Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungen gegen Lindemann ein: „An Anschuldigungen war nichts dran“

Bild Till Lindemann: Sven Mandel, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Schwerer Schlag für die „Woken“: Nachdem zuvor bereits die Ermittlungen gegen Till Lindemann seitens der Staatsanwaltschaft in Vilnius eingestellt worden waren, kam nun auch die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Schluss, dass es keine hinreichenden Beweise oder auch nur Indizien für die Sexualstraftaten gibt, die dem Rammstein-Sänger vorgeworfen wurden. Eine weitere MeToo-Kampagne erweist sich als Lüge. Auf eine Entschuldigung der Mainstream-Journaille darf Lindemann aber mutmaßlich lange warten…

Während aktuell Hubert Aiwanger als neue Sau durchs Dorf getrieben wird, weil sein Bruder zu Schulzeiten ein geschmackloses, „antisemitisches“ Flugblatt verfasst haben soll, war es um Till Lindemann bereits ruhig geworden: Die Rammstein-Tour ist beendet, woke Antifanten mit „Kill Till“-Plakaten hatten entsprechend keinen Ort zum Demonstrieren mehr und Lindemanns Anwälte verzeichneten vor Gericht einen Sieg nach dem anderen.

Nun hat auch die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen gegen den Musiker eingestellt. Die Strafanzeigen gegen Lindemann gingen hier nicht etwa von Opfern aus, sondern von aufgehetzten Medienkonsumenten: Hinreichende Beweise oder Indizien gegen den 60-Jährigen existieren jedoch offensichtlich nicht. „An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran“, konstatierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke, einer von Lindemanns Verteidigern.

Lindemann selbst hatte auf einem der letzten Rammstein-Konzerte in Berlin angemerkt: „Und denkt immer daran: Bösen Zungen glaubt man nicht, die Wahrheit kommt doch eh ans Licht.“ Das dürfte sich nun endlich bewahrheitet haben. Fraglich bleibt, ob die Hexenjagd des Mainstreams gegen den Musiker nun tatsächlich ein Ende findet, oder ob man dafür sorgen wird, dass die Vorwürfe trotz ihrer Haltlosigkeit an ihm haften bleiben werden. Wozu eine derartige mediale Hetze führt, wurde bereits überdeutlich: Nicht nur das Rammstein-Büro in Berlin wurde angegriffen – auch in Lindemanns Berliner Wohnung wurde eingebrochen.

Auf seine Fanbase dürfte Lindemann sich aber verlassen können: Die ließ sich von der Kampagne gegen ihn nicht beirren und blieb ihm und der Band Rammstein treu. Im Herbst startet dann Lindemanns Tour mit seinem Solo-Projekt. Seine Anwälte kündigten derweil an, auch zukünftig gegen unzulässige Darstellungen und rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen in den Medien und sozialen Netzen vorgehen zu werden.

Nachfolgend lesen Sie die Presseerklärung der Rechtsanwälte Schertz Bergmann:

PRESSEERKLÄRUNG zu Till Lindemann: Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann ein

Nachdem die Nordirin Shelby Lynn in den sozialen Netzwerken behauptet hatte, anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) am 23.05.2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein, veröffentlichte die YouTuberin Kayla Shyx nur wenige Tage später, nämlich am 05.06.2023, ein YouTube-Video, in dem sie unter Berufung auf Shelby Lynn und angebliche Aussagen weiterer Frauen behauptet hatte, Mädchen seien von Till Lindemann sexuell missbraucht worden, nachdem man ihnen zuvor K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol zugeführt habe. Diese Anschuldigungen wurden von zahlreichen Medien aufgegriffen und fanden weltweit Beachtung.

Unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx sowie nachfolgende Medienberichte hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Till Lindemann bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt waren, sondern ausschließlich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte.

Nach Eingang der Strafanzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren unter dem Az. 284 Js 1412/23 wegen möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein. Ausweislich der Ermittlungsakte wurde u.a. die YouTuberin Kayla Shyx zu ihren öffentlichen Anschuldigungen befragt.

Mit Verfügung vom 29.08.2023 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt. Da die Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu.

Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) das von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Auch dort ist ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht mehr gegeben.

Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt. Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von Prof. Dr. Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten. Rechtsanwalt Gercke kommentiert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wie folgt

„Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens belegt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“

Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten. Vor diesem Hintergrund werden wir für unseren Mandanten weiterhin zivilrechtlich gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vorgehen.

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