Der Rechtsanwalt und Bundesparteisprecher von „Vision Österreich“ Mag. Alexander Todor-Kostic kämpft seit Beginn der Covid-Plandemie für den Schutz der Grundrechte. Selbst von diversen Repressalien lässt er sich nicht davon abbringen. Wie stabil er die rechtliche Grundlage für die zweifelhaften Covid-Verordnungen einschätzt, erzählte er uns im Report24-Interview.
Ein Interview mit Edith Brötzner
Für Mag. Todor-Kostic war bereits zu Beginn der Pandemie klar: Es geht um alles. Unsere Grundrechte und unsere Demokratie sind in Gefahr. Besonders intensiv setzt er sich für das Wohl der Kinder ein. Dauerhaftes Maskentragen und Schulschließungen sind für ihn ein grober Beschnitt der Kinderrechte. Gemeinsam mit engagierten Kollegen unterstützt der Kärntner Rechtsanwalt zahlreiche besorgte Eltern bei der Durchsetzung von Maskenbefreiungsattesten ihrer Kinder. Er erkennt früh, dass der Rechtsstaat in Gefahr ist.
Dieser Verdacht erhärtet sich besonders durch die zahlreichen eingebrachten Strafanzeigen mit Coronabezug, die durchgängig „mangels Anfangsverdacht“ von den Staatsanwälten augenscheinlich ohne nähere Überprüfung zurückgelegt werden. Nach seinem Engagement bei den „Anwälten für Grundrechte“ erweitert er sein Wirkungsgebiet und versucht den Hebel auch im politischen Gefüge mit der „Vision Österreich“ anzusetzen. Hier sieht er eine echte Möglichkeit der Veränderung.
Sollen Bürger zum „Nichtdenken“ animiert werden?
Auch an der vierten Macht im Staat, den Leitmedien, übt der Kärntner Anwalt scharfe Kritik. Vom gesetzlichen Objektivitätsgebot scheinen der ORF und sämtliche andere Mainstream-Medien nur wenig zu halten. Anstatt einen offenen Diskurs und unterschiedliche Meinungen zuzulassen, setzt man dort scheinbar auf gezielte Desinformation und einseitige Berichterstattung. Fast, als wolle man die Menschen zum „Nichtdenken“ animieren. Besonders das massive Framing, das in den vergangenen drei Jahren zu einer aufgehetzten und geteilten Bevölkerung geführt hat, verurteilt der engagierte Rechtsanwalt aufs Schärfste.
Im Zuge dessen vertritt er auch eine besorgte Bürgerin bei ihrer Beschwerde gegen den ORF, die dieser in erster Instanz verloren hat. Grund dieser Beschwerde war die in ihren Augen verhetzende Berichterstattung des ORF, mit der dieser völlig unrecherchiert eine Gruppe von unbescholtenen Bürgern als Nazis verunglimpft hat. Für den Anwalt ist klar: Wer sich diesen Fall genauer ansieht, der weiß, dass es sich bei den Menschen aus dem Bericht nicht um Nazis handelt, sondern um besorgte Bürger, die mit ihrer Phantom-Performance und aussagekräftigen Botschaften auf den Schutz der Demokratie hingewiesen haben.
Auch eine weitere Beschwerde gegen den ORF, bei der es vor allem um die einseitige Berichterstattung und Falschinformation über die umstrittene Corona-Impfung geht, wird von Todor-Kostic unterstützt. Für ihn braucht es eine umfassende, kontroverse und vielseitige Aufklärung der Bürger anstelle einer Vertriebspartnerschaft mit der Pharmaindustrie.
An die unzufriedenen und enttäuschten Wähler appelliert der Kärntner Anwalt, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wer jetzt wieder vergisst und bewusst wegsieht, dem ist seiner Meinung nach nicht mehr zu helfen.