Wer hat hier „Korruption“ gesagt? Oder gar „Betrug am Volk“? Unter Linken natürlich niemand, dort ist man staatshörig und konnte gar nicht genug Zwangsmaßnahmen haben. Nun aber beginnen sich ganz leise Zweifel am Weltbild zu regeln. Ausgerechnet der ORF-Mann Martin Thür wundert sich, weil das grüne Gesundheitsministerium verweigert, die Grundlagen für alle Corona-Maßnahmenentscheidungen zu veröffentlichen. Ein weiteres Zeichen für totalen Demokratieverfall.
Ein Kommentar von Florian Machl
Wenn man Demokratie als Herrschaft durch das Volk begreift, ist klar, dass man diesem Volk alle Daten, Informationen und Hintergründe für qualifizierte Entscheidungen zur Verfügung stellen muss. Ich betone das Wort „muss“, ein „kann“ oder „vielleicht“ ist nicht vorgesehen.
Des Journalist Maximilian Werner hat das Gesundheitsministerium unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz ersucht, die fachlichen Begründungen für die Corona-Maßnahmen inklusive des Lockdowns 2021 („für Ungeimpfte“) zu übermitteln. Die Anfrage wurde über die Plattform „Frag den Staat“ eingereicht. Das Ministerium leistet dem Antrag nicht Folge. Die Antwortfrist verstrich, die Beantwortung war bereits sieben Monate überfällig.
Die Frist zur Beantwortung beträgt eigentlich acht Wochen. Es ist also als Amtsmissbrauch zu werten, dass man weitere sieben Monate vergehen ließ, bevor ein schriftlicher Bescheid erging. Der Antrag auf Akteneinsicht wäre rechtlich nicht gedeckt. Diese Form der Beantwortung ist hier nachlesbar.
Werner gab nicht auf und nutzte das mögliche Rechtsmittel der Beschwerde. Diese ist hier nachlesbar und sehr gut und nachvollziehbar begründet. Der Behörde wird Verstoß gegen geltendes Recht und Menschenrechte interpretiert.
Weitere zwei Monate später legte das Gesundheitsministerium diese Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vor und erklärte ihr mutmaßlich rechtswidriges Handeln. Die fachlichen Begründungen der Covid-Maßnahmenverordnungen wären „nur zur Überprüfung der Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erstellt worden.“ Das Auskunftspflichtgesetz würde Behörden nicht zur Bekanntgabe zugrundeliegenden Erwägungen verpflichten. (Es gibt diesbezüglich aber bereits anderslautende Gerichtsentscheidungen.)
Dann beruft sich das Gesundheitsministerium darauf, dass die Fachinformationen ja auch aus anderen Quellen wie der AGES, dem RKI und dem US-amerikanischen CDC zusammengetragen werden können. Das ist bemerkenswert – der interessierte Journalist oder Bürger soll irgendwelche ausländische Quellen studieren und sich selbst etwas zusammenreimen, was möglicherweise in der Begründung für Maßnahmen gestanden haben könnte.
Letztendlich hielt das Gesundheitsministerium fest, dass die verlangte Auskunft keine Verschwiegenheitspflicht berührt, man sie aber trotzdem nicht erteilen möchte. Auch diese Aussage ist klar rechtswidrig, im Grunde genommen ein Rechtsbruch mit Ansage. Das Ministerium führte weiter aus, dass das Anfragerecht dazu missbraucht würde, um die Behörde lahmzulegen. Außerdem könnte die Interpretation der Daten zu undifferenzierter Kritik missbraucht werden. Eine Übermittlung sei „wegen der aufgeheizten medialen Stimmung nicht zweckmäßig“.
Das ist einigermaßen überraschend, denn die öffentliche Meinung wurde durch Zahlung von einer Milliarde Euro an alle Printmedienhäuser soweit gekauft und manipuliert, dass zumindest im Mainstream nur eine Meinung publiziert wurde. Von „aufgeheizter Stimmung“ kann keine Rede sein, denn es ist im öffentlichen Diskurs nur eine einzige Meinung zulässig – jene der Regierung.
Markus Hametner, Vorstandsmitglied im Forum Informationsfreiheit, kann das nicht nachvollziehen: Es klinge fatal, „wenn die Behörde sagt, dass die [öffentliche] Debatte schlechter werden würde, wenn sie ihre Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellt“.
Maximilian Werner, 9. Dezember, Twitter
Nun wird auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofs gewartet. Dieser ist naturgemäß wie jeder andere Gerichtshof in Österreich politisch besetzt. Das soll nicht bedeuten, dass die dort tätigen Richter kein Gewissen haben oder sich kollektiv gegen geltendes Recht stellen. Insbesondere aufgrund der schwachen und klar rechtswidrigen Begründung des Ministeriums besteht eine gewisse Chance, dass das BVwG die Veröffentlichung anordnet.
Die Entscheidung hat eine große Bedeutung dafür, ob die Öffentlichkeit erfahren darf, aus welchen Gründen man ihr in einer angeblichen Demokratie zentrale Grundrechte entzogen hat. Es darf zu Recht vermutet werden, dass die Gründe völlig willkürlich waren und bei Weitem nicht für das Verhängen der Maßnahmen ausgereicht haben. Ganz speziell nicht für die spalterische, diskriminierende und nötigende Vorgangsweise gegen Ungeimpfte.
Klar ist: Wer „vertraut der Wissenschaft“ predigt, kann nicht Studiendaten 75 Jahre unter Verschluss halten (Pfizer, USA) oder Entscheidungsgrundlagen für grundrechtseinschränkende Maßnahmen generell geheim halten. Denn da fällt sogar dem hartnäckigsten Regierungsfan auf, dass etwas nicht stimmt.