Stromabschaltung! So zwingen Energiebetreiber ihre Kunden zur Akzeptanz der Smart Meter

Symbolbild: jet-po / freepik

Wir berichteten bereits über die Smart Meter und die Gefahren, die diese Technologie birgt: Die „intelligenten“ Stromzähler dienen nicht den Bürgern, sondern den Mächtigen, denn sie sind weitere Instrumente zur Überwachung und Kontrolle. Berichte darüber, wie kompromisslos Netzbetreiber vorgehen, um die umstrittenen Geräte bei den Stromkunden zu installieren, schockieren: Bei Verweigerung wird die Stromabschaltung angedroht. Und wer dann noch immer nicht einknickt, bei dem wird es tatsächlich dunkel – egal, wie essenziell der Strom im Haushalt für Tier- und Menschenleben sein mag. Ein erster Gerichtsbeschluss macht nun allerdings Hoffnung.

Ein Gastbeitrag von Rudolf Alethia

Die Büchse der Pandora ist ein faszinierendes Element der griechischen Mythologie, das zahlreiche Deutungen zulässt. Gemäß der Überlieferung schufen die Götter Pandora als erste Frau. Zeus, der oberste Gott, überreichte ihr ein mysteriöses Gefäß und gab ihr eine eindringliche Warnung, es niemals zu öffnen. Ihr unstillbarer Drang nach Erkenntnis führte dennoch dazu, dass sie das Gefäß öffnete.

Als Pandora, 2019, in der Gestalt der Globalisten die Büchse öffnete, entließen sie Unheil über die Welt. Krankheiten, Leid, Hass, Gier und verschiedene Missgeschicke strömten hervor und verbreiteten sich überall. Anders als Pandora, die ihren Fehler einzugestehen vermochte, unternahmen die Globalisten keinen Versuch, die Büchse wieder zu verschließen. Stattdessen strebten sie rücksichtslos danach, die Hoffnung, die aus dem Gefäß hätte erwachsen können, zu vernichten.

Die Salamitaktik der Globalisten

Mit eiskalter Bestimmtheit versuchten die Globalisten über ihre Regierungen und deren beauftragte Vertreter, die Bevölkerung zu unterdrücken. Angst war ihr Druckmittel: Angst vor dem Tod, dem Ersticken, der Trennung von geliebten Menschen. Angst vor Impfzwang. Sie zogen alle Register, um auch den letzten Funken Hoffnung in den Menschen auszulöschen. Mit der sogenannten Plandemie testeten die Globalisten und Regierungen, wie weit sie gehen konnten. Zudem wandten sie weitere Taktiken an. Da ihnen klar wurde, dass Angst als Steuerungsmittel jederzeit bereitsteht, setzten sie auf die Salamitaktik. Die einzelnen Schritte mussten aufmerksam verfolgt werden, um die Zusammenhänge zu erkennen.

So wurde auch der Einbau von Smart Metern forciert. Während der Gesetzgeber nur von einer fünfundneunzigprozentigen (95 %) Flächenabdeckung in Österreich spricht, streben die Energiebetreiber eine hundertprozentige (100 %) Abdeckung mit Smart Metern in Österreich an. Um dieses Ziel, das ihnen vermutlich von Globalisten vorgegeben wurde, zu erreichen, sind ihnen nahezu alle Mittel recht. Die Energiebetreiber greifen nun auf dieselbe verwerfliche Methode zurück, die auch während der Corona-Pandemie seitens der Regierungen gegen die Bürger zum Einsatz kam.

Angst ist ihre perfide Waffe der Wahl. Sie erpressen ihre Kunden mit der Drohung: Kein Smart Meter, kein Strom!

Gefühllos. Kompromisslos. Schonungslos. Menschenverachtend.

