Der Richter am Amtsgericht Weimar, der das wegweisende und gut argumentierte Urteil hinsichtlich der Aufhebung der Maskenpflicht für Schulkinder fällte, steht nun im Mittelpunkt staatlicher Repression. Ermittlungen, Hausdurchsuchung, Handy beschlagnahmt. In einem normalen Rechtsstaat wird ein Urteil einfach in einer weiteren Instanz bekämpft. Doch im Unrechtsregime Angela Merkels herrschen inzwischen Zustände wie in Erdogans Türkei.
Es ist ein ungeheuerlicher Skandal, denn die Unabhängigkeit deutscher Gerichte war zumindest bis Heute im Artikel 97 des Grundgesetzes garantiert. Doch man kann davon ausgehen, dass es keine Proteste geben wird. Nicht in Deutschland, nicht in der EU. Das vergleiche man einmal mit dem ständigen Geschimpfe über die angeblich nicht ausreichend demokratischen Staaten Polen und Ungarn!
Sogar das Privatfahrzeug beschlagnahmt? *
Die Wohnung von Christian Dettmar, Richter am Amtsgericht Weimar, wurde am Morgen des 26.4. von Einsatzkräften „gestürmt“ und durchsucht. Dies berichtete Rechtsanwalt Reiner Fuellmich auf Telegram. Sein Privatfahrzeug (!) und sein Mobiltelefon wurden beschlagnahmt. Ein solcher Vorgang ist wohl beispiellos in der deutschen Geschichte seit Ende des dritten Reiches – dass ein Richter unter massiven Druck gerät und schlimmste Repression erfahren muss, weil der Politik ein Urteil nicht gefällt. Ganz offensichtlich soll damit nach dem Prinzip des kommunistischen Massenmörders Mao Zedong „bestrafe einen, erziehe hundert“ der gesamte Justizapparat eingeschüchtert werden. Es soll gezeigt werden, dass jeder verfolgt wird, der es wagt von der vorgeschriebenen Meinung abzuweichen. Das wird Wirkung haben, denn auch Richter sind Menschen mit Familien und Kindern – und haben gewiss keine Lust auf eine Verfolgung dieser Art. Vorangegangen waren zahlreiche, in den Medien gefeierte Anzeigen gegen den Richter.
Kritik durch Medien? Fehlanzeige
Deutsche Systemmedien berichten über ein eingeleitetes Verfahren. Kritik und Hinweise auf das Ende der Rechtsstaatlichkeit sucht man jedenfalls vergebens. Vielmehr zitiert man die Staatsanwaltschaft: Der Richter habe sich einer Rechtsbeugung schuldig gemacht, indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat. Jetzt stellt sich die Frage, wann eine solche Vorgangsweise je einen Richter getroffen hat, dem man in Deutschland ein Fehlurteil vorgeworfen hat. Man erinnere sich als Extrembeispiel an den Fall des Gustl Mollath, der acht Jahre lang offenbar unter schwerer, vorsätzlicher Rechtsbeugung in die Psychiatrie gesperrt wurde. Für die verantwortlichen Richter hatte dies niemals auch nur den Hauch einer Konsequenz.
*) Korrektur, 22:58
Das Nachrichtenportal 2020news.de korrigierte etwas später die Mitteilung von Rechtsanwalt Fuellmich dahingehend, dass sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto durchsucht wurden, aber nur das Mobiltelefon beschlagnahmt wurde. Dort wird das Urteil wie folgt zitiert:
100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.
Richter Christian Dettmar