Die bekannte Kabarettistin Monika Gruber hatte in ihrem Buch „Willkommen im falschen Film“ (Co-Autor Andreas Hock) eine linke Aktivistin kritisiert und dabei ihren vollen Namen erwähnt. Die Dame erreichte zweifelhafte Berühmtheit auf X, weil sie die absurde Verschwörungstheorie verbreitete, dass Rechtsextreme Handarbeits-Kurse unterwandern würden. Der Fall war vor Kurzem vor Gericht.
Monika Gruber, für ihre scharfe Zunge bekannt, blickte dem Prozess gelassen entgegen und setzte noch eins drauf. Sie meinte, dass sie sich in dem Fall noch „relativ harmlos“ geäußert hätte. Linksextremisten hatten Gruber in den vergangenen Wochen und Monaten mit einem „Shitstorm“ überzogen. Das ist es, was die Cancel-Kulture der selbstgerechten „Woken“ am besten kann: Anonymes Anpatzen und Beschimpfen ohne jedes Niveau.
Die Bloggerin beantragte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Piper Verlag sowie die Autoren. Diese wurde nun abgewiesen, der Antrag sei unbegründet.
Im Speziellen ging es um die Erwähnung des vollen Namens der Bloggerin. Das geht im Rahmen der „Zuspitzung als Satire“ und Meinungsäußerung klar, urteilte das Gericht. Die Bloggerin habe keinen speziellen Schutz auf Anonymität, da sie ihre Äußerungen ebenso öffentlich getätigt hätte und dabei selbst ihren vollen Namen benutzte.
Die Bloggerin und ihr Anwalt setzen auf die Mitleids- und Rassismuskarte. Die Angriffe auf die Dame hätten rassistische und sexistische Untertöne. Man würde zu wenig gegen Rechtsextremismus tun.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die unterlegene Partei überlegt zur Zeit, Rechtsmittel einzulegen.