Vorgehen der Energiebetreiber erinnert an Nötigung

Welcher Hochmut lässt es zu, dass Energiebetreiber die bestehenden Gesetze missachten? Was gibt Energieunternehmen das Recht, die Bürger in Angst zu versetzen und zu nötigen? Es stellt sich die Frage, ob diese Arroganz auf das Gefühl des Unantastbaren zurückzuführen ist. Solch ein Verhalten überschreitet die Grenzen des Akzeptablen. Diese Unternehmen sind keine unantastbaren Instanzen der Macht. Sie müssen sich denselben Regeln beugen wie alle anderen.

Der Gesetzgeber spricht im Falle einer Nötigung eine eindeutige Sprache:

§ 105 StGB Nötigung

(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen

Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/105

Es ist unerhört, welche Freiheiten sich die Energiebetreiber nehmen; sie ignorieren das gesetzlich verankerte Recht, auf einen Smart Meter zu verzichten. Man könnte fast meinen, die Energiebetreiber agierten wie moderne Raubritter.

Betroffene berichten von Einschüchterung

Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Berichte der Betroffenen, die von den Energieunternehmen eingeschüchtert wurden. Sie sahen sich so unter Druck gesetzt, dass ihnen keine andere Wahl blieb, als den Smart Meter gegen ihren Willen zu akzeptieren.

Mit schockierender Dreistigkeit schreiten die Energiebetreiber voran. Sie übergehen ungestraft klare Gesetze. Ihre Strategien wirken bisweilen in ihrer Gerissenheit fast genial.

Das Schlimmste daran ist, dass die Energiebetreiber im Auftrag der Globalisten und ihrer Vasallen handeln. Der Einfallsreichtum, mit dem diese Unternehmen vorgehen, ist bemerkenswert, jedoch genauso erschreckend, wie brutal wie wir folgendem aktuellen Schreiben eines Herrn S. (Name der Redaktion bekannt) entnehmen können.

Guten Tag, Frau …

Ich habe vor ca. 1 Woche ein langes mail an die Feistritzwerke geschickt mit den Gerichtsurteilen, was denen komplett wurscht ist. Sie sagen, das betrifft einen anderen Netzbetreiber, also geht es sie nix an, auch wenn es das LGZ Graz ist oder der EUGH. Sie sind die Feistritzwerke. Die stehen drüber.

Ich hatte grad ein längeres Telefonat mit einer Frau von denen, eine mit unangenehmer Stimme, die Stadler heißt. Am 12.11. wollen sie mir den Strom abdrehen. Sie sagt, das Gerät ist komplett gesund, strahlt nicht und schickt nur 1x am Tag ein SMS. Auf Studien, von denen ich gelesen habe, geht sie nicht ein. Sie weiß alles besser. Und es seien angeblich NICHT 95 % umzustellen, sondern laut ihrer Aussage MINDESTENS 95 % und wo es geht 100 %. So steht es angeblich im Gesetz. Ich glaube, sie lügt mich an. Schlichtungsstelle kann ich anrufen, meint sie, aber sie drehen trotzdem am 12.11. ab. Es ist denen egal, dass sie uns Pensionisten kurz vor dem Winter den Strom und damit auch die Heizung und Herd abdrehen.

Mit freundlichen Grüßen

[H. S.]

Hervorhebung durch Autor, Quelle: Mail vom 28.10.2024 liegt der Redaktion vor 

Danach bekam Herr S. folgendes Schreiben:

Austausch sei „verweigert“ worden – es droht die Stromabschaltung. Quelle: Mail von Herrn S. vom 28.10.2024

Auch andere Berichte von Betroffenen schockieren:

Bericht 1 von I. K., Mag.:

