Seinem Moralkompass zu folgen, hat in Deutschland einen hohen Preis. Das musste auch Dr. Ronny Weikl heute in Passau erneut feststellen, wo er wegen ausgestellter Maskenatteste für Kinder vor Gericht stand. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt.
Report24-Herausgeber Florian Machl war vor Ort und verfolgte das Verfahren. Auf X hielt er im Verlauf die wesentlichen Punkte fest. Dem Arzt Dr. Weikl, zweiter Vorsitzender der MWGFD, wurde vorgeworfen, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben: In vorangegangenen Prozessen wurden bereits tausende Vorwürfe eingestellt, übrig blieben am Ende 24 beanstandete Maskenbefreiungsatteste für Kinder, deren Zahl im Prozessverlauf noch weiter abnahm. Kern des Verfahrens war der Umstand, dass die fraglichen Atteste ohne Vor-Ort-Untersuchung ausgestellt wurden.
Die Verteidigung berief sich auf das im Jahr 2019 gefallene Fernbehandlungsverbot, bisherige arbeitsrechtliche Vorschriften und Maßstäbe des Maskentragens für Polizisten. Man betonte, Dr. Weikl habe ausschließlich nach ärztlichem Ethos gehandelt: Die ausgestellten Atteste seien dazu geeignet gewesen, Leid zu lindern.
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die schädlichen Effekte des längerfristigen Maskentragens auch in der wissenschaftlichen Literatur hinreichend beschrieben wurden und gerade für Kinder die CO2-Konzentration unter der Maske deutlich zu hoch ist. Viele Kinder litten unter der Maskenpflicht in den Corona-Jahren und klagten über Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Konzentrationsprobleme. Dementsprechend konstatierte auch Dr. Weikls Verteidiger: „Aus meiner Sicht ist Dr. Weikl ein Held, er handelte aus hehren Zielen!“
Juristisch war zum aktuellen Stand in diesem Prozess kein Freispruch mehr möglich. Es ging stattdessen um die Bemessung der Strafhöhe. Man hätte es bei einer Nullstrafe (Verwarnung) belassen können, doch man verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro für am Ende 10 übrig gebliebene Fälle. Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe. Die Vorinstanzen hätten einen Regelverstoß festgestellt. Subjektiv sei Dr. Weikls Hintergrund für die Ausstellung der Atteste ehrenwert gewesen und er habe nie versucht, sich zu bereichern.
Dr. Weikls Verteidiger erklärte allerdings, die bisherigen Urteile wären nicht auf Basis von geltendem Recht erfolgt und würden entsprechend weiter bekämpft werden. Die verbliebenen zehn Fälle müssten dazu bis zum Ende durch alle Instanzen gebracht werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland im Kontext von Gewalttaten und Sexualdelikten für seine „Kuschelurteile“ bekannt ist, müssen die harten Urteile gegen jene mutige Mediziner, die in der sogenannten Pandemie zum Wohle ihrer Patienten agierten, schockieren. Die Kinder, die Dr. Weikl durch seine Atteste vom Maskenzwang befreite, waren ihm dafür sicherlich dankbar. Dass er sich dafür vor Gericht verantworten muss, während politisch Verantwortliche, deren Maßnahmen großes Leid anrichteten, straffrei bleiben, macht fassungslos.