Russischer Geheimdienst: Ukrainische Agentin für Darya Duginas Tod verantwortlich

Bildcollage: Twitter

Laut dem russischen Geheimdienst FSB ist eine ukrainische Spionin für den Tod von Alexander Dugins Tochter Darya verantwortlich. Diese soll den Sprengsatz unter dem Fahrersitz des Autos platziert haben. Sie flüchtete nach der Tat wohl nach Estland.

Schon kurz nach dem tödlichen Anschlag auf Darya Dugina, der 29-jährigen Tochter des russischen Ideologen, Philosophen und einflussreichen Publizisten Alexander Dugin, wurden Vermutungen geäußert, es habe sich dabei um eine Tat des ukrainischen Geheimdienstes SBU gehandelt. Angesichts dessen, dass die Dugins eine scharfe antiukrainische Haltung eingenommen haben und Alexander Dugin selbst als starker Unterstützer Wladimir Putins gilt, lag diese Vermutung nahe.

Nun heißt es in Berichten aus Russland, dass der nationale Geheimdienst FSB eine bestimmte ukrainische Agentin hinter diesem Anschlag vermutet. Es soll sich dabei um Natalia Vovk handeln, die bereits im Juli zusammen mit ihrer 12-jährigen Tochter nach Russland eingereist sei und sich im selben Wohnblock wie Darya Dugina eingemietet habe. Nach dem Anschlag sei Vovk laut Geheimdienstangaben nach Estland geflohen, weshalb die russischen Strafverfolgungsbehörden nun ihre Auslieferung anstreben. Es ist zu erwarten, dass dem nicht nachgekommen wird. Allerdings gibt es laut dem kritischen Portal „Zerohedge“ dennoch eine Möglichkeit:

Angesichts der Berichte über Vovks Flucht nach Estland bringt der Aufenthaltsort der mutmaßlichen Attentäterin Russland noch direkter als der Stellvertreterkrieg in der Ukraine in einen Konflikt mit einem NATO-Mitgliedstaat. Im Jahr 2016 hat der Europäische Gerichtshof einen Präzedenzfall geschaffen, der jedes Auslieferungsersuchen Russlands für Vovk rechtfertigen würde. Die Rechtsprechung, die diesen Standard setzte, kam zustande, als das Gericht feststellte, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet ist, einem Auslieferungsersuchen eines Drittstaates stattzugeben, selbst wenn die Person, um die ersucht wird, kein Bürger des EU-Staates selbst ist. Diese Entscheidung erging im Anschluss an einen Fall, in dem Russland die Auslieferung des estnischen Staatsangehörigen Aleksei Petruhhin aus Lettland wegen Drogenhandelsdelikten beantragt hatte.

Selbst der „Artikel 5“ des NATO-Vertrags, also die Beistandspflicht als Folge eines militärischen Angriffs auf eines der Mitgliedsländer des westlichen Militärbündnisses, wird mittlerweile ins Spiel gebracht. Ähnlich wie zuvor in Bezug auf das ukrainische Atomkraftwerk Saporischja, wonach ein militärischer Angriff Russlands auf diese Anlage auch als militärischer Angriff auf die NATO betrachtet werden könne, sollte dies zum Austritt von radioaktivem Material führen, welches NATO-Territorium kontaminiert.

Wie wir also sehen, steigt das Eskalationspotential des aktuellen Ukraine-Krieges deutlich an. Vor allem scheint eine direkte Einbeziehung der NATO immer wahrscheinlicher zu werden. Doch wollen wir das wirklich?

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