1. Die Aufforderung zum Zählertausch kam eingeschrieben. Darin wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt, innerhalb der man anrufen sollte. „Sollte der Zutritt weiterhin nicht gewährt werden“ – davon konnte nie die Rede sein, würden die Mehrkosten verrechnet und die Anlage abgeschaltet. Sehr wohl könne man ein Schlichtungsverfahren bei der e-control beantragen.
2. Eingeschriebener Brief an die Feistritzwerke, um sie vom Schlichtungsverfahren in Kenntnis zu setzen und die höfliche Aufforderung meinerseits, doch gemeinsam den Bescheid abzuwarten. Eingeschrieben auch die Beantragung des Schlichtungsverfahrens. Verwendung des 11-Seiten Manuskripts von Anwalt Forsthuber mit persönlichen Ergänzungen.
Beide Briefe wurden von mir vor Ablauf der „Feistritzwerke-Frist“ abgeschickt.
3. Am letzten Tag dieser Frist: eingeschriebener Brief der Feistritzwerke mit letztem verpflichtenden Termin
4. Telefonat mit Herrn H. und Frau B. von den Feistritzwerken. Falsche Aussagen wie: das wären die Vorgaben der e-control. Wenn die e-control zu meinen Gunsten entscheidet, bekomme ich wieder einen Nicht-Smartmeter, falls vorhanden Ferraris. Ich hätte die Wahl des Meßgerätes zu dulden. Ich: aber es ist meine Stromleitung. Sie haben die Büchse der Pandora geöffnet.
5. Einbau Smartmeter durch einen jungen Mitarbeiter der Feistritzwerke. Ich habe eine Audio Aufzeichnung der Beantwortung meiner Fragen durch ihn und seine unsichere Stimme: dieser opt-out-Zähler ist also ein digitaler Standardzähler? Nein, ist alles das gleiche. Bei Deaktivierung der Abschaltfunktion frage ich ihn, ob wir nun zusammen aus dem Haus gehen und die Abschaltfunktion draussen im Freien mit seinem Gerät wieder aktivieren können. Ja natürlich geht das immer, war seine Antwort. Er sagte auch, im Dezember 2023 in einer Sitzung der Feistritzwerke wäre beschlossen worden, die Bescheide der e-control nicht mehr abzuwarten. 
6. Ich unterschrieb das Formular mit den Worten: „unter Androhung der Stromausschaltung genötigt“

Quelle: Berichtsinhalte wurden ohne jegliche Änderung übernommen. Stand Jänner bis Juli 2024

Bericht 2 von G. K.:

Mein Ablauf ist auch sehr Brutal, und Filmreif.
In kurzen Worten an euch………meinen 70 Koifischen wurde die Sauerstoffpumpe trotz großer Hitze durch die Abschaltung gekappt!
Der Monteur ging vorher noch zum Fischteich und sah die Fische im Teich Schwimmen! Nach Abschaltung hat er mit der dicken Sicherung in der Hand kontrolliert, ob die Sauerstoff zufuhr und die komplette Filteranlage auch sicher Stillsteht!!
….Worauf die Fische alsbald nervös wurden und wussten das was nicht stimmt,
Wir haben alle Videos dazu!! Er hätte auch abgedreht wenn ich 70 Pflegebedürftige bzw. ein Pflegeheim hätte! Diese Ansage auch auf Video!!!! Er macht nur seinen Jop, hat er gesagt, auch auf Video!!
Ich sehe die jenigen als Auftragskiller. 
(…)
Ich hatte bei meiner Abschaltung 18 Zeugen die bei mir vor Ort waren auf einen letzten Kaffee und Kuchen,….. und den kompletten Tathergang bezeugen können bzw. auch werden, und so einige diesen Ablauf auch live mitgefilmt haben! Selbst der Monteur hat sich vorweg mit Kaffee und Kuchen gestärkt, danach hat er seinen Jop gemacht obwohl ich ihm gebeten habe vor allen Leuten, das vorweg meine mails beantwortet werden sollten!!
Es gibt scheinbar auch kein Datenblatt für das seltsame Zeugs das sie mitten im Haus einbauen !?!

