Ein aufwändiger Prozess ging heute, am 9. Februar, in Salzburg zu Ende. Der wegen Betruges und Amtsanmaßung angeklagte Univ.-Prof. a.D. Dr. med. Sönnichsen, ein sehr bekannter Kopf des Widerstandes gegen Corona-Maßnahmen und Impfpflicht, musste sich vielen Fragen des Richters stellen, der letztendlich die Beweise der Staatsanwaltschaft als nicht ausreichend qualifizierte und einen (noch nicht rechtskräftigen) Freispruch in allen Punkten verkündete.
Die Staatsanwaltschaft hatte Sönnichsen, wohl auf Betreiben der Ärztekammer, vorgeworfen, mit seinen im Internet angebotenen „vorläufigen Impfunverträglichkeits-Attesten“ einerseits vorgegaukelt zu haben, ein Amtsarzt zu sein, andererseits seine Kunden betrogen zu haben, da die Atteste nichts wert wären. Für beide Vorwürfe konnten nicht ausreichend Beweise vorgelegt werden, während des Prozesses erwuchs vielmehr der Eindruck, sie wären aus Böswilligkeit heraus frei erfunden worden.
Sönnichsen war einer der Fachärzte, die auf einer Internetplattform die Möglichkeit geboten haben, einige Fragebögen auszufüllen. Sollte dadurch die Einschätzung entstanden sein, dass ein Klient gegen einen der Inhaltsstoffe der neuartigen mRNA-Impfungen allergisch reagieren könnte, bot Sönnichsen ein Attest an, welches auf diesen Sachverhalt hinwies – bis zu einer endgültigen Befundung durch einen Facharzt für Allergien oder einen Amtsarzt. An keiner Stelle hatte er jemals behauptet, seine Zertifikate wären endgültig oder von einer Behörde ausgestellt. Er vertrat den Standpunkt, dass ein Arzt, egal ob in Deutschland oder Österreich tätig, Kraft seines Berufes Atteste ausstellen dürfe.
Der Preis dieser Atteste war damals bestenfalls als Kostenersatz zu verstehen, es wurden 20 Euro verrechnet. Dieser Betrag orientiere sich an der deutschen Gebührenordnung, so Sönnichsen vor Gericht, in Österreich gäbe es eine solche nicht. In diesem Zusammenhang habe man den geringstmöglichen Satz gewählt. Atteste gratis zu verteilen hätte zu Recht den Zorn der Berufskollegen erweckt, die dann den Vorwurf von Preisdumping erheben hätten können. Eine Bereicherungsabsicht sei schon daher nicht gegeben, weil er dann sicherlich keine Atteste ausgestellt hätte, sondern gleich Impfarzt geworden wäre. Hier wäre ein Gewinn von 120.000 Euro pro Monat durchaus üblich gewesen, rechnete der Professor vor.
Zwei Zeuginnen erklärten in einer langen Befragung, sich von Prof. Sönnichsen weder betrogen gefühlt zu haben, noch hätten sie die Atteste als amtlichen Bescheid verstanden. Der Vorwurf, die Atteste wären ohne amtsärztliche Bestätigung wertlos gewesen, hält dem Praxistest nicht stand. Einerseits wurden sie selbst in Österreich von vielen Stellen als Aufschub der „Pflichten“ nach 2G oder 3G akzeptiert, im Ausland hätte man sie sogar bis hin in die USA ganz problemlos akzeptiert.
Als juristischer Laie kam man zum Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht sonderlich ernst genommen hat. Man schickte einen Rechtspraktikanten in Turnschuhen vor Gericht, dessen einzige Beiträge zum Geschehen in der Äußerung von „Grüß Gott“ und „Auf Wiedersehen“ lag. Wenn man bedenkt, dass es in diesem Verfahren um Beruf und Schicksal oder gar um die Freiheit eines Menschen ging, muss man sich als rechtschaffener Steuerzahler schon sehr wundern.
Sowohl Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik, ein erfahrener Experte für Medizinrecht, als auch Professor Sönnichsen zeigten sich sehr erfreut und erleichtert über das Ergebnis des Verfahrens. Nun heißt es erst einmal abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel anmeldet und in die nächste Instanz geht oder ob man dort die Niederlage für das staatlich verordnete „System Corona“ hinnimmt.