Rechtsanwalt Prchlik verortet Schleichwerbung und grobe Fehler in WHO-Beitrag des ORF

Bild: Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik im Gespräch mit Florian Machl (C) Report24.news

In den letzten Jahren wurden einige Beschwerden gegen den ORF bei der Regulierungsbehörde eingereicht. Bislang waren einige Erfolge zu verbuchen, auch wenn das politisch besetzte Höchstgericht diese Entscheidungen später gekippt hat. Es wäre aber äußerst wichtig, diese Beschwerden zu erheben, befindet Dr. Mag. Georg Prchlik, ein bekannter Rechtsanwalt aus Wien. Mit Report24-Chefredakteur Florian Machl spricht er über zwei aktuelle Fälle, der jüngste richtet sich gegen möglicherweise rechtswidrige Umtriebe sogenannter „Faktenchecker“.

Schleichwerbung ist im ORF verboten, hält Rechtsanwalt Georg Prchlik fest. Und da geht es noch nicht einmal um die beanstandete Sache. Wenn man die Faktenchecker des „Profil“ einseitig auftreten lässt und der Titel der Sendung sogar den Namen des Mediums beinhaltet, so ist dies rechtlich nicht gedeckt. Doch auch die Inhalte, die man als absolute Wahrheit präsentiert und wo man, wie so oft verabsäumt hat, Gegenstimmen zu hören, dürften gegen das Objektivitätsgebot verstoßen. So hat man mit Hilfe widerständiger und über den ORF sehr erboster Bürger Beschwerde eingelegt und will sie auch vor Gericht ausfechten.

Es sind zwei große Fälle, über die Dr. Prchlik berichtet. Zunächst die Sache mit der Sendung „Fakten mit profil“, wo schon einige große Blamagen, beispielsweise über die Anzahl existenter Geschlechter für großes Gelächter bei den Fernsehzuschauern gesorgt haben. Dass diese Umtriebe mit dem Geld der Menschen finanziert wird, welche den ORF gar nicht konsumieren wollen und denen die Gebühren mit Zwang abgepresst werden, finden sie weniger lustig.

Schon in der Präsentation und Zusammenarbeit mit Profil sieht Prchlik die dem ORF verbotene Schleichwerbung verwirklicht. Dazu sollte man auch wissen, dass kaum ein Medium mehr Leserschwund hat, als das Profil. Eine aktuelle Grafik, basierend auf Daten der Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK), weist minus 60 Prozent in den letzten 10 Jahren aus. Dass man dem Magazin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Platz einräumt, den es laut Prchlik so nicht haben dürfte, wird der Kontrollbehörde nun zur Prüfung vorgelegt.

Hinzu kommt, dass Profil in gewohnt besserwisserischer Manier über die geplanten WHO-Verträge eher desinformiert als informiert. In jedem Fall wird aber wieder die eigene Meinung als das einzig Wahre dargestellt, Gegenmeinungen werden nicht gehört. Das würde dem Objektivitätsgebot widersprechen.

Der zweite Fall, über den Prchlik Auskunft gibt, ist das Verfahren, wo der ORF friedliche Demonstranten als Rechtsradikale dargestellt hat. Report24 hat hier schon einige Male berichtet, es geht um die Künstlergruppe der „Phantome“, die rund um die antifaschistische Aufschrift vor dem Hitler-Geburtshaus in Braunau posiert hatten, weil sie diese Aufschrift gut und zu ihrem Anliegen passend fanden. Der Mainstream und der ORF drehten diese Bedeutung um, man behauptete, sie wären Rechtsradikale und Neonazis – ohne Kontakt mit der Gruppe zu suchen und sie um ihre Sichtweise der Dinge zu fragen. Tatsächlich befragte der ORF wieder einmal nur „die üblichen Verdächtigen“ der linken bis linksextremen Landeshälfte.

Nachdem die ersten Instanzen gewonnen wurden (KommAustria verurteilt ORF für Hetze gegen Corona-Demonstranten), drehte der politisch besetzte Verfassungsgerichtshof das Urteil – mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen. Wie das genau vonstattenging, hören Sie im oben verlinkten Interview.

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