Selbst wenn Todesfälle infolge der Corona-Impfungen selten wären, reicht ein einziger Todesfall aus, um eine Zwangsimpfung illegal zu machen. Das ist die Rechtsansicht des Gerichts in Sizilien, die nun vom Verfassungsgericht geprüft werden muss. Der italienische Anwalt Marco Mori führt aus: „Wer soll bestimmen, wie viele Bürger entbehrlich sind? Darüber kann man nicht diskutieren. Sonst führt es zum Nationalsozialismus.“
Der italienische Anwalt Marco Mori berichtete in einem Video über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Palermo, Sizilien:
Dieses urteilte bereits am 16. März 2022 auf 53 Seiten über die Beschwerde eines Studenten eines Pflegestudiengangs hinsichtlich einer für das Studium verpflichtenden Impfung gegen Covid-19. Die Universität hatte ihn aufgrund der Verweigerung der Impfung gesperrt, die für Angehörige von Pflegeberufen verhängt worden war – dagegen ging er gerichtlich vor.
Die Vorgeschichte war für die italienische Justiz unrühmlich. Das Verwaltungsgericht Palermo hatte die Beschwerde in erster Instanz abgewiesen, doch der Beschwerdeführer gab nicht auf. Als Nächstes wurde eine Untersuchung durch ein Gremium angeordnet, das aus dem Generalsekretär des Gesundheitsministeriums, dem Präsidenten des Höheren Instituts für Gesundheit und dem Direktor der Generaldirektion für Gesundheitsprävention bestand. Dieses berichtete am 25. Februar und erklärte sich in einer Anhörung am 16. März.
Das Verwaltungsgericht kam letztendlich zu dem umfangreich begründeten Schluss, dass eine Impfpflicht nach geltendem italienischen Recht verfassungswidrig sei. Das Urteil muss nun dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt werden, der daraus eine rechtsgültige Entscheidung abzuleiten hat.
Weitaus mehr Nebenwirkungen und Todesfälle als bei allen anderen Impfungen
Das Gericht, vertreten durch fünf Juristen unter dem Vorsitz von Präsidentin Rosanna De Nictolis, beschäftigte sich ausgiebig mit den möglichen Nebenwirkungen der Impfungen, die bis zum Tod führen können. Dabei bediente man sich der Nebenwirkungs-Datenbank Eudravigilance der Europäischen Union. Darin waren bis Ende Januar 2022 582.000 Fälle von Nebenwirkungen nur für den Impfstoff von Pfizer/Biontech vermerkt, davon rund 7.000 mit tödlichem Ausgang. Auch die entsprechenden Zahlen der anderen Impfstoffe wurden aufgelistet. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt bereits über 9.000 Todesmeldungen im System. Im Vergleich mit anderen Impfungen wären diese Zahlen sehr hoch.
Das Gericht hielt fest, dass die meisten der genannten Nebenwirkungen zweifellos mild wären. Daneben gibt es aber auch schwerwiegende Nebenwirkungen, welche die Gesundheit der Geimpften irreversibel gefährden. Das Gericht zweifelte daran, dass Arzneimittel, die auch zu Behinderung oder Tod führen können, den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügen.
Freiwillige Einwilligung völlig unmöglich, medizinische Mängel im Vorfeld
Sehr wesentlich ist auch der Umstand, dass das Prinzip der informierten Einwilligung der zu Impfenden nicht erfüllt werden kann. Wer zu einer Impfung verpflichtet wird, kann in diese Impfung nicht „freiwillig“ einwilligen, das wäre sachlich unvereinbar.
Man beschäftigte sich aber auch mit einigen unlogischen Vorgängen im Vorfeld der Impfungen. So wäre vor der Verabreichung einer Impfung nicht einmal ein aktueller Corona-Test vorgesehen. Bei bereits infizierten Personen wäre aber das Risiko einer abnormen Reaktion des Immunsystems sehr groß – in solchen Fällen sollte gar nicht geimpft werden. Das ist ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte zuvor, wenn überhaupt, dann so gut wie nie auftauchte.
Laut Marco Mori sind die wichtigsten Zeilen des Urteils die Folgenden:
Der vom Verfassungsgerichtshof aufgestellte Maßstab für die Durchsetzung zwangsweiser ärztlicher Behandlungen darf keine quantitative Bewertung beinhalten. So ist die Zulässigkeit einer Zwangsimpfung auszuschließen, wenn dabei Produkte verwendet werden, deren Auswirkungen auf die Gesundheit der geimpften Patienten die Schwelle der normalen Verträglichkeit überschreiten. Das darf das Risiko schwerwiegender oder tödlicher Nebenwirkungen nicht einschließen, auch wenn diese im Verhältnis zur geimpften Bevölkerung gering sind. Selbst wenn es nur wenige sind, reicht nur ein Todesfall aus, um dies unzulässig zu machen. Selbst für den Fall, dass wir das Risiko von – wenn auch seltenen – tödlichen Nebenwirkungen akzeptieren, hätte dieses Kriterium sensible ethische Auswirkungen.
Wenn der Staat den Tod seiner Bürger anordnet, ist das Nationalsozialismus
Der Anwalt bringt es in eigenen Gedanken und Worten auf den Punkt: Niemand darf den Prozentsatz „entbehrlicher“ Bürger bestimmen, die durch Nebenwirkungen einer Impfung sterben können. Darüber könne man nicht diskutieren. Sonst würde es zum Nationalsozialismus führen.
Es ist allerdings zu befürchten, dass die notwendige Begutachtung durch den Verfassungsgerichtshof politisch motiviert ausfallen könnte. An sich sollte jeder Jurist – so Mori – dem Urteil des Verwaltungsgerichts folgen. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass Urteile begründet werden müssen. Wann mit dieser Gerichtsentscheidung zu rechnen ist, ist leider unbekannt.
Das Urteil ist im Original hier zu finden.