Richter sieht ihn als Musterbeispiel gelungener Integration: Afghanischer Vergewaltiger auf freiem Fuß

Symbolbild, verzweifelte Frau. (C) Freepik @rawpixel.com

Ein Urteil der Schande: Mohammad M. gestand, fünf junge Frauen aufs Schlimmste sexuell belästigt und befummelt und eine von ihnen – eine 16-Jährige – vergewaltigt zu haben. Der Richter verhängte nur eine Bewährungsstrafe mit der Begründung, er sei im Prinzip voll integriert. Durch derartige Urteile werden Frauen in Deutschland immer mehr zu Freiwild.

Vor dem Jugendschöffengericht des Regensburger Amtsgerichts musste sich der afghanische Flüchtling Mohammad M. (23) wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung einer Jugendlichen verantworten. Er gestand die Taten, aber erhielt nur eine milde Strafe: 22 Monate auf Bewährung, Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining und die Auflage, künftig nur maximal 0,5 Promille im Blut haben zu dürfen. Somit verließ er den Gerichtssaal als freier Mann.

Die Serie seiner sexuellen Übergriffe, die unter Alkoholeinfluss stattfanden, startete im April 2019. Auf einer Parkbank in der Nähe des Hauptbahnhofs befummelte der Afghane ein Mädchen unter der Kleidung. Nach Gegenwehr ließ er von seinem Opfer ab. Wenig später setzte er sich zu einem anderen Mädchen (16) und küsste es. Er wurde wieder abgewiesen, doch dieses Mal hörte er nicht auf, sondern vergewaltigte die Jugendliche. Im Herbst 2019 zwang er in einer Bahn-Unterführung eine junge Frau unter Gewaltandrohung zum Oralverkehr. In 2021 und nochmals in 2022 bedrängte und betatschte er eine Bekannte. Anfang 2022 berührte er eine betrunkene Bekannte, die bei ihm übernachtete, mehrfach mit seinem Penis. Aufgrund einer Anzeige wurde M. bei seiner Rückkehr vom Heimaturlaub in Kabul Ende Januar 2023 am Flughafen München festgenommen.

Die Urteilsbegründung könnte kaum abwegiger sein. Sein Verteidiger Christian Reiser erklärte gegenüber der „Bild“: „Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“ Der zweite Anwalt Jörg Meyer ergänzte: „Er ist im Prinzip voll integriert.“ Das Urteil sei auch nicht ungewöhnlich, „weil bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht“.

Der Mann reiste 2015 aus Afghanistan nach Deutschland ein, absolvierte seinen Hauptschulabschluss sowie eine Ausbildung zum Heizungsbauer. Außerdem spielt er in seiner Freizeit Fußball in einem örtlichen Verein.

Das umfassende Geständnis sowie die sechsmonatige Untersuchungshaft, verbunden mit der Aussage eines Opfers, dass M. nüchtern ein ganz anderer Mensch sei, stimmten den Richter milde. Zudem wurde er als 23-Jähriger juristisch als Heranwachsender behandelt, da er die ersten Übergriffe auf Frauen im Alter von 19 Jahren verübte. Die Altersangabe beruht allerdings auf eigenen Angaben und könnte somit falsch sein.

Das noch immer traumatisierte Vergewaltigungsopfer hat eine von M. angebotene Entschädigungszahlung abgelehnt und seine Entschuldigung nicht angenommen.

Lebensretter landen im Knast, Vergewaltiger können neue Opfer suchen

Im besten Deutschland aller Zeiten gelten also Vergewaltiger als voll integriert. Dieses Urteil ist nichts anderes als ein Freifahrtschein für Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe, die bereits jetzt fast täglich stattfinden. Strafe müssen die Täter nicht fürchten, Frauen werden somit zu Freiwild. Extrem milde Strafen für Zugewanderte sind keine Seltenheit.

Die volle Härte der Gesetze bekommen heutzutage andere zu spüren, wie beispielsweise der Mediziner Dr. Heinrich Habig, der zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde. Er hatte auf Wunsch von Patienten Bescheinigungen für Corona-Impfungen ausgestellt, ohne zu impfen. Damit hat er niemandem geschadet – im Hinblick auf die massiven Nebenwirkungen der sogenannten Impfstoffe hat er wohl vielmehr sogar Leben gerettet. Dafür sitzt er nun schon über ein Jahr im Gefängnis, während der Vergewaltiger nach neuen Opfern Ausschau halten kann.

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