RAs für Grundrechte: Neues Arzneimittelgesetz soll rechtswidrige Zustände legalisieren

Bild: freepik / DCStudio

Ein Gesetzesentwurf, der den Anschein erweckt, als würde er dazu dienen, die Interessen der Pharmaindustrie durchzusetzen. Begriffe, für die keine Legaldefinitionen existieren. Die Ausschaltung wesentlicher Schutzmechanismen im Zusammenhang mit klinischen Studien. Die Anwälte halten fest: Vor allem im Kontext mit einer möglichen Impfpflicht sind die geplanten Änderungen im Gentechnik- und Arzneimittelgesetz abzulehnen.

Die Schlussfolgerung der Rechtsanwälte für Grundrechte in ihrer Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden soll (eingebracht von Österreichs Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein im Dezember 2021):

„Betrachtet man die nunmehrigen Änderungen gemäß Ministerialentwurf in Zusammenhang mit einer derzeit geplanten Einführung einer Impfpflicht mit den sogenannten Impfstoffen gegen SARS-CoV-2, so wird wohl das wesentlichste Prinzip der Arzneimittelforschung – der freiwilligen Teilnahme nach umfassender Aufklärung – ad absurdum geführt.

Im Ergebnis könnte man nach Inkrafttreten einer Impfpflicht die Bevölkerung zur Teilnahme an klinischen Versuchen, ohne dass auch nur ansatzweise die Rechte der Teilnehmer gewahrt werden und der Schutz dieser Personen gewährleistet ist, de facto verpflichten.“

Nachzulesen auch unter: https://www.afa-zone.at/allgemein/stellungnahme-der-rechtsanwaelte-fuer-grundrechte

Das Abgeben von Stellungnahmen ist noch (bis zum 16. Jänner 2022) möglich.

Eklatanter Verstoß gegen das Legalitätsprinzip

„§ 94d Abs. 3 AMG neu soll dem Gesundheitsminister dabei sogar ermöglichen, auch rückwirkend (!) Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit „Krisensituationen“ per Verordnung zu schaffen. Diese nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen in Einklang zu bringende Ermächtigung dient offensichtlich der rückwirkenden Legalisierung von rechtswidrigen Zuständen, wie der Verabreichung von gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen einer lediglich bedingten Zulassung im Zusammenhang mit den sogenannten Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 seit nunmehr über einem Jahr, die mit Einschränkungen von Grundrechten durch Verordnungen durchgesetzt wird.“

Weitere Schwachpunkte verorten die Rechtsanwälte für Grundrechte bei:

  • der fehlenden Unabhängigkeit von Entscheidungsträgern
  • der Möglichkeit, Informationen in Gebrauchsinformationen teilweise oder gänzlich einzuschränken
  • dem teilweise fehlenden Versicherungsschutz im Fall von Schäden im Zusammenhang mit der Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen

Spielfeld für Experimente am Menschen maximal erweitert

Report24.news berichtete: Mittels Erweiterung des Gentechnik-Gesetzes soll der Einsatz gentechnisch modifizierter Organismen in der Humanmedizin ermöglicht, zugleich bisher geltende Schutzbestimmungen im Arzneimittelgesetz außer Kraft gesetzt werden.

Im Gegensatz zum bestehenden Gesetz berücksichtigt der neue Entwurf des Arzneimittelgesetzes weder potenzielle schwerwiegende Folgen bei Probanden von medizinischen Versuchen, noch werden schwerwiegende unerwünschte Ereignisse oder Nebenwirkungen besprochen, die lebensbedrohend sind oder zu schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führen. Auch der tödliche Ausgang eines medizinischen Experiments wurde gestrichen. Stattdessen werden die Haftung und der Schutz bestimmter Personengruppen stark eingeschränkt. An unmündigen Probanden oder schwangeren Frauen beispielsweise soll offenbar künftig ohne prinzipielle Auflagen geforscht und therapiert werden können.

Lesen Sie dazu: ‚Neues Gentechnik-Gesetz: Spielfeld für Experimente am Menschen wird maximal erweitert

Private Ethikkommission soll entscheiden

Die Hauptverantwortung für ein korrektes Vorgehen bei medizinischen Experimenten und Therapien liegt gemäß dem Änderungsantrag bei einer privaten (!) Ethikkommission, welche weisungsfrei entscheiden kann.

Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber dazu in seiner Analyse:

„Die Aufgabenverteilung zwischen Behörde und Ethikkommission soll eine extra abgeschlossene Vereinbarung näher regeln. Begrenzungen, Befristungen, Determinanten jedweder Art, welche Mindestanforderungen diese Vereinbarungen aufweisen sollen, fehlen völlig.

Welche Entscheidungen in einzelnen Fällen von der Ethikkommission getroffen werden und wie tief die betroffene Materie in den Sitzungen behandelt wird, ist völlig offen. Es besteht auch keinerlei Rechtsschutz, um gegen Entscheidungen der Ethikkommission vorzugehen.“

Lesen Sie auch: Mag. Forsthubers Stellungnahme zu gravierenden Änderungen im Arzneimittel – und Gentechnikgesetz

Auch aus der Pharmazie kommt scharfe Kritik

Schon in der viel beachteten Stellungnahme einer Pharmazeutin vom 3. Januar war scharf kritisiert worden, dass die Gesetzesänderungen offensichtlich zur nachträglichen Legitimation der Massenimpfungen mit den experimentellen und nur bedingt zugelassenen Covid-Vakzinen dienen und obendrein den Weg für die Impfpflicht bahnen sollen. Die Änderungen zeugten demnach „von einer großen Verantwortungslosigkeit der Regierung in Bezug auf die Gesundheit der Staatsbürger im Kontext der Anwendung, klinischen Prüfung und Überwachung von Arzneimitteln“.

Report24 berichtete: ‚Pharmazeutin: Verantwortungsloses Gentechnikgesetz bereitet den Weg für die Impfpflicht

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