Hier weitere ausgewählte Berichte über die unbegreiflichen Praktiken der Energiebetreiber:

13. Hatte heute Gerichtsverhandlung wegen meinem eichfälligen Zähler. Eine Farce – Der Richter ist voll drübergefahren – und wollte dass ich verurteilt werde. Meine Argumente wollte er gar nicht hören, weil er heute 18 Verhandlungen einberaumt hatte, er war eh schon im Verzug. Der Richter xxxxxxx meinte wörtlich „Gerechtigkeit gibt es nur im Himmel“ ………

14. Obwohl das unbewohnte und baufälliges Haus demnächst abgerissen werden soll, beauftragte der Netzbetreiber den Rechtsanwalt, um einen Smart Meter Einbau zu erzwingen. Der Rechtsanwalt zeigte kein Verständnis für die Argumente der gesundheitlich schwer geprüften Frau (Gehirntumor) und verspottete und lachte über diese.

15. Ich hatte heute die Gerichtsverhandlung. Richterin hatte meine vorher eingebrachten Argumente augenscheinlich nicht mal gelesen und jammerte nur über den Zeitdruck. Der Verhandlungsablauf war so getrimmt, dass Druck vom Kläger mit Beihilfe Gericht wegen Kosten – Vergleich ist billiger, stimmen sie zu, denn wir helfen ihnen damit Kosten zu sparen. Sachverhaltsermittlung wurde lapidar von der Richterin vom Tisch gewischt. ……………….. Faktum ist seitens der Gerichte und dem Klägervertreter, das Vorergebnis/Urteil steht schon im Vorhinein fest……….

Weitere Berichte über die Vorgehensweisen der Netzbetreiber finden Sie hier: https://www.stop-smartmeter.at/Berichte/0042.pdf

Diese Berichte sollen uns vor Augen führen, mit welchen brutalen und illegalen Methoden die Energiebetreiber versuchen, ihre Ziele gegen den Willen des Volkes durchzusetzen. Sie versuchen, das Volk zu erpressen, zu demütigen und zur Duldung eines Smart Meters zu zwingen.

Die Bürger dürfen ablehnen – und der Energiebetreiber hat das zu akzeptieren

Welche Formulierung in diesem Gesetzestext ist unverständlich oder missverständlich? Das ELWOG spricht doch eine für jeden Bürger verständliche Sprache. Energiebetreiber haben, das ist jetzt eine Annahme, doch sicherlich auch eine Rechtsabteilung. Warum müssen Bürger dann gezwungen werden, wenn sie doch ablehnen können und der Energiebetreiber die Ablehnung, ohne Wenn und Aber, zu akzeptieren hat?

§ 83. (1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann nach Durchführung einer Kosten/Nutzanalyse die Einführung intelligenter Messeinrichtungen festlegen. Dies hat nach Anhörung der Regulierungsbehörde und der Vertreter des Konsumentenschutzes durch Verordnung zu erfolgen. Die Netzbetreiber sind im Fall der Erlassung dieser Verordnung zu verpflichten, jene Endverbraucher, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird, mit intelligenten Messgeräten auszustatten, über die Einführung, insbesondere auch über die Kostensituation, die Netzsituation, Datenschutz und Datensicherheit und Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern, Bericht zu erstatten und die Endverbraucher zeitnah über den Einbau eines intelligenten Messgeräts sowie die damit verbundenen Rahmenbedingungen zu informieren. Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen. Die Regulierungsbehörde hat die Aufgabe, die Endverbraucher über allgemeine Aspekte der Einführung von intelligenten Messgeräten zu informieren und über die Einführung von intelligenten Messgeräten, insbesondere auch über die Kostensituation, die Netzsituation, Datenschutz und Datensicherheit, soweit bekannt, den Stand der Entwicklungen auf europäischer Ebene und über die Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern, jährlich einen Bericht zu erstatten.

https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung/bundesnormen/20007045/elwog%202010,%20fassung%20vom%2014.06.2021.pdf

Der Smart Meter ist wieder nur ein weiterer Baustein der Globalisten zu ihrem Palast der Macht. So unscheinbar er aussieht, so gefährlich ist er für unsere Freiheit, unsere Gesundheit und unsere Selbstbestimmung. Es ist erstaunlich, wie oft die Wahrnehmung dessen, was uns bedrohlich scheint, heruntergespielt wird. In einer Welt, die zunehmend von digitalen Technologien beherrscht wird, verstecken sich die Risiken oft im Verborgenen, unter der Fassade des Alltäglichen.

