Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist per Gesetz zur Objektivität verpflichtet, mahnt MFG-Bundesparteiobmann Joachim Aigner – doch die vergangenen drei Jahre hätten gezeigt, dass man den Menschen horrende Gebühren für einseitige Parteipropaganda abverlange. Das muss sich nach Ansicht der MFG dringend ändern. Auch der ORF habe zu akzeptieren, dass der Bürger Geld- und somit Arbeitgeber sei und nicht demütig hinnehmen müsse, was die Obrigkeit ihm vorsetze.
Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung der MFG:
Zwangsgebühren für Parteipropaganda: Für den ORF sollen jene bezahlen, die das Programm sehen möchten
Verfolgt man die Meinungsäußerungen und vor allem Umfragen zum ORF in verschiedenen Tageszeitungen, erhält man ein gutes Stimmungsbild: Die Österreicher lehnen eine Zwangsgebühr mehrheitlich ab. Bislang konnten sich jene von der GIS abmelden, die das Medienangebot des ORF nicht in Anspruch nehmen wollten. Diese Möglichkeit haben viele tausend Österreicher in Anspruch genommen. Die Gründe dafür sind vielfältig – manche möchten schlichtweg überhaupt nicht fernsehen, andere haben ein Problem mit der Qualität, Neutralität und Objektivität des Senders.
LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann, kann den Unmut vieler Österreicher nachvollziehen: „Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass man den Menschen horrende Gebühren für einseitige Parteipropaganda abverlangt. Dabei wissen viele nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk per Gesetz zur Objektivität verpflichtet ist. Statt diesen Auftrag zu erfüllen, verbreitet man jedoch die Meinung der Regierungsparteien.“ Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, den die Bevölkerung respektiert und auf dessen Aussagen man vertraut, sollte nicht indoktrinieren, sondern aus allen nur denkbaren Sichtweisen informieren. „Die Entscheidung darüber, was richtig und was falsch ist, sollte man den mündigen Bürgern überlassen, die in einer Demokratie ja auch das Wahlrecht ausüben“, führt Aigner aus. Man müsse generell mit dem aus der Monarchie stammenden Gedanken aufräumen, dass der Bürger demütig zu akzeptieren hat, was die Obrigkeit ihm vorsetzt. Das genaue Gegenteil trifft zu, der Bürger ist Geld- und damit Arbeitgeber, das habe auch der ORF zu akzeptieren.
Für die MFG gibt es drei Möglichkeiten: Entweder man zwingt den ORF und seine Mitarbeiter dazu, den gesetzlichen Auftrag auf Punkt und Beistrich zu erfüllen. Dann ist aufgrund einer ehrlichen Gemeinnützigkeit eine Gebühr gerechtfertigt. Die Alternative ist, den ORF ohne jegliche öffentliche Zuwendungen in die Privatwirtschaft zu entlassen. Dann sollen jene Österreicher für das Programm bezahlen, die es auch konsumieren wollen – genauso wie bei anderen Anbietern wie etwa Google, Amazon und Netflix. „Alternativ können auch die Regierungsparteien die Finanzierung ihres privaten Parteisenders übernehmen, sollen dazu aber bitte kein Steuergeld und keine Zwangsgebühren in die Hand nehmen“, bringt es Aigner überspitzt auf den Punkt.
Ein Ende der GIS in der bestehenden Form ist jedenfalls auch für die MFG zu begrüßen. Denn die Vorgangsweise der ausgelagerten Gebühreneintreibungs-GmbH steht in einem schiefen Licht. Zahlreiche Medienberichte deuten darauf hin, dass hier zuletzt Drückerkolonnen den Bürgern mit unredlichen Tricks Verträge untergejubelt haben. Das lässt sich mit einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Handeln aber nicht übereinstimmen.
Doch beim ORF gibt es auch an vielen anderen Ecken und Enden Reformbedarf, seien es die üppigen Gehälter der Führung und der angeblichen „Stars“, die zahlreichen Direktorenposten oder die Programmgestaltung. Überhaupt nicht zeitgemäß und eine Verhöhnung des Gebührenzahlers ist der Umstand, dass von den Bürgern bezahlte Inhalte nur zwei Wochen lang in der Mediathek zur Verfügung stehen. Dass von der Allgemeinheit finanzierte Produktionen so rasch auf Nimmerwiedersehen verschwinden, ist inakzeptabel.
Insgesamt müsse man die Leistung des ORF aber auch mit anderen Ländern vergleichen. Vielerorts sind die Rundfunkgebühren deutlich niedriger – bei einer viel größeren Ausbeute an hochqualitativen Eigenproduktionen. Wenn sich im Parlament mehrheitlich die Ansicht durchsetzt, dass die Bürger eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt finanzieren müssen, sollten wenigstens die Qualität und die Verfügbarkeit der Inhalte garantiert sein.