Rote Linie überschritten: Österreich führt Enteignungen als Strafmaßnahme für Raser ein

Bild: freepik

Am 1. März 2024 tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die es in sich hat: Rasern droht dann die Enteignung – die Behörden können ihnen ihre Autos abnehmen und sie versteigern. Dient die Aushebelung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wirklich der Verkehrssicherheit? Die MFG warnt vor einem Dammbruch und wirft die Frage auf: Wo soll das enden? Wer verdient es nach Ansicht der Regierung als Nächstes, derartig in seinen Grundrechten beschnitten zu werden? Vielleicht all jene, die dem Verbrenner treu bleiben, statt auf ein E-Auto umzusatteln – oder aber Hausbesitzer, die mit Gas oder Öl heizen, statt brav eine Wärmepumpe einbauen zu lassen?

Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der MFG:

Der Staat Österreich will Schnellfahrer durch Abnahme des Autos enteignen – MFG befürchtet „Dammbruch“

Ab März 2024 will der Staat Österreich die Möglichkeit schaffen, Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, enteignen zu können. MFG Österreich sieht hier eine rote Linie überschritten: „Wer über Enteignungen nachdenkt, geht in Richtung Totalitarismus. Wer weiß, wo das endet. Vielleicht sind Hausbesitzer, die keine Wärmepumpe einbauen wollen, die nächsten. Oder Autofahrer, die nicht auf E-Autos umsteigen wollen. Klingt unrealistisch, könnte aber in den nächsten Jahren durchaus Realität werden.“

Am 1. März 2024 tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.

Künftig soll es bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Möglichkeit geben, das Auto abzunehmen und zu versteigern – was einer Enteignung gleichkommt. Als „Dammbruch“ bezeichnet MFG diese Regelung. Aktuell kann der Führerschein wegen Schnellfahrens bis zu 6 Monate weg sein. Bei Unfällen mit Personenschäden sind, je nach Schwere, empfindliche Strafen möglich. Im Falle von fahrlässiger Tötung beispielsweise sind Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen möglich. Bei fahrlässiger Gemeingefährdung ist eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr möglich. „Hier kann man eine empfindliche Verschärfung durchaus andenken. Enteignungen müssen aber eine rote Linie bleiben“, so MFG-Familiensprecherin Dagmar Häusler.

„Es gibt mehr als genug Möglichkeiten, rücksichtslose Autofahrer und Raser mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen. Gegebenenfalls kann man die Möglichkeiten noch entsprechend ausweiten. Über Enteignungen zu reden, ist aber eine rote Linie“, äußert sich auch MFG-Ehrenobmann Dr. Michael Brunner ablehnend zu der neuen Regelung. Dahinter stecke ein ganz anderer Gedanke, so Brunner: „Es geht keineswegs um die Verkehrssicherheit, sondern um die weitere Mobilitätseinschränkung der Bevölkerung.“

„Das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Eigentums gehört in Bezug auf Fahrzeuge damit der Vergangenheit an.“

MFG-Ehrenobmann Dr. Michael Brunner

Michael Brunner warnt auch in seiner Rolle als emeritierter Rechtsanwalt vor dem Thema Enteignungen: „Diese Regelungen sind den Grundrechten diametral entgegengesetzt, es fehlt jegliche Verhältnismäßigkeit. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Eigentums gehört in Bezug auf Fahrzeuge damit der Vergangenheit an. Wer garantiert, dass die Grenzen künftig nicht willkürlich gezogen werden? Einmal um ein paar km/h zu schnell unterwegs, schon ist der Fahrer enteignet.“ Wie absurd diese neue Regelung ist, zeigt eine ganz andere Tatsache: In vielen Fällen handelt es sich um Leasing- oder Firmenautos, die gar nicht im Eigentum des Lenkers stehen. Da es unter diesen Voraussetzungen nicht möglich ist, das Fahrzeug für verfallen zu erklären, soll stattdessen in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen werden.

„Der nächste Schritt ist vielleicht die Enteignung des Hauseigentümers, weil er keinen Energieausweis vorlegt oder eine Gasheizung eingebaut hat und die nicht herausreißen will.“

MFG-Bundesparteiobmann Joachim Aigner

Ist die Tür der Enteignungen aber erst mal geöffnet, droht ein Dammbruch: „Der nächste Schritt ist vielleicht die Enteignung des Hauseigentümers, weil er keinen Energieausweis vorlegt oder eine Gasheizung eingebaut hat und die nicht herausreißen will. Wir reden hier von überschießenden und völlig inakzeptablen Eigentumsbeschränkungen, Punkt. Ganz nebenbei kann damit die bewusste Enteignung und Verarmung der Bevölkerung vorangetrieben werden“, sagt MFG-Bundesparteiobmann Joachim Aigner. Schätzungen des zuständigen Ministeriums zufolge wären über 440 Autolenker jährlich von dieser neuen Regelung betroffen. Wie viele Autobesitzer diese neue gesetzliche Regelung zukünftig de facto treffen wird, ist offen, weil der Gesetzgeber relativ schwammig bloß von der „Möglichkeit der Enteignung“ spricht.

Denkbar ist in so manchem grünen Gedankenspiel auch, dass man in urbanen Gebieten in absehbarer Zeit nur mehr ein Auto pro Haushalt besitzen darf – solche Ideen wurden in grünen Kreisen schon mal geäußert. Der ständige Rückbau von Parkplätzen in Städten ist der erste, offensichtlich ganz bewusste Schritt in diese Richtung. „Und wenn der Verkauf von E-Autos weiter so schleppend läuft, ist auch bei Verbrenner-Autos eine Enteignung ein denkbares Druckmittel, um die Menschen zum Kauf von E-Autos zu drängen“, so Joachim Aigner.

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: