird und ein Panzer nach dem anderen eingekauft wird. Auch dies erinnert an China, das von tonangebenden Eliten wie Klaus Schwabs WEF als Vorbild gefeiert wird.

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