Sie, als aufmerksamer Leser, wissen vielfach bereits, welche technischen Möglichkeiten mit Smart Metern möglich sein können, deshalb haben Sie auch das Know-How andere Menschen darüber zu informieren.

Nach der Anforderungsverordnung 2011 müssen Smart Meter über eine unidirektionale Kundenschnittstelle sowie eine bidirektionale Multi-Utility-Schnittstelle (z.B. Wasser, Gas, Wärme) verfügen.

Quelle: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2024_15_Smart_Meter_Stand_2022.pdf Seite 53

Dieses Gerät ist demnach nicht nur ein gewöhnlicher intelligenter Stromzähler, der den Energieverbrauch optimiert und abhängig von Spitzenzeiten verschiedene Tarifstufen anwendet oder aus der Ferne den Stromfluss steuert. Vielmehr verschaffen sich die Globalisten und deren Unterstützer durch dieses kleine, vermeintlich unauffällige Gerät und seine bidirektionale Kommunikationsschnittstelle umfassende Kontrolle über Ihr Leben.

Wenn in Zukunft zusätzlich zu elektrischen Verbindungen auch Wasser-, Gas- und Heizungszähler an diese Schnittstellen angeschlossen werden, liefern diese intelligenten Zähler den globalen Akteuren alle notwendigen Daten, um Sie lückenlos zu überwachen und zu beeinflussen. Sie könnten Ihre Heizung drosseln oder die Gaszufuhr unterbinden, wenn Sie aus ihrer Sicht nicht kooperativ genug erscheinen oder Kritik an ihnen üben. Weitaus alarmierender ist die potenzielle Fähigkeit, Ihnen das Wasser abzustellen, was im Extremfall zu Dehydration führen könnte. Das erschreckende Ergebnis: Der Tod durch Smart Meter!

Nun sind wir fast am Ende unserer Reise angelangt. Bevor sich unsere Wege trennen – hoffentlich nur bis zum nächsten Artikel – möchten wir Sie bitten: Diskutieren Sie mit Ihren Freunden und Bekannten über Ihre „Reise von der griechischen Mythologie bis zu den Smart Metern“ und stellen Sie ihnen die Frage, ob sie bereit gewesen wären, sich mit dem jetzigen Wissensstand einen Smart Meter einbauen zu lassen.

Sprechen Sie mit ihnen über die Anfangszeiten der Pandemie und vergleichen Sie die Parallelen zum Smart-Meter-Einbau. Das Übel beginnt im Kleinen. 

Sie wissen, wie es dazu gekommen ist: Eine Impfpflicht in Österreich? Unvorstellbar! Doch dann plötzlich: Autorität! Ausgangssperren! Gewalt! Impfpflicht! 

Sprechen Sie mit denen, die nicht die Möglichkeit haben, zu diesen Informationen zu gelangen. Auch dieses Mal ist es ähnlich, lediglich die Vorgehensweise unterscheidet sich. Wenn wir die Strategie der Globalisten genau beobachten, können wir von ihnen lernen. Gehen wir in kleinen Schritten vor, unterstützen wir einander, vernetzen wir uns, informieren wir uns gegenseitig, halten wir zusammen. Es darf nicht geschehen, dass eine kleine Gruppe emotionsloser, größenwahnsinniger Personen durch ein Smart Meter die Möglichkeit erhält, über das Leben von neun Millionen Menschen in Österreich zu bestimmen.

