Plant ÖVP-grüne Regierung in Österreich rechts- und verfassungswidrige Haushaltsabgabe?

Symbolbild: Menschen vor dem TV-Gerät; (C) Freepik @DCStudio

Aktuell steht in Österreich bei der Finanzierung des ungeliebten öffentlich-rechtlichen Fernsehens ein Wechsel von der so genannten GIS-Gebühr auf eine Haushaltsabgabe nach deutschem Vorbild im Raum. Der ORF könnte dadurch Hunderte Millionen Mehreinnahmen erhalten, zudem wäre es nicht mehr möglich, sich von dieser Zwangsgebühr abzumelden. Zu Verträgen gezwungen zu werden beziehungsweise eine Zwangsmitgliedschaft widerspricht den in der Verfassung geschützten Grundrechten.

Ein Kommentar von Willi Huber

Der ORF hat in Österreich bei vielen Menschen keinen guten Ruf mehr. Gerade erst wurde eine Beschwerde gegen mangelhafte Objektivität bei der Berichterstattung über Impfstoff-Nebenwirkungen eingebracht. Doch das ist nur der Gipfel des Eisbergs. Der ORF steht seit Jahrzehnten im Geruch, parteipolitisch zu agieren – mit einem extremen Linksdrall.

Finanziert wird das Medien-Ungetüm mit all seinen Ausläufern und Formaten durch die per Zwang erpresste GIS-Gebühr. Die Unterschrift wird durch fragwürdige Drückerkolonnen an den Haustüren teilweise mit schäbigen Tricks erzielt. Es ist zu vermuten, dass Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Österreicher sich inzwischen von dieser Gebühr abgemeldet haben. Hat man kein Empfangsgerät oder lässt man seinen Fernseher so umrüsten, dass er keinen ORF empfangen kann, entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung.

Abmeldung von Zwangsgebühren dann nicht mehr möglich

Nun möchte die Politik, für die der ORF ein wichtiges Sprachrohr in der Indoktrination und Umerziehung der Bevölkerung darstellt, jeden Haushalt in Österreich zur Zahlung zwingen. Eine Abmeldung von der ungeliebten Gebühr für ein einseitiges, tendenziöses Programm wäre dann für jene nicht mehr möglich, die dieses überhaupt nicht nutzen. Das widerspricht in zwei Punkten der Menschrenrechtserklärung. Diese steht in Österreich im Verfassungsrang, somit ist bei so einem Vorhaben von Verfassungswidrigkeit auszugehen. Betrachtet man den Zustand der österreichischen Gerichtsbarkeit, kann man sich aber gewiss auf neue Überraschungen gefasst machen.

Die Rechtssysteme in den westeuropäischen Demokratien garantieren die Vertragsfreiheit, die sich auch auf die Menschenrechte stützt. Die Vertragsfreiheit basiert auf der Abschlussfreiheit, der Inhaltsfreiheit, der Formfreiheit und der Aufhebungsfreiheit. Jeder Mensch hat das Recht, sich frei und ohne Zwang und Druck zu entscheiden, wo, wann, wie und mit wem er einen Vertrag abschließt, hat das Recht, keinen Vertrag abzuschließen, hat das Recht, den Inhalt des Vertrages zu gestalten und das Recht, den Vertrag wieder zu lösen.

Vertragszwänge und Zwangsmitgliedschaften sind menschenrechtswidrig

In den österreichischen Grundrechten, die sich an der EMRK orientieren, gibt es das Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens sowie das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums. Artikel 11 der EMRK definiert die Vereinigungsfreiheit – dieser zielt darauf ab, dass Zwangsmitgliedschaften untersagt sind. Davon gibt es zwar zahlreiche Ausnahmen – es darf aber bezweifelt werden, dass die Architekten der Menschenrechte diese im Sinn hatten. In Österreich sind dies beispielsweise Kammermitgliedschaften, aber auch jene bei der Österreichischen Hochschülerschaft.

Dieser Zwang, ein Rundfunkprogramm zu bezahlen, obwohl man das selbst gar nicht will, kann mit dem ursprünglichen Sinn der Menschen- und Grundrechte nicht übereingestimmt werden. Dies wäre unter Umständen denkbar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Sinne einer Gemeinnützigkeit den Buchstaben des Gesetzes befolgen würde, um objektiv und unabhängig zu berichten. Wie speziell die Jahre ab 2020 gezeigt haben, ist dies aber nur ein Wunschtraum – die öffentlich-rechtlichen Medien berichten ausschließlich, was die Regierung will und anordnet und lassen keine andere Meinung zu beziehungsweise verspotten und denunzieren diese.

Strache- und Hofer-FPÖ waren glühende Verfechter der GIS-Abschaffung

Hinsichtlich der GIS-Abschaffung verfolgten die österreichischen Freiheitlichen in der Zeit vor Herbert Kickl einen sehr unrühmlichen Kurs. Speziell Heinz-Christian Strache und der als liberal geltende Norbert Hofer verfolgten die GIS-Abschaffung, verkündeten dies öffentlich und waren auch noch stolz darauf. In der Praxis dürften sie schon damals von der ÖVP über den Tisch gezogen worden sein, ohne das selbst zu bemerken. Denn klar ist, dass der Moloch ORF finanziert werden will – und dies dann in Folge durch Steuergeld aus anderer Quelle geschehen würde. Eine sinnvolle Option wäre es, den ORF den Regeln der Marktwirtschaft zu unterwerfen – die Menschen sollen entscheiden, ob sie für diese Inhalte bezahlen und sie auch konsumieren wollen. Dies ist auch der einzige „freiheitliche“ Ansatz. Alternativ könnte man die Sendergruppe auch einfach ersatzlos auflösen.

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