Während straffällig gewordene Asylwerber in Österreich problemlos verbleiben, konzentriert der Staat seine vereinzelten Abschiebe-Bemühungen ausgerechnet auf solche Menschen, die hier gut integriert sind, eigenständig ihren Lebensunterhalt verdienen und die durch ihren christlichen Glauben in ihrem Heimatland bedroht sind. Der Fall der Inderin Emilia Lopez und ihrer Kinder empört aktuell die Gemeinde Haslach.
Erneut eine „mutige“ Abschiebung einer ausländischen Familie durch Behörden
Ein Gastkommentar von Andrea Drescher
Wieder gibt es einen Fall, bei dem hervorragend integrierte Menschen ausländischer Herkunft rigoros durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aus Österreich entfernt werden sollen, während mehrfach straffällig gewordene Asylsuchende frei herumlaufen bzw. problemlos untertauchen können.
Emilia Lopez (40), eine Inderin christlichen Glaubens, soll am 13. April um 17.00 Uhr zusammen mit ihren beiden Kindern nach Delhi abgeschoben werden. Seit 11. April befindet sich die Mutter mit ihren beiden Kindern, 15 und 21 Jahre alt, im Anhaltezentrum in Wien. Die Familie, die 2,5 Jahre in Haslach in Oberösterreich lebte, ist in der Gemeinde nicht nur gut angekommen, sondern gut aufgenommen. Und nicht nur der Bürgermeister hat sich für den Verbleib der Familie eingesetzt. In einer kurzfristig anberaumten Unterschriftenaktion forderten fast die Hälfte der Bürger aus der Gemeinde Haslach ein Bleiberecht für die Familie.
Der Betreuer des Asylquartiers und Vertrauensperson der Familie, Klaus Peter aus Haslach richtet sich mit einem Aufruf an Behörden und Medien und bat um Unterstützung. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach.
Über die Familie berichtet er, dass sie bestens integriert ist, beliebt, gebildet und fleißig sei und in Mangelberufen im Altenheim und Gastgewerbe arbeite. Die Familie liegt dem Staat nicht auf der Tasche. Sie ist korrekt in der Gemeinde gemeldet, es besteht keine Gefahr für niemanden bzw. auch keine Gefahr, dass die Familie illegal untertaucht.
Aus seiner Sicht muss man berücksichtigen, dass
- Haftungsgarantie und 10-jähriges Wohnrecht für die Tochter besteht
- Mutter und Tochter in Mangelberufen tätig sind
- Sohn und Tochter sich in Ausbildung befinden
- ihr Aufenthalt klar geregelt ist (Tochter mit Wohnrecht bzw. Mietvertrag bei Prof. Park, die Mutter in einer Gemeindewohnung)
- alle sehr gute Deutschkenntnisse auf A2 Niveau besitzen
- mehr als 1000 Einwohner für ein Bleiberecht in Haslach unterschrieben haben, und das bei einer Gemeinde mit 2600 Einwohnern
- eine Petition für ihr Bleiberecht von Bürgermeister, lokalen Politikern, Pfarrern, Bischof von Linz und unzähligen weiteren vorliegt
Klaus Peter war am 11. 04. 2023 bei der Festnahme als Vertrauensperson der Familie anwesend. Die Tochter ist sehr stark psychisch belastet und akut suizidgefährdet, was vom Hausarzt Dr. Erwin Rebhandl bestätigt wird.
Aus seiner Sicht ist die Abschiebung nicht rechtmäßig, da verschiedene Fehler gemacht wurden und ein Antrag nicht bearbeitet worden sei. Die Rot-Weiss-Rot Karte mit Inlandsantrag konnte nicht bearbeitet werden, da im Bescheid ein Einreiseverbot verhängt wurde. Dieses Einreiseverbot sei laut Rechtsanwalt Dr. Embacher, der die Familie vertritt, verfassungswidrig und darf einen weiteren Verfahrensverlauf nicht hemmen. Das Attest des Hausarztes bzgl. der suizidalen Gefährdung sowie die Antragsunterlagen liegen Report24 vor.
Klaus Peter fordert die Behörden auf, die Abschiebung auszusetzen bzw. aufzuschieben, sodass in der Zeit (ca. 3 Wochen Dauer) die Rot-Weiss-Rot Karte genehmigt werden kann.
Im Telefonat mit Klaus Peter sagte dieser am Abend des 12. Aprils:
„Der Innenminister kann uns diese drei Wochen Zeit schenken. Ich bitte daher alle, diesen Aufschub per E-Mail unter [email protected] sowie [email protected] beim Innenministerium zu fordern. Je mehr Menschen mitmachen, desto besser. Ansonsten bleibt uns nur noch der Protest vor dem Anhaltezentrum in der Zinnergasse 29a in Wien – eine lautstarke Forderung nach humanitärem Bleiberecht für die Familie.“
Der Länderinformation der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.11.2022 kann man entnehmen, dass in Indien gewaltsame Angriffe auf Christen zunehmen. Christen werden dort ermordet, Frauen werden aufgrund ihres Glaubens Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Belästigung.
Die Bedrohungslage für Christen in Indien ist dem BFA also bekannt, die besondere Bedrohungslage alleinstehender Frauen in Indien ebenfalls. Darüber hinaus droht der Familie die Verhaftung, da ihr Ehemann kriminell ist, und in Indien Sippenhaft besteht.
Es ist offensichtlich, dass die Behörden Frau Lopez und ihre beiden Kinder trotz dieser großen Gefährdung abschieben wollen. Der Grund ist allerdings nicht erkennbar.
Es ist uns unverständlich, dass eine derart offensichtlich gefährdete Familie abgeschoben werden soll. Wie lässt sich das mit unseren Grundrechten und –werten vereinbaren? Dieser Frage werden sich die Verantwortlichen stellen müssen, auch wenn es für dann für Emilia Lopez, ihren Sohn Joshua und ihre Tochter Joia vielleicht zu spät sein kann.
Die Meinung von Gastautoren muss nicht der Blattlinie oder Meinung der Redaktion von Report24 entsprechen.