Hier ist nicht nur das Ende unserer Reise, sondern auch das Ende der Geschichte über die «Büchse der Pandora». Die Erzählung von der Büchse der Pandora regt häufig dazu an, über den Umgang mit eigenen Ängsten und den Herausforderungen, die uns das Leben stellt, nachzudenken. Sie verdeutlicht, dass selbst in den dunkelsten Zeiten die Hoffnung bleibt. Diese Hoffnung verleiht uns die Kraft, weiterzumachen und an ein besseres Morgen zu glauben.

Gerichtsbeschluss macht Hoffnung

Vielleicht ist die Hoffnung noch nicht zur Gänze von den Globalisten zerstört worden, denn es liegt an uns, sie lebendig zu halten. Wir sollten das Potenzial nutzen, das in der Zusammenarbeit und dem gegenseitigen Beistand steckt und niemals unsere Zuversicht verlieren. Indem wir unser Handeln als kollektive Verantwortung begreifen, schaffen wir eine Zukunft, die von Menschlichkeit und einem unerschütterlichen Vertrauen in bessere Zeiten geprägt ist.

Der widerständige Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber berichtet:

das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz jetzt was sehr Interessantes in einer ähnlichen Sache entschieden: Die haben nämlich gesagt, dass auch der Endverbraucher berechtigte Interessen hat, die der Netzbetreiber zu berücksichtigen hat, zu respektieren hat. Aus Punkt 10 der allgemeinen Verteilernetzbedingungen lässt sich zudem allein nicht ableiten, dass eine Netzbetreiberin berechtigt wäre gegen die Verweigerung des Austausches der analogen Messanlage gegen Smart Meter mit einer Netzabschaltung vorzugehen. Also das ist Juristendeutsch und bedeutet diese Drohung, die vom Netzbetreiber ausgesprochen wird „wenn du nicht spurst, Verbraucher, wenn du nicht das machst, was wir sagen, dann drehen wir den Strom ab“, dass das gesetzlich falsch, verboten ist, nicht sein darf. Das hat jetzt das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz festgestellt. Danke dafür. Weiters hat das Gericht festgestellt, dass nicht einmal feststeht, ob überhaupt ein Zuwiderhandeln oder ein bloßes Verfolgen der berechtigten Interessen seitens der Endverbraucherin vorliegt. Das heißt, man kann sich als Verbraucher durchaus auf seine Rechte berufen und damit begründet sagen: Ich will diesen Einbau nicht und das muss auch der Netzbetreiber respektieren. Und wenn der Netzbetreiber der Meinung ist, es muss trotzdem eingebaut werden, dann soll er bitte den Gerichtsweg beschreiten. Die Entscheidung stammt von Ende August [2024], es ist anzunehmen, dass dagegen sicher ein Rechtsmittel erhoben wird, und zwar vom Netzbetreiber. Das bedeutet: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber sie ist ein sehr guter Hinweis darauf, wie sich Netzbetreiber zu verhalten haben und welche Rechte Endverbraucher haben. Persönlich muss ich sagen: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Das ist für mich auch persönlich ausgesprochen erfreulich. Gemeinsam schaffen wir einfach mehr.

Quelle: Auszug aus Transkript von RA Forsthuber, Mag. https://www.youtube.com/watch?v=2Mv2VtSEZWs vom 12.09.2024

Dies ist ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die Globalisten streben danach, uns alles zu nehmen, uns auseinanderzudividieren und zu erzwingen, dass wir ihnen gehorchen.

Doch unseren Willen, unseren Glauben werden sie niemals unterwerfen können. Die Hoffnung stirbt zuletzt! In diesem Sinne: Geben Sie niemals auf. Reden, informieren und diskutieren wir miteinander. 

Lassen Sie uns auch heute mit einem Zitat enden.

Kannst du selbst kein Ganzes sein, schließ als dienend Glied an ein Ganzes dich an.

Friedrich Schiller, deutscher Dramatiker 10. November 1759 bis zum 9. Mai 1805

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