RA Ralf Ludwig gründet Zentrum für Aufarbeitung von Verbrechen aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen

Bild: freepik / Burdun

Ralf Ludwig ist ein Massnahmenkritiker der ersten Stunde. Der engagierte, in Leipzig ansässige Rechtsanwalt klärt die Öffentlichkeit seit über einem Jahr über jene juristischen Sachverhalte im Corona-Zusammenhang auf, die der Mainstream nicht berichtet. Ob als Redner auf der Bühne von Protestversammlungen, als Teil des Teams der aufsehenerregenden Corona-Info-Bustour, ob bei den Klagepaten oder den Anwälten für Aufklärung – Ludwig warnt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor einem Verlust der Grundrechte und dem Abgleiten des demokratischen Staates Deutschland in autoritäre Strukturen. In einem Interview mit der Organisation Mutigmacher informiert Ludwig nun über die bevorstehende Gründung eines Zentrums zur Aufarbeitung, Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen.

Deutsches Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.
  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Recht und Gesetz gebunden.
  4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Nachzulesen hier:

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02-245124

Die Voraussetzungen sind erfüllt

Ludwig sieht die Bedingungen für Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 als gegeben an. In seinem Videokanal zwanzig4.media schreibt er beispielsweise mit Bezug auf einen Artikel über die Performance des SARS-CoV-2 RT-PCR Test, SARS-CoV-2 Infektionen zu erkennen, folgendes (https://t.me/zwanzig4/204):

Das Kartenhaus bricht weiter zusammen. Für Maßnahmenkritiker nichts Neues. Für handelnde Politiker und nicht kontrollierende Gerichte eine Katastrophe:

‚RT-PCR-Tests als Instrument für das Massenscreening sollten nicht allein als Grundlage für die Entscheidungsfindung bei Pandemien verwendet werden, einschließlich Maßnahmen wie Quarantäne, Isolierung und Sperrung.‘

PCR-Tests sind in ihrer Aussagekraft schlichtweg unbrauchbar. Jedenfalls dann, wenn es keine einheitlichen Standards für die Labore gibt und testpositive Personen nicht jedenfalls auf Krankheitssymptome untersucht werden. Ein positiver PCR-Test sagt schlicht nichts über Virenlast und Infektiosität. Somit besagt ein positiver PCR-Test auch nichts über die Todesursache einer verstorbenen Person aus.

Ich kann es nur wiederholen. Menschengemachte Maßnahmen zerstören Existenzen, quälen Kinder, isolieren Alte und Kranke, schränken Grundrechte in bisher undenkbaren Maße ein und basieren auf keinerlei evidenten Grundlagen.

Das sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Diese müssen – um die gesellschaftliche Spaltung zu überwinden – verfolgt und angeklagt werden. Zugleich müssen die Gründe, die dazu geführt haben analysiert werden und die Öffentlichkeit aufgeklärt werden.

Etwas derartiges darf sich nicht wiederholen.

Es ist ein neuer kategorischer Imperativ:

Jeder Mensch hat sein Denken und Handeln so einzurichten, dass weder die eigene Freiheit noch die jedes Anderen Schaden nimmt.

Das Zentrum für Aufarbeitung

Die Idee zur Gründung eines solchen Zentrums besteht schon seit geraumer Zeit. Der Stein des Anstoßes, der Planung nun konkrete Handlungsschritte folgen zu lassen, war für Ludwig ein „rechtsstaatliches Novum in der Geschichte der Bundesrepublik“ am 26. April dieses Jahres. An diesem Tag wurde bei dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Vorwurf der Rechtsbeugung wurde erhoben – Report24 berichtete.

Ludwig sieht in diesem Vorgehen die Absicht, die Entscheidung des Richters in einem Kinderschutzverfahren zu delegitimieren sowie auch eine rote Linie überschritten. Er betont, dass sich seit März 2020, seit Einführung der Corona-Massnahmen, kontinuierlich von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt wird, wobei diese Entfernung mit der strafrechtlichen Komponente „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ einhergeht: Je mehr Corona-Massnahmen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden, desto ausgeprägter wird dieser strafrechtliche Bereich.

Das „Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen“ wird sich intensiv mit den Ereignissen des vergangenen Jahres sowie mit künftigen Geschehnissen im Corona-Kontext befassen. Es wird als Stiftung oder GmbH angelegt, das Kernteam ist bereits vorhanden. Sein Sitz wird nicht in Deutschland sein. In den kommenden Tagen werden Gespräche in der Schweiz und in Liechtenstein geführt werden, um den geeigneten Standort zu finden.

Drei Säulen

Ludwig nennt 3 Säulen bzw. Ziele des Zentrums:

  1. Dokumentation. Das Sammeln und Archivieren von Informationen, Anlegen von Bibliotheken. Von staatlichen Äußerungen über geleakte Papiere und Medienberichte bis hin zu Zeugenaussagen soll alles Relevante festgehalten werden. Dieses Fundament soll dabei nicht nur den professionellen, hauptberuflichen Mitarbeitern des Zentrums, sondern allen Menschen zugute kommen.
  2. Der gesamte Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Seriöse Aufklärung mit Quellenbezug, unterstützt durch professionelle Journalisten.
  3. Juristische Bewertung. Finden von Definitionen, Einordnen der neuen, bisher unbekannten Qualität des Angriffs auf die Menschheit. Formulierung entsprechender Strafanzeigen und Anklagen vor internationalen Gerichten.

Der Anwalt geht davon aus, dass das Zentrum jedenfalls auf die nächsten 20 bis 30 Jahre konzipiert ist:

Möglicherweise geht daraus dann auch noch eine Menge mehr hervor, weil das, was wir jetzt gerade lernen, was Menschen Menschen antun können in einer solchen Ausnahmesituationen, wie wir sie haben, das muss letztlich ja in etwas münden, was in politische Konsequenzen münden muss. Das heißt, dass wir politische Regeln möglicherweise anders gestalten, dass wir staatsrechtliche Regeln anders gestalten, dass wir Prozeßordnungen anders gestalten. Dass wir natürlich insgesamt viel internationaler aufgestellt werden müssen, also möglicherweise Ideen, wie können internationale Gerichte oder internationale Gerichtsbarkeit möglicherweise staatliche Maßnahmen anderer Staaten kontrollieren. Das heißt also, das, was wir bisher haben, reicht auch in der Geschwindigkeit nicht aus, um solche Maßnahmen zu verhindern und das heißt, so ein Zentrum wird auf Jahrzehnte angelegt und das kann man am Ende nur mit hauptamtlichen Mitarbeitern machen.

Internationale Koordination und Machtbeschränkung

Da staatliche Machtüberschreitungen global in einem bisher nicht gekannten Ausmaß stattgefunden haben und noch immer stattfinden, wird das Wirken des Zentrums nicht allein auf Deutschland beschränkt sein. Geplant ist vielmehr eine internationale Ausrichtung. Es wurden bereits Absprachen mit Partnern und Verbündeten mehrerer Länder getroffen, die Koordination läuft.

Das Einsetzen eines Stiftungsrats bzw. Beirats soll verhindern, dass dem Zentrum ein ähnliches Schicksal widerfährt wie aktuell dem Artikel 1 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes – Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dies, so Ludwig, ist die wichtigste Norm der Bundesrepublik Deutschland. Ein Niederschreiben bedeute jedoch nicht, dass Menschen nicht möglicherweise von ihr abweichen. Aktuell ist diese Grundnorm von handelnden Menschen mit Macht verändert worden. Mittels Machtbeschränkung und verschiedener Mechanismen soll verunmöglicht werden, dass die dort handelnden Personen die Ziele des Zentrums verändern. Beispielsweise ist angedacht, den Beirat im Sinne von Wissenschaft als Prozess, nicht als Dogma, grundsätzlich stets nach wissenschaftlichen Gegenpositionen suchen zu lassen.

Effekte bereits frühzeitig erwartet

Nach Ludwig befinden wir uns derzeit in der Endphase der Corona-Krise. Dies bedeutet auch, dass nun verstärkt damit begonnen werden wird, Dinge zu vertuschen und schönzureden. Aus diesem Grund, so die Überzeugung, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen ins Leben zu rufen. Der Anwalt will dazu ähnliche Ideen anderer kritischer Leute bündeln und mit ihnen gemeinsam arbeiten.

Das Zentrum, so führt er aus, rekurriert auf Grundsätze. Grundrechte oder Grundgesetze sind eigens für Krisensituationen entwickelt worden. Aktuell gelten sie nicht mehr – der Maßnahmenstaat ersetzt den bewährten Normstaat.

Er ist sicher: Das Wissen um die Existenz eines solchen Zentrums hat einen Einfluss auf jene Menschen, die Täter geworden sind:

Sie wissen, dass ihre Handlungen beobachtet werden und dass ihre Handlungen irgendwann, wenn wir wieder von dem Maßnahmenstaat in den Normstaat zurückkehren (…), wir dann alles sauber aufarbeiten werden und diejenigen – das ist übrigens so im Völkerrecht geregelt – die Täter geworden sind, bis an ihr Lebensende verfolgen werden und mit den Taten, die sie jetzt machen, konfrontieren werden.

Den Opfern hingegen wird das Zentrum nach Ansicht Ludwigs Hoffnung geben. Viele würden merken, dass man vor den nationalen Gerichten nicht weiterkäme, weil diese die Maßnahmen als alternativlos ansehen. Dies jedoch ist „medizinischer, wissenschaftlicher und juristischer Quatsch. Ein staatlicher Eingriff darf nicht schlimmer sein als das, was er verhindern will. Bzw. ein staatlicher Eingriff darf überhaupt nicht geschehen, wenn er Leid oder Tod erzeugt.“

Nicht nur das scharfe Schwert des Strafrechts

Ludwig beraumt ein, dass viele Täter bereits jetzt damit beginnen, ihre Spuren zu verwischen und zu versuchen, sich selbst nicht mehr als die Handelnden darzustellen, sondern ihre Verantwortung auf andere zu übertragen.

Zusätzlich zum strafrechtlichen Gesichtspunkt will der Anwalt verstärkt auf zivilrechtliche Wiedergutmachung setzen. Die Täter sollen, so seine Idee, in Form eines Strafprozesses vor ein Strafgergericht gestellt und mit dem Leid des Opfers konfrontiert werden. Die Rechtsfolge jedoch kann möglicherweise nicht in einer Strafe, sondern in einer gegebenenfalls sogar freiwilligen Wiedergutmachung bestehen. Dadurch, so die Überlegung, könnten die Täter eher verstehen und nachvollziehen, was sie getan haben. Außerdem fällt es ihnen möglicherweise bereits jetzt leichter, Fehler einzusehen und fehlerhaftes Tun zu beenden.

Unterstützung gesucht

Der Anwalt hofft, vor allem bei mittelständischen Unternehmen Unterstützung für sein Vorhaben zu finden. Diese leiden einerseits massiv unter den Corona-Massnahmen, andererseits könnten sie wissen wollen, welche Interessensgruppen die Krise zu ihrem eigenen Vorteil, nämlich dem Ruin des Mittelstandes, nutzen.

Ziel ist eine eigenständige Finanzierung. Unter keinen Umständen werde man staatliche Mittel annehmen, absolute Staatsferne ist Gebot. Auch Vorteile für Spender werden ausgeschlossen.

Weitere Unterstützung kann auch in Form von Information geboten werden. Ralf Ludwig kündigt an, in den kommenden Wochen immer wieder mit Updates auf dem laufenden zu halten und die Öffentlichkeit über den jeweiligen Stand der Dinge zu unterrichten.

Das Video-Interview kann entweder auf der Webseite der Mutigmacher nachgesehen werden oder aber auch hier im Artikel:

Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen.

Martin Luther King, Bürgerrechtler

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