Schuldirektionen in Österreich sind prinzipiell dazu ermächtigt, eigenständig Corona-Maßnahmen zu verhängen. Rechtlich gestaltet sich dies aber keinesfalls einfach: Maßnahmen wie Masken- oder Testpflicht müssen durch die Direktionen nämlich einwandfrei begründet und ihre Unschädlichkeit belegt werden. Eltern haben somit gute Ansatzpunkte, um gegen etwaige eingeführte Maßnahmen an den Schulen ihrer Kinder vorzugehen. Die Initiative „Gesundheit für Österreich“ informiert über die zu ergreifenden Schritte.
Report24 berichtete bereits über die Einschätzung der Rechtsanwälte für Grundrechte zur neuen Schulverordnung, die die Schuldirektionen dazu ermächtigt, eigenständig Corona-Maßnahmen zu verhängen – unter bestimmten Voraussetzungen. Auch die Initiative „Gesundheit für Österreich“ griff diese juristische Einordnung auf und mahnte die Schuldirektionen in einem offenen Brief, dass diese ihre Maßnahmen korrekt begründen müssen. Das dürfte sich allerdings schwierig gestalten, denn die Direktionen müssten die epidemiologische Lage fachlich beurteilen und mit eindeutigen Nutzensnachweisen ihre ergriffenen Maßnahmen rechtfertigen. Auch müssten sie etwaige Gesundheitsschäden durch die Maßnahmen sicher ausschließen können, was in Anbetracht von Studien, die eine schädliche Wirkung von beispielsweise Masken belegen, kaum möglich sein dürfte.
In einem Schreiben vom 17. Oktober klärt die Initiative nun darüber auf, was Eltern tun können, wenn die Schulen ihrer Kinder dennoch wieder Corona-Maßnahmen einführen:
Schule ordnet Maßnahmen an? – Das können Eltern jetzt tun
Liebe FreundInnen, liebe NetzwerkerInnen,
heute ging unser offener Brief an alle Schulen Österreichs, in dem wir die Direktionen darauf hinweisen, dass sie sich möglicherweise strafbar machen, wenn sie eigenmächtig Masken- oder Testpflicht an ihren Schulen anordnen. Den gesamten Brief lesen Sie hier: www.gesundheit-oesterreich.at/covid-19-schulverordnung
Was Eltern jetzt tun können, wenn eine Schule wieder Maßnahmen einführt: Antworten Sie der Schuldirektion!
1. Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die jeweilige Maßnahme ein. („Was hat Sie zu dieser Entscheidung veranlasst? Welchen Nutzen hat diese Maßnahme? Welche wissenschaftlichen Erklärungen haben Sie dafür?“)
2. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung ein. („Können Sie mir schriftlich versichern, dass weder Tests noch Masken meinem Kind körperlichen oder psychischen Schaden zufügen können?“)
3. Fordern Sie eine Nutzen-Schaden-Abwägung ein. („Wie gefährdet ist mein Kind durch diese Erkrankung und steht diese Maßnahme in einem ausgewogenen Verhältnis dazu?“)
4. Versichern Sie der Schuldirektion, dass Sie Ihr Kind zu Hause lassen, sollte es Krankheitssymptome zeigen.
Bei rechtlichen Fragen und wenn Sie eine Maßnahmenbeschwerde einreichen wollen, wenden Sie sich zum Beispiel an die Anwälte für Aufklärung (www.afa-zone.at/allgemein/schulleiterinnen-als-gesundheitsbehoerden-unbegruendete-massnahmen-in-schulen).
Hier finden Sie diese Aktion auch auf unserer Website:
www.gesundheit-oesterreich.at/schule-ordnet-massnahmen-an-das-koennen-eltern-tun
Bleiben wir gemeinsam dran, damit unsere Kinder und Jugendlichen zu einer angstfreien Normalität zurückkehren können!
Herzliche Grüße
Die Wissenschaftliche Initiative
Gesundheit